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25. August 2010, 14:31 Uhr

Alle fordern Bewährungsstrafe für No Angel

Nadja Benaissa scheint mit einem blauen Auge davonzukommen. Verteidigung, Staatsanwalt und Nebenkläger erwarten eine Bewährungsstrafe für die No-Angels-Sängerin. Benaissa wandte sich in ihrem Schlusswort auch direkt an ihren Ex-Freund.

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Zeigte Schuldeinsicht: Nadja Benaissa berät sich im Landgericht Darmstadt mit ihrem Anwalt Oliver Wallasch© Boris Rössler/AFP

Im Prozess gegen Nadja Benaissa hat sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft am Mittwoch eine Bewährungsstrafe für den No-Angels-Star gefordert. Die Angeklagte habe sich der versuchten gefährlichen Körperverletzung sowie der vollendeten gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht, erklärte Staatsanwalt Peter Liesenfeld vor dem Amtsgericht Darmstadt. Er forderte eine Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht zu zwei Jahren Haft auf Bewährung. Als strafmildernd wertete Liesenfeld vor allem das Geständnis der 28-Jährigen. Sie habe "Schuldeinsicht gezeigt", sagte er in seinem Plädoyer.

Auch Benaissas Verteidiger Oliver Wallach plädierte auf eine Bewährungsstrafe. Seine Mandantin bedauere ihr Verhalten zutiefst und habe gestanden, sagte er. Ein konkretes Strafmaß nannte er nicht. Der Anwalt des Nebenklägers stellte ebenfalls keinen konkreten Strafantrag, machte aber deutlich, dass er auch mit einer Bewährungsstrafe rechne. Der Verteidiger betonte zudem, dass die Aussage der Angeklagten nicht als Geständnis zu werten sei.

"Ich habe einen großen Fehler gemacht"

Benaissa selbst sagte in ihrem Schlusswort: "Es tut mir von Herzen leid." Sie habe während des Prozesses gesehen, wie ihr Exfreund leide. Sie wünsche sich, die Zeit zurückdrehen zu können. Sie habe ihre Infektion verschwiegen, weil sie Angst vor den Konsequenzen gehabt habe. Das sei feige gewesen, meinte die Sängerin. "Fakt ist: Ich habe einen großen Fehler gemacht."

An ihren Ex-Freundes gewandt erklärte die Sängerin: "Ich kann mich nicht entschuldigen, weil es keine Entschuldigung gibt." Sie hoffe auch sehr, irgendwann noch einmal persönlich mit ihm zu sprechen. Sie wisse, dass er ihr nicht vergeben könne. Es gebe aber auch sehr viele Missverständnisse.

Zuvor hatte ein Gutachter ausgesagt, Benaissa sei "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" die Quelle für die HIV-Infektion des 34-jährigen Nebenklägers. Der Künstlerbetreuer hatte sich 2004 mit dem Virus angesteckt. Ein anderer Partner der Sängerin war trotz Sex ohne Kondom von einer Ansteckung verschont geblieben.

Benaissa hatte zum Prozessbeginn zugegeben, von ihrer Infektion gewusst und dennoch ungeschützt Sex gehabt zu haben. Die junge Frau steht vor einem Jugendschöffengericht, da sie beim ältesten Tatvorwurf aus dem Jahr 2000 erst 17 Jahre alt war. Das Urteil soll am Donnerstag verkündet werden.

mad/DPA/AFP/APN
 
 
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