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Ostdeutsche sind kein eigener Volksstamm - das hat das Arbeitsgericht Stuttgart nun festgestellt. Geklagt hatte eine in der DDR geborene Frau, die mit der Bemerkung "Ossi" von einem potentiellen Arbeitgeber abgelehnt worden war.
Gabriela S. erhielt eine Jobabsage, angeblich weil sie aus Ostdeutschland stammt. Nun kämpft die gelernte Buchhalterin darum, dass die "Ossis" als eigener Volksstamm anerkannt werden - nur dann hat sie vor dem Arbeitsgericht Stuttgart eine Chance.
Wegweisendes Urteil für Arbeitnehmer: Wer diskriminiert wurde, soll dies nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts zukünftig leichter belegen können. Es genügt, wenn vor Gericht Tatsachen vorgetragen werden, die eine Benachteiligung vermuten lassen.
Ist eine Angestellte wegen ihrer Schwangerschaft nicht auf einen Führungsposten befördert worden? Das Bundesarbeitsgericht verhandelt am Donnerstag einen Diskriminierungsfall dieser Art - und beantwortet die Frage, wann ein Unternehmen den Beweis antreten muss, nicht diskriminiert zu haben.
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