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15. März 2009, 14:53 Uhr

"Lehrer haben heldenhaft reagiert"

Die Lehrerinnen und Lehrer der Albertville-Realschule haben sich nach Einschätzung des Stuttgarter Regierungspräsidenten Johannes Schmalzl angesichts des Amoklaufes vorbildlich verhalten. Unterdessen wird die Frage immer lauter, ob der Vater des Amokläufers sich juristisch verantworten muss.

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Die Lehrerschaft der Albertville-Realschule hat verhindert, dass noch mehr Menschen beim Amoklauf ums Leben gekommen sind© Michael Probst/AP

Die Lehrer der Albertville-Realschule haben bei dem Amoklauf von Winnenden nach offiziellen Angaben wie Helden gehandelt. Der Stuttgarter Regierungspräsident Johannes Schmalzl sagte am Sonntag in Winnenden: "Die Lehrerinnen und Lehrer haben in doppelter Hinsicht heldenhaft reagiert. Sie haben - obwohl manche schon verletzt waren - die Schüler rechtzeitig in Sicherheit gebracht und haben bei den Schülern für Ruhe gesorgt."

Drei von ihnen haben beim Amoklauf von Tim K. ihr Leben verloren. So starb eine Mathe- und Physiklehrerin, die einen Polizisten im Mai kirchlich heiraten wollte, wie Medien berichteten. Die Einladungen seien schon verschickt worden. Das Paar hatte bereits standesamtlich geheiratet und war nach einem Bericht der "Bild am Sonntag" (BamS) gerade dabei, die gemeinsame Eigentumswohnung einzurichten. Besonders tragisch: Ihr Ehemann war selbst nach dem Amoklauf im Einsatz und hatte über Funk vom Tod seiner Frau in der Albertville-Realschule erfahren müssen.

Sie stellte sich vor einen Schüler

Auch eine auf Fotos stets lebenslustig wirkende Referendarin kam im Kugelhagel um - sie wäre an diesem Dienstag 25 Jahre alt geworden. Die Frau engagierte sich in ihrer Freizeit bei dem Verein Lebenshilfe für geistig behinderte Menschen, wie "Der Spiegel" berichtete. Eine weitere Referendarin, 24, starb nach Medienberichten, als sie sich vor einen Schüler stellte. Sie war in ihrer Freizeit als Lebensretterin bei der DLRG aktiv.

Herausragend sei auch die Leistung der übrigen Pädagogen nach dem Tattag, als sie trotz der eigenen tiefen seelischen Betroffenheit weiter die Schüler betreuten. "Die Lehrer sind auch weiter wichtig, weil sie Brücken bauen für die Psychologen, die die Kinder und Jugendlichen betreuen", sagte Schmalzl. Der Regierungspräsident sprach zugleich von einer "beeindruckenden Welle der Unterstützung". Aus vielen Regionen Baden-Württembergs und aus anderen Bundesländern habe es vielfältige Hilfsangebote gegeben. Der Oberbürgermeister der gut 27.000 Einwohner zählenden Stadt, Bernhard Fritz, sagte: "Dass wir soviel Zuneigung, Zuwendung und Hilfe bekommen, zeigt uns: Wir sind nicht allein." Freiwilliges Unterrichtsangebot Nach dem Amoklauf mit 16 Toten wird es für die Schüler der Realschule ein freiwilliges Unterrichtsangebot geben. Schulpflicht bestehe für diese Schüler in der kommenden Woche nicht, sagte der leitende Schuldirektor beim Regierungspräsidium Stuttgart, Wolfgang Schiele. Der Unterricht werde in Gemeinde- und Sporthallen abgehalten. Dort werde die Möglichkeit zum Gespräch und zur gemeinsamen Trauerarbeit bestehen.

Unterdessen wird eine Frage immer drängender: Kann der Vater des 17-jährigen Tim K. strafrechtlich für den Tod der Opfer verantwortlich gemacht werden - und zwar wegen fahrlässiger Tötung? Nach Angaben der Ermittler hatte der Sportschütze die Tatwaffe nicht im Tresor aufbewahrt, sondern im Schlafzimmer. Womit er zumindest eine Ordnungswidrigkeit begangen hat.

Eine tödliche Gefahr

Klar ist: Wegen fahrlässiger Tötung kann sich auch strafbar machen, wer am Tatgeschehen nicht unmittelbar beteiligt ist. Vor knapp zwei Jahren war der Juniorchef einer Spedition wegen eines Unfalls im niederländischen Kerkrade verurteilt worden: Er hatte seinen Fahrer wissentlich mit defekten Bremsen losgeschickt - der Sattelschlepper raste in einen Supermarkt und tötete drei Menschen. Mit dem Fahrauftrag schuf der Juniorchef eine tödliche Gefahr - wie sie auch von einer herumliegenden Waffe ausgehen kann.

Die entscheidende Frage ist aber: Konnte der Vater vorhersehen, dass der Sohn mit der Beretta in der Hand losgeht und 15 Menschen niederschießt? Lag ein derart außergewöhnliches Verbrechen innerhalb - wie die Gerichte formulieren - des "Gefahrenkorridors", den er durch das Herumliegenlassen der Waffe eröffnet hat?

Die Frage der Vorhersehbarkeit

In der Rechtsprechung wird die Vorhersehbarkeit durchaus weit verstanden: Der Spediteur, der seine Fahrer zur ständigen Überschreitung der erlaubten Lenkzeiten treibt, muss mit tödlichen Unfällen rechnen, ebenso der Veranstalter eines Mountainbike-Rennens, der in punkto Sicherheit schlampt. Oder auch der Wirt, der dem betrunkenen Autofahrer kräftig nachschenkt.

Das könnte erklären, warum der Anwalt von Tim K.s Eltern vehement bestreitet, der Junge habe sich in "psychotherapeutischer Behandlung" befunden. Wäre der Zustand des Jungen erkennbar derart labil gewesen, dass der Vater mit dem fatalen Griff zur Waffe hätte rechnen müssen, dann könnte ihm eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung drohen.

Einen Präzedenzfall hat der Bundesgerichtshof (BGH) im Jahr 2003 entschieden. Eine psychiatrische Klinik hatte einem psychisch gestörten Gewaltverbrecher trotz erkennbarer Gewalttätigkeit Ausgang gewährt. Der Mann tauchte unter, beging eine Serie von Raubüberfällen und brachte zwei Frauen um. Chef- und Oberarzt wurden zunächst freigesprochen, doch der BGH hob die Freisprüche auf und hielt ein Urteil wegen fahrlässiger Tötung für ziemlich naheliegend: Eine Vorhersehbarkeit der Taten sei jedenfalls dann anzunehmen, wenn zwischen der "psychischen Störung und den von ihm begangenen Straftaten ein Zusammenhang besteht" - etwa, weil die Krankheit die Hemmschwelle des Täters herabgesetzt habe.

DPA
 
 
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