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10. Februar 2011, 06:18 Uhr

Muss der Vater für Tim K.s Tat büßen?

Muss ein Vater für die Tat seines Sohnes strafrechtliche Folgen tragen? Das Landgericht Stuttgart muss im Fall des Amoklaufs von Winnenden heute diese Frage beantworten.

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Grablicht vor der Albertville-Realschule in Winnenden (März 2009): Warum versagen die Eltern des Täters?© Marijan Murat/DPA

Knapp zwei Jahre nach dem Amoklauf von Winnenden will das Landgericht Stuttgart an diesem Donnerstag über die strafrechtlichen Folgen für den Vater des Täters entscheiden. Der Unternehmer hatte seine Pistole in einem Schrank im Schlafzimmer unverschlossen aufbewahrt. Damit hatte sein Sohn Tim K. am 11. März 2009 an seiner früheren Realschule in Winnenden und auf der Flucht nach Wendlingen 15 Menschen und sich selbst erschossen.

Für die Staatsanwaltschaft ist klar, dass der Vater mit diesem Verstoß gegen das Waffenrecht auch für den Tod der Opfer verantwortlich ist. Zwei Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung und Verstoßes gegen das Waffenrecht fordern die Ankläger. Die meisten Hinterbliebenen, die vor Gericht als Nebenkläger vertreten sind, wollen den 52-jährigen Sportschützen hinter Gittern sehen.

Auch Angeklagter hat seinen Sohn verloren

Dagegen plädieren die Verteidiger dafür, von Strafe abzusehen, denn auch das Leben des Angeklagten sei zerstört. Auch er habe seinen Sohn verloren. Die Familie habe wegziehen müssen, lebe an einem geheimen Ort und sei vom wirtschaftlichen Ruin bedroht. Die Anwälte halten den Angeklagten nur wegen eines Verstoßes gegen das Waffenrecht für schuldig: Er habe nicht davon ausgehen können, dass sein Sohn Tim wusste, wo die Waffe lag.

Die Hinterbliebenen dagegen wollen, dass die 18. Strafkammer nach vier Monaten und 27 Verhandlungstagen mit ihrem Urteil ein Zeichen setzt gegen Gewalt, Killerspiele und privaten Waffenbesitz. Für sie wiegt eine Frage besonders schwer: Wie viel wussten die Eltern von den psychischen Problemen ihres Sohnes? Tim K. hatte seine Mutter mit der Befürchtung konfrontiert, manisch-depressiv zu sein.

"Hass auf die Welt" nicht erkannt

Die Eltern brachten Tim Monate vor dem Amoklauf zur Untersuchung in die psychiatrische Klinik nach Weinsberg und bekamen den Rat, den kontaktarmen Jungen unter Leute zu bringen. Wurde ihnen auch gesagt, dass ihr Sohn von einem "Hass auf die ganze Welt" und von Tötungsfantasien erfüllt sei? Eine Zeugin, die die Familie K. nach dem Amoklauf betreute, sagte dies vor Gericht aus, widerrief es später aber wieder, um es danach wieder zu bestätigen. Die behandelnden Ärzte beriefen sich auf ihre Schweigepflicht und verweigerten die Aussage.

dho/DPA
 
 
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