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11. Juli 2008, 13:20 Uhr

Inzest-Opfer sagt über Gefangenschaft aus

Erstmals seit ihrer Befreiung hat Elisabeth F. über ihr Leben als Gefangene ihres Vaters Josef ausgesagt. Dies bestätigte die zuständige Staatsanwaltschaft stern.de. Für die Befragung des Inzest-Opfers von Amstetten wurde eine spezielle Methode angewendet, um sie vor ihrem Vater zu schützen.

Im Amstetten-Fall hat der Staatsanwalt mit der Vernehmung von Elisabetz F. begonnen© Leonhard Foeger/Reusters

Im Inzest-Fall von Amstetten ist die Tochter des geständigen Täters erstmals vernommen worden. Dies bestätigte die zuständige Staatsanwaltschaft stern.de. Die Befragungen von Elizabeth F. sind noch nicht abgeschlossen und könnten noch mehrere Tage dauern, sagte Gerhard Sedlacek, Sprecher der St. Pöltener Staatsanwaltschaft. "Wir müssen natürlich Rücksicht auf den Zustand der Zeugin nehmen." Aber die Ärzte hätten der 42-Jährigen Vernehmungsfähigkeit attestiert. Angaben über den genauen Inhalt wollte Sedlacek keine machen. Aber: "Die Befragung bezieht sich auf die ganze Tat, auf ihr ganzes Leben."

Der heute 73-jährige Josef Fritzl soll seine Tochter Elisabeth 24 Jahre lang in einem Verlies eingesperrt und sexuell missbraucht haben. Er bekam mit ihr sieben Kinder, von denen eines nach der Geburt starb. Der Prozess gegen Josef F. soll noch in diesem Jahr beginnen.

Um Elisabeth F. den Auftritt vor Gericht zu ersparen, wird sie schon heute zu den Umständen ihrer Gefangenschaft befragt. Ihre Aussagen werden mit einer Videokamera aufgenommen und können beim Prozess verwendet werden, sagte Sedlacek. Elisabeth F. wird von einem Richter vernommen, sowohl Staatsanwaltschaft als auch der Verteidiger von Josef Fritzl sitzen in einem anderen Raum. Sie können über den Richter ihre Fragen stellen, sagte Sedlacek.

"Diese Methode ist üblich bei Fällen von sexuellem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen. Für uns war von Anfang an klar, dass wir Elisabeth F. so befragen wollen, um ihr ein Zusammentreffen mit ihrem Vater oder seinem Anwalt zu ersparen." Die 42-Jährige hätte auch auf eine Aussage verzichten können, da es sich um ein Verfahren gegen einen Familienmitglied handelt. "Sie wollte aber auf jeden Fall aussagen", so Sedlacek. Ihr Vater hätte dabei sein können, habe aber darauf verzichtet.

Bei der Vernehmung ist laut Sedlacek auch ein Neonatologe anwesend, ein Experte für Kleinkinder. Der Mediziner muss mithilfe der Aussagen von Elisabeth F. ein Gutachten erstellen, unter welchen Umständen das siebte Kind starb. Sollte sich nämlich herausstellen, dass das Baby lebensfähig war und Josef Fritzl wissentlich keine ärztliche Hilfe geholt hat, könnte er auch wegen Mord angeklagt werden.

Sicher scheint ein Prozess wegen Vergewaltigung und Freiheitsentzug. Laut Staatsanwaltschaft könnten in den kommenden tagen auch die beiden ältesten Kinder, Kerstin (19) und Stefan (18), befragt werden. Im September soll die Anlageschrift vorliegen, im Spätherbst könnte dann der Prozess beginnen.

Von Malte Arnsperger
 
 
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