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20. Februar 2004, 19:19 Uhr

Ist der Polizei ein bisschen Folter erlaubt?

Der Frankfurter Vize-Polizeichef Wolfgang Daschner muss sich für die Folterdrohungen gegen den Entführer von Jakob von Metzler wegen schwerer Nötigung vor Gericht verantworten.

Mit Schmerzen, wie er sie noch nie erlebt habe, ließ Vize-Polizeipräsident Wolfgang Daschner den Enführer bedrohen© Picture-Alliance

Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen den stellvertretenden Frankfurter Polizeipräsidenten Wolfgang Daschner erhoben, weil dieser dem Entführer des elfjährigen Bankierssohnes Jakob von Metzler mit Folter gedroht hatte. Direkt nach Bekanntgabe der Anklage am Freitag versetzte der hessische Innenminister Volker Bouffier (CDU) Daschner in den Verwaltungsdienst nach Wiesbaden.

Anklage gegen Hauptkommissar wegen schwerer Nötigung

Anklage wurde auch gegen einen 50-jährigen Hauptkommissar erhoben. Dieser Beamte wurde innerhalb der Frankfurter Polizei versetzt. Die Anklage gegen ihn lautet auf schwere Nötigung unter Missbrauch seiner Befugnisse und seiner Stellung als Amtsträger. Bei einer Verurteilung droht den Beamten maximal fünf Jahre Haft.

Daschner wird Verleitung zu dieser Straftat vorgeworfen. Er hatte laut Staatsanwaltschaft den die Vernehmung führenden Hauptkommissar angewiesen, dem Entführer Magnus Gäfgen die Zufügung schwerer Schmerzen anzudrohen, wenn er nicht den Aufenthaltsort des Kindes preisgebe.

Drohung, um Leben zu retten

Der nach Übergabe des Lösegelds festgenommene Jurastudent Gäfgen hatte in der Nacht zum 1. Oktober 2002 mehrere falsche Verstecke genannt. Am nächsten Morgen ordnete Daschner an, der Vernehmungsbeamte solle Gäfgen androhen, dass ein polizeilicher Kampfsportler ihm Schmerzen zufügen würde, wenn er nicht die Wahrheit sage. Die Polizei ging davon aus, dass der Junge noch am Leben war. Tatsächlich jedoch hatte Gäfgen ihn bereits vier Tage zuvor getötet und die Leiche an einem kleinen See unweit von Frankfurt abgelegt. Gäfgen nannte den Ort schließlich direkt nach der Folter-Androhung. Er wurde im Juli 2003 wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt.

Polizeipräsident hielt das Vorgehen für gerechtfertigt

Der Fall hatte eine bundesweite Diskussion über die Zulässigkeit von Folter zur Rettung von Menschenleben ausgelöst. Polizeipräsident Harald Weiss-Bollandt hatte das Vorgehen Daschners mit einem Notstand gerechtfertigt. Dem widersprach jetzt Staatsanwalt Wilhelm Möllers. Die Angeklagten hätten gegen elementare Verfassungsgebote und internationale Übereinkommen verstoßen.

Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis fünf Jahren

Wegen der Bedeutung des Falls und der Stellung Daschners wurde die Anklage bei einer Großen Strafkammer des Landgerichts Frankfurt erhoben. Sie geht von einem besonders schweren Fall aus, der mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis fünf Jahren bestraft werden kann. Ein Verbrechen der Aussageerpressung liegt nach Ansicht der Staatsanwaltschaft nicht vor; die Polizeibeamten hätten mit der Gewaltandrohung nicht in erster Linie ein Geständnis erreichen, sondern das Kind retten wollen, hieß es.

Verteidiger bezeichnet Anklage als lächerlich

Gäfgens Verteidiger Hans Ulrich Endres erklärte laut Berliner "Tagesspiegel", die Staatsanwaltschaft mache sich mit der Anklage lächerlich. Offenbar gehe es mit der Festlegung auf einen geringer zu bestrafenden Tatbestand darum, Daschners Pensionsansprüche zu retten. Die Pension wäre "weg", wenn Daschner zu mehr als einem Jahr Haft verurteilt würde. Eine Aussageerpressung würde mit mindestens einem Jahr Haft bestraft, erklärte der Anwalt, zudem wäre bei einer solchen Anklage auch keine Einstellung des Verfahrens möglich.

Christian Ebner
 
 
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