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Ein Schweizer hat im Internet eine Mutter und deren Tochter zur «Schlachtung» angeboten. Jetzt muss der bereits wegen Mordes vorbestrafte Mann sieben Jahre ins Gefängnis. Das Gericht in Winterthur sprach den 53-Jährigen der versuchten Anstiftung zu vorsätzlicher Tötung schuldig.
Die USA haben der Führung um Libyens Machthaber Muammar el Gaddafi vorgeworfen, Soldaten zur Vergewaltigung von Zivilistinnen anzustiften.
Entstellt und auch seelisch für immer gezeichnet: Eine Gruppe von Frauen aus Bogota macht aus Anlass des Weltfrauentages auf ihr Schicksal aufmerksam: Sie sind Opfer von Säureanschlägen.
Die Staatsanwaltschaft von Lyon hat Ermittlungen gegen die stellvertretende Vorsitzende der rechtsextremen Partei Front National, Marine Le Pen, eingeleitet.
US-Außenministerin Hillary Clinton sollte nach Ansicht von Wikileaks-Gründer Julian Assange zurücktreten, wenn sie US-Diplomaten im Ausland zur Spionage aufgefordert hat.
Anfang Februar soll die Auslieferung von Julian Assange an Schweden überprüft werden - das hat ein Londoner Gericht jetzt festgelegt. Derweil beklagt der Wikileaks-Gründer die Aussagen von US-Politikern und Kommentatoren über seine Person - und zieht Parallelen zum Mordanschlag von Arizona.
Lässt sich Magersucht per Gesetz bekämpfen? Wer Menschen zur Magersucht verführt, dem drohen in Frankreich künftig bis zu zwei Jahren Haft und Geldbußen bis 30.000 Euro. Demnach könnten Betreiber von "Pro-Ana"-Seiten im Knast landen.
Skandal um ein Werbeplakat: Ein Foto der italienischen Modemacher "Dolce&Gabbana" zeigt einen Mann mit nacktem Oberkörper, der eine auf den Rücken liegende Frau festhält. Eine Ministerin spricht von "Anstiftung zur Vergewaltigung".
Die russischen Behörden haben neue Ermittlungen gegen den im britischen Exil lebenden russischen Milliardär Boris Beresowski eingeleitet.
Lebenslang trotz fehlender Leiche: Weil er aus tiefem Hass und niedrigen Beweggründen seinen Nachbarn im Eifelort Oberlascheid getötet hat, wurde 2011 ein damals 55-Jähriger wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Jetzt ist das Urteil des Landgerichts Trier rechtskräftig.
Die von der Schweiz mit Haftbefehl gesuchten deutschen Steuerfahnder gaben ihrem Schweizer Informanten Medienberichten zufolge konkrete Aufträge zur Informationsbeschaffung.
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