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12. Januar 2011, 10:45 Uhr

Polizist steht wieder vor Gericht

Er war an Händen und Füßen gefesselt. Und soll laut Ermittlern selbst mit einem Feuerzeug in seiner Polizeizelle in Dessau einen Brand gelegt haben: Oury Jalloh, Asylbewerber. Er starb. Der Polizist, der bei dem Brand vor sechs Jahren zu spät reagiert haben soll, wurde freigesprochen. In einem neuen Verfahren geht es von heute an wieder um seine Mitschuld.

Magdeburg, Dessau, Jalloh, Asylbewerber, Prozess, Feuertod, Polizeistelle, BGH

Die "Initiative im Gedenken an Oury Jalloh" forderte bereits im Oktober 2010 eine lückenlose Aufklärung des Falles© DPA

Vor dem Landgericht Magdeburg hat am Mittwoch ein neuer Prozess um den Feuertod des Asylbewerbers Oury Jalloh in einer Dessauer Polizeizelle begonnen. Das Gericht muss prüfen, ob der angeklagte Polizist eine Mitschuld am Tod Jallohs trägt. Die Anklage wirft dem 50-Jährigen Körperverletzung mit Todesfolge vor. Der damalige Dienstgruppenleiter des Polizeireviers Dessau soll bei dem Brand am 7. Januar 2005 zu spät auf den Feueralarm reagiert haben, so dass jede Hilfe für Jalloh zu spät kam.

Der aus dem westafrikanischen Sierra Leone stammende Asylbewerber war innerhalb von zwei Minuten an den heißen Rauchgasen einer brennenden Matratze, auf der er in der Gewahrsamszelle gelegen hatte, gestorben. Jalloh soll den Brand aus Sicht der Ermittler selbst mit einem Feuerzeug entfacht haben, obwohl er an Händen und Füßen gefesselt war.

Das erste Verfahren endete mit Freisprüchen

In einem ersten Prozess vor dem Landgericht Dessau konnten die Umstände des Todes von Jalloh nicht restlos aufgeklärt werden. Das Verfahren endete im Dezember 2008 mit Freisprüchen für den ehemaligen Dienstgruppenleiter Andreas S. sowie einen mitangeklagten Polizisten. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob den Freispruch für S. im vergangenen Januar allerdings auf und verwies den Fall zur Neuverhandlung nach Magdeburg zurück.

Nach Auffassung des BGH weist das Dessauer Urteil wesentliche Lücken in der Beweiskette auf. Ungeklärt sei, wie es dem gefesselten Jalloh möglich gewesen sein soll, den Bezug seiner Matratze mit einem Feuerzeug anzuschmoren, ohne sich die Hand zu verbrennen und Schmerzenslaute von sich zu geben, die der Angeklagte über die Gegensprechanlage hätte hören müssen. Nach Auffassung des BGH hätte der Polizist den Tod Jallohs womöglich verhindern können, wenn er nach dem Alarm des Rauchmelders sofort in dessen Zelle geeilt wäre.

zen/AFP
 
 
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