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31. März 2008, 16:04 Uhr

"Er kann sein Kind nicht annehmen"

Das Bundesverfassungsgericht entscheidet über die Frage, ob der Staat einen Vater zum Umgang mit seinem Kind zwingen darf. stern.de sprach mit Heike Hase, der Anwältin des Klägers über Grundrechte, Verantwortung und dem Sinn und Unsinn von Zwangstreffen.

Anwältin Heike Hase: "Schutz von Ehe und Familie wird durch das Urteil des Oberlandesgerichts verletzt"© Thorsten Futh

Frau Hase, das Bundesverfassungsgericht muss sich mit dem Wunsch Ihres Mandanten auseinandersetzen, sein Kind nicht zu sehen. Viel Aufwand für einen krassen Einzelfall.

Das sehen Sie so. Für meinen Mandanten geht es um eine ganze Menge. Wenn der Beschluss des Oberlandesgerichts in der Welt bleibt, dann kann er - notfalls mittels Haftandrohung - zu etwas gezwungen werden, was er aus seiner inneren Einstellung heraus keinesfalls möchte ...

... nämlich alle drei Monate seinen Sohn zu sehen. Das höchste deutsche Gericht als Familientherapieveranstaltung ...

Nein. Es geht hier um die Grundrechte. Um die Freiheitsrechte und die Frage, wie weit Menschen vom Staat gezwungen werden können, Verantwortung füreinander wahrzunehmen. Es geht um das Recht des Einzelnen, selbst zu entscheiden, mit wem er zu tun haben möchte. Es hat ja seinen guten Grund, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht in Artikel 1 ganz am Anfang im Grundgesetz verankert ist. Es ist eines unserer wichtigsten Grundrechte, das wir haben.

Wir hätten uns gerne mit Ihrem Mandanten darüber unterhalten.

Er ist dazu nicht bereit. Er ist ein verheirateter Mann mit zwei minderjährigen Kindern und fühlt sich und seine Familie durch diese Auseinandersetzung ohnehin schon einer extremen Belastung ausgesetzt. Er fürchtet um seine Ehe. Ständig werden er und seine Frau an das uneheliche Kind erinnert. Das Grundgesetz verbürgt den Schutz von Ehe und Familie. Dieser Schutz wird durch das Urteil des Oberlandesgerichts verletzt.

Immerhin war es der Mann, der fremdgegangen ist ...

Ja. Aber er hat der Mutter des Kindes schon vor der Geburt klar gesagt, dass er das Kind nicht möchte. Und er hat von Anfang an deutlich gemacht, dass er seine Vaterverantwortung nicht wahrnehmen wird.

Überlegt man sich so etwas nicht besser vorher?

Die Beziehung war rein sexuell, existierte nur sporadisch, und mein Mandant ging davon aus, dass die Kindesmutter verhütet. Sie hat die Schwangerschaft auch erst sehr spät zugegeben.

Mal ganz platt gefragt: Und warum übernimmt der Vater denn jetzt nicht einfach die Verantwortung und kümmert sich um sein Kind?

Das hat das Oberlandesgericht auch gefragt. So schlimm könne das doch nicht sein. Aber es ist schlimm für ihn. Er kann sein Kind nicht annehmen, kann gefühlsmäßig keine Beziehung zu ihm aufbauen. Er wollte dieses Kind nicht. Man kann keine Gefühle erzwingen. Er wollte dem Kind die Chance einer Adoption geben. Das konnte er nicht, weil er als nichtehelicher Vater kein Sorgerecht hat. Die Mutter hätte das gekonnt. Es gibt viele Eltern, die dieses Kind gerne genommen hätten. Dann hätte es in einer Familie aufwachsen können und eine Chance im Leben gehabt.

Das Ganze ist eine moralische Katastrophe.

Ich kann das innere Gefühlsleben meines Mandanten nicht ergründen. Aber mich stört diese moralische Bewertung. Sie könnten genauso gut die Mütter fragen, die ihr Kind zur Adoption freigeben oder anonym zur Welt bringen, warum sie das Kind nicht annehmen. Da geht es um Gefühle, die man akzeptieren muss und die kein Außenstehender bewerten kann. Bei diesen Müttern käme keiner auf die Idee, moralische Fragen zu stellen.

Zwischenzeitlich lebt das Kind in einer Einrichtung der Jugendhilfe.

Zu der Erziehungsleistung der Mutter will ich mich nicht äußern. Mein Mandant zahlt seinen Unterhalt entsprechend den Einkommensverhältnissen. Ansonsten hat er mit dem Kind nie etwas zu tun gehabt. In der Verhandlung vor dem Verfassungsgericht wurde der Bundesjustizministerin die Frage gestellt, ob der Gesetzgeber über Schadenersatzansprüche für Kinder nachgedacht habe, denen ein Elternteil den Kontakt verweigert. Aber wie sollte das gehen? Sollen Kinder, sobald sie volljährig sind, ihre Eltern verklagen, weil sie sich vernachlässigt fühlten? Weil sie keinen Klavierunterricht bekommen haben? Oder weil schon zum Frühstück die Bierflasche auf dem Tisch stand?

Nein. Klavierunterricht ist kein Menschenrecht. Der Umgang eines Kindes mit beiden Elternteilen laut Europäischer Menschenrechtskonvention dagegen schon.

Das bestreite ich auch nicht. Kinder haben ein eigenständiges Recht, dass beide Elternteile ihre Verantwortung wahrnehmen. Aber wie weit darf man da gehen? Konsequent zu Ende gedacht hieße das, dass künftig jede Babyklappe nur noch nach Eingabe von Namen und Adresse der Mutter genutzt werden dürfte. Andernfalls könnte später ja kein Umgangsrecht eingeklagt werden.

Wogegen wehren Sie sich eigentlich genau?

Das Oberlandesgericht hat ein Zwangsgeld angedroht, falls mein Mandant nicht alle drei Monate Umgang mit seinem Kind hat. Meine Verfassungsbeschwerde richtet sich ausschließlich gegen die Vollstreckung dieses Zwangsgeldbeschlusses. Ich habe nie das Recht des Kindes auf Umgang mit den Eltern in Frage gestellt.

Aber was nützt ein Recht, wenn man es nicht durchsetzen kann?

Das gibt es ständig in einem Rechtsstaat, dass Rechte nicht durchsetzbar sind. Es gibt Gesetze, aber es gibt eben auch Grenzen bei deren Vollstreckung. Die Zivilprozessordnung hat beispielsweise ausdrücklich geregelt, dass das Recht auf Vollzug der Ehe nicht zwangsweise durchsetzbar ist.

Den Vater könnte man technisch sehr wohl zwingen, seinen Sohn zu sehen.

Als Praktiker frage ich mich: Wozu führt das? Wenn sich der Vater dem Zwang beugt und sich mit seinem Sohn in einen Raum setzt - was passiert dann? Wird ein Zwangsgeld verhängt, wenn er sich weigert "Mensch ärgere dich nicht" zu spielen? Muss er sein Kind küssen?

Wer zahlt eigentlich für diese Auseinandersetzung?

Wie in jedem Rechtsstreit zahlt der, der verliert. Wenn die Verfassungsbeschwerde Erfolg hatt, zahlt das Land Brandenburg, andernfalls mein Mandant.

Und welches Urteil erwarten Sie?

Meine verfassungsrechtliche Überzeugung sagt mir, dass es nicht richtig sein kann, dass solch eine Pflicht vollstreckt wird. Und ich weiß, dass das Bundesverfassungsgericht den Wert der Freiheitsrechte immer sehr hoch eingeschätzt hat.

Wie ist das eigentlich, wenn man als Familienrechtsanwältin plötzlich vor dem Bundesverfassungsgericht auftreten muss?

Das ist schon eine einmalige Erfahrung für einen Juristen. Ich war ziemlich nervös. Als Studentin an der Uni Freiburg habe ich das Bundesverfassungsgericht mal mit einer Seminargruppe besucht. Da hätte ich mir nicht träumen lassen, dass ich da mal als Beschwerdeführerin auftreten würde. Und dann auch noch mit dieser öffentlichen Resonanz. Obwohl es die vermutlich gar nicht gegeben hätte, wenn der Fall nicht ausgerechnet am "Tag der offenen Tür" verhandelt worden wäre.

Der Streit-Fall Darf der Staat einen Vater zum Umgang mit seinem Kind zwingen? Diese Frage wird das Bundesverfassungsgericht nun klären. Es entscheidet dann über die Verfassungsmäßigkeit eines Urteils des Brandenburgischen Oberlandesgerichts. Das will einen verheirateten Familienvater mittels einer Zwangsgeldandrohung von bis zu 25.000 Euro dazu zwingen, Kontakt zu seinem außerehelichen Kind aufzunehmen. Geklagt hatte die Mutter des inzwischen achtjährigen Jungen, die ehemalige Geliebte das Mannes.

Interview: Christoph Wirtz
 
 
KOMMENTARE (6 von 6)
 
SabineRebecca (02.04.2008, 06:45 Uhr)
schon richtig....
ich finde das Urteil ganz richtig. es wuerde dem Kind mehr schaden als nutzen. Neben einem ewigen Hin und Her dann auch noch ein Hin und Her mit extremem Unwillen. Schlimm.
Wenn allerdings ein Vater, der sein Kind partout nicht sehen will, eine solche Unterstuezung erfaehrt, dann bitte auch die, die jahrelang darum kaempfen, ihre Kinder sehen zu duerfen. Wo Kinder und Vaeter leiden und wahrscheinlich ebenso die verbitterten Muetter, die willigen Vaetern das Besuchsrecht verweigern.
Medley (01.04.2008, 11:56 Uhr)
Typischer Linksjournalismus
Der Mensch solle zum Guten und Edlen erzogen werden. Und wenn's nicht mittels moralischen Appellen klappt, dann halt mit staatliche Zwang. Wäre ja gelacht wenn man den neuen Menschen nicht mit 25000 Euro Zwangsgeldern herbeitherapieren könnte. Typische DDR-Denke halt. In den Gehirnen der Muff der 68ziger Birnen.
Insofern daher: A) "Mal ganz platt gefragt: Und warum übernimmt die Mutter dieses Kindes denn jetzt nicht einfach die Verantwortung und kümmert sich um ihr Kind, anstatt es ins Heim zu entsorgen? und B)
"Mal ganz platt gefragt: Warum schenken die Aktionäre des Gruner&Jahr Verlages(Stern) denn nicht all Ihre Unternehmesgewinne gemeinnützigen Organisationen anstatt die Gelder für den privaten Konsum zu verbraten?" Würd' mich auch mal interessieren.
"
rolling_stock (01.04.2008, 10:57 Uhr)
tja..
wenn ich als frau nicht verhüte, muss ich auch mit den konsequenzen rechnen. wenn ich als mann nicht verhüte, darf ich mich andererseits auch nicht beschweren, wenn ein kind entsteht. das ist das eine.
für das kind ist es eher ein segen, diesen mann, seinen erzeuger nicht zu sehen. einen umgang zu erzwingen bringt es doch überhaupt nicht, damit ist beiden nicht gedient. vatergefühle kann man nicht durch zwang erreichen.
es gibt auch genügend väter, die im zuge der scheidung ihre kinder fallen lassen wie eine heiße kartoffel. nachdem sie sie all die jahre zuvor geherzt und geküsst haben. da ist es für das kind auch auf alle fälle besser, das umgangsrecht nicht per zwang durchzusetzen, weil man eben sieht, wessen geistes kind diese typen sind und sowas muss man keinem kind zumuten.
undjetztnochder (01.04.2008, 08:15 Uhr)
Vater werden
ist nicht schwer, Vater sein dagegen sehr. Natürlich ist das ganze eine Tragödie, vor allem für das Kind. Aber letztlich kann ich mich den Argumenten der Anwältin nur anschließen: Unterhaltsverpflichtung: ja (gilt natürlich auch für die Mutter), Umgangspflicht: nein (gilt antürlich ebenfalls auch für die Mutter). Denn sonst dürfte ja auch niemand sein Kind zur Adoption frei geben. Dieses Recht haben aber Mütter - oder auch Paare - nach der Geburt, insofern würde man den Vater rechtlich schlechter stellen, wenn nur er diese Option nicht hätte.
Aurum (01.04.2008, 07:13 Uhr)
Verständlich
Zum sex gehören immer Zwei! Nicht der Mann ist allein verantwortlich! Das gesamte Unterhaltsrecht, sowie staatlich verordnetes Umgangs"recht" zielt doch nur darauf ab, Männer in den Ruin zu treiben. Wenn man dann noch Unterhalt für Frau und Kind zahlen "darf", ist es nachvollziehbar, daß "Mann" keine Lust empfindet seinen Nachwuchs (der vielleicht sogar "Kuckuck" ruft zu sehen.
Schwaebin (31.03.2008, 21:47 Uhr)
Da kann einem das Kind nur leid tun!
Ich sehe das zwar genauso, dass man jemanden nicht zu einer Vaterschaft zwingen kann. Aber ich frage mich, war der besoffen, als er darauf vertraute dass die Mutter verhütet, oder einfach nur triebgesteuert?
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