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15. November 2010, 17:20 Uhr

Fünf Jahre Haft für Kindstötungen

Sie erstickte drei ihrer Neugeborenen und versteckte die Babyleichen jahrelang in ihrer Tiefkühltruhe. Nun hat das Landgericht im Revisionsprozess entschieden: Die 46-jährige Mutter aus dem Sauerland muss für fünf Jahre ins Gefängnis.

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Die Angeklagte kommt mit ihrer Anwältin (l.) ins Gericht, das Urteil nahm sie ohne erkennbare Regung zur Kenntnis (Archivfoto)© Friso Gentsch/DPA

Im Revisionsprozess um die drei getöteten Babys aus dem sauerländischen Wenden muss die 46 Jahre alte Mutter laut einem Urteil des Landgerichts Münster für fünf Jahre ins Gefängnis. Das Schwurgericht Münster verurteilte die Angeklagte am Montag wegen zweifachen Totschlags. In dem dritten Todesfall ist die Tat verjährt, weil sie mehr als 20 Jahre zurückliegt. Der Staatsanwalt hatte für die Angeklagte eine Freiheitsstrafe von acht Jahren gefordert, die Verteidigung auf eine Bewährungsstrafe plädiert. Die Frau nahm das Urteil ohne eine erkennbare Regung zur Kenntnis.

Das Gericht stützte sich bei seiner Entscheidung auf das Gutachten einer psychiatrischen Sachverständigen, die ausgeführt hatte, dass die Schuldfähigkeit der Frau zum Zeitpunkt der Taten nicht erheblich vermindert war. Die Mutter hatte 1986, 1988 und 2004 heimlich im heimischen Bad ihres Hauses drei Mädchen zur Welt gebracht. Die Babys starben kurz nach der Geburt, weil sie von der Mutter erstickt wurden.

Sohn findet Babyleichen in der Tiefkühltruhe

Anschließend steckte die 46-Jährige die Leichen in eine Tiefkühltruhe, wo sie jahrelang lagerten. 2008 hatte ihr damals 18-jähriger Sohn die Leichen entdeckt, als er in der Truhe nach einer Pizza suchte. Laut den Obduktionsberichten waren alle drei Babys lebensfähig.

Strafmildernd werteten die Richter, dass die Angeklagte die Tatvorwürfe gestanden hat. Sie hatte ausgesagt, dass sie in panischer Angst vor gynäkologischen Untersuchungen die Schwangerschaften verdrängt habe. Auch sprach nach Ansicht der Richter zugunsten der Angeklagten, dass die Taten schon lange zurückliegen.

Die Angeklagte war in einem ersten Prozess vom Landgericht Siegen zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Dagegen hatte der Staatsanwalt erfolgreich Revision eingelegt.

be/DAPD
 
 
 
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