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18. Oktober 2010, 14:31 Uhr

Kachelmann-Prozess am seidenen Faden

Obwohl die Richter im Kachelmann-Prozess das mutmaßliche Opfer nun belehrt haben, bleibt der Befangenheitsantrag gegen sie bestehen. Wird ihm stattgegeben, muss der Prozess neu aufgerollt werden.

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Nicht belehrte Zeugin vor Gericht: Muss der Kachelmann-Prozess neu aufgerollt werden?© Martin Burkhardt (Zeichnung)/Reuters

Das Gericht rudert zurück: Nachdem die Verteidiger von Jörg Kachelmann in der vergangenen Woche einen Befangenheitsantrag gestellt hatten, gaben die Richter nun nach und belehrten das mutmaßliche Opfer über sein Aussageverweigerungsrecht. Doch die Verteidigung hält an ihrem Antrag fest - werden die Richter als befangen abgelehnt, müsste der Prozess noch einmal von vorne beginnen.

Es geht um die Belehrung nach Paragraf 55 der Strafprozessordnung. Demnach ist, wie Kachelmanns Verteidiger Reinhard Birkenstock es plastisch ausdrückte, "ein Zeuge nicht verpflichtet, sich selbst in die Pfanne zu hauen". Anders gesagt: Er muss auf eine Frage nicht antworten, wenn er sich selbst belasten würde.

"Leider versäumt, Standpunkt zu erläutern"

Genau diese Gefahr sieht die Verteidigung Kachelmanns: Da ihrer Auffassung nach die Ex-Geliebte den Wettermoderator zu Unrecht der Vergewaltigung beschuldigt, könnte sie sich wegen einer falschen Verdächtigung strafbar gemacht haben. Vergangenen Mittwoch lehnte das Gericht eine Belehrung ab. Verteidiger Birkenstock interpretierte das so: Die Richter hätten sich offenbar entschieden, der Frau zu glauben. Deshalb seien sie befangen.

Nun schob der Vorsitzende Richter Michael Seidling eine Begründung für das Verhalten des Gerichts nach: Die Strafkammer habe es vergangene Woche "leider versäumt, ihren Standpunkt zu Paragraf 55 zu erläutern". Die Nebenklägerin sollte nach Angaben Seidlings zunächst zu ihrem Lebenslauf vernommen werden - hierzu sei nach Auffassung des Gerichts noch keine Belehrung notwendig. Eine Belehrung zu einem späteren Zeitpunkt sei möglich, wenn es um das angebliche Tatgeschehen gehe. Hieran halte die Kammer "eigentlich" fest - und belehrte die Zeugin dann doch, "zur Vermeidung weiterer verfahrensrechtlicher Verzögerungen".

Vertretungsrichter entscheiden bis Mittwoch

Ob das Gericht damit dem Befangenheitsantrag den Boden entzogen hat? Birkenstock jedenfalls hält an dem Antrag fest. "Der Umstand, dass das Gericht unter dem Druck des Befangenheitsverfahrens das jetzt tut, was es schon am vergangenen Mittwoch hätte tun müssen, gibt keinen Grund, die Einschätzung zu ändern."

Über den Antrag entscheiden zwei Vertretungsrichter, die normalerweise in anderen Kammern tätig sind, sowie der Ergänzungsrichter, gegen den kein Befangenheitsantrag gestellt wurde. Ob sie sich von der Begründung des Gerichts überzeugen lassen? Spätestens am Mittwoch müssen sie entschieden haben. Wenn der Antrag gegen mehr als einen Richter Erfolg hat, müsste der Prozess von vorne aufgerollt werden, weil sich nur ein Ergänzungsrichter für den Fall der Fälle bereit hält.

Jochen Neumeyer/DPA
 
 
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