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21. Juli 2010, 18:10 Uhr

Ermittlungen gegen Zollitsch eingestellt

Gegen den Freiburger Erzbischof Robert Zollitsch wurde wegen Beihilfe zum Missbrauch ermittelt. Er soll einen Pater eingestellt haben, von dessen sexuellen Übergriffen er wusste. Da diese verjährt sind, sieht die Staatsanwaltschaft aber keine Grundlage für ein Verfahren.

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Nicht länger verdächtigt, sexuellen Missbrauch gedeckt zu haben: Robert Zollitsch© Lukas Barth/ddp

Die Staatsanwaltschaft in Konstanz hat das gegen den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch, wegen des Verdachts der Beihilfe zu sexuellem Kindesmissbrauch eingeleitete Ermittlungsverfahren eingestellt. Wie die Ermittlungsbehörde am Mittwoch mitteilte, sind die von einem Pater in den Jahren zwischen 1966 und 1968 verübten Missbrauchstaten verjährt, weshalb auch eine mögliche Beihilfe verjährt wäre. Deshalb sei auch nicht geprüft worden, ob Zollitsch - wie in der Anzeige vorgeworfen - für die Taten mitverantwortlich gemacht werden könne.

In einem zweiten angezeigten Zeitraum von 1987 bis 1992 seien keine Taten bekannt geworden, weshalb auch für diesen Zeitraum jede Grundlage für eine mögliche strafrechtliche Verantwortung des Erzbischofs von Freiburg fehle, erläuterte die Behörde. Aus diesem Grunde dürfe die Staatsanwaltschaft auch keine weitergehenden Ermittlungen zu der Frage führen, wer die Personalverantwortung für den des Missbrauchs beschuldigten Pater trug, und ob oder wann Zollitsch von einem erneuten Tätigwerden des Paters erfuhr.

Keine Hinweise auf Billigung der Taten

Wie die Staatsanwaltschaft weiter mitteilte, müsste dem Erzbischof im Fall des Bekanntwerdens nicht verjährter Missbrauchsfälle eine vorsätzliche Tat nachgewiesen werden. Dies würde voraussetzen, dass er billigend weitere Missbrauchstaten des Paters im Kauf nahm und dass Zollitsch diese Taten willentlich befördert habe. Für eine derartige Annahme lägen aber keinerlei Hinweise vor. Die Anzeige hatte ein mutmaßliches Opfer des Paters erstattet. Dieser hatte seine Taten im Kloster Birnau im Erzbistum Freiburg begangen. Der Anzeigenerstatter warf Zollitsch vor, von dem Missbrauch gewusst zu haben, aber als Personalreferent 1987 die erneute Anstellung des Paters in Birnau veranlasst zu haben.

gro/AFP
 
 
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