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1. Juni 2011, 12:03 Uhr

Union nimmt Medien in die Pflicht

Im Prozess gegen Wettermoderator Jörg Kachelmann spielten die Medien eine nicht unerhebliche Rolle. CDU-Politiker fordern nun Konsequenzen für die zukünftige Berichterstattung über Sexualdelikte - und wollen diese notfalls gesetzlich regeln.

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Ein wiederkehrendes Bild aus den Prozesstagen: Reporter umringen das Auto von Jörg Kachelmann© Marijan Murat/DPA

Im Streit um die Rolle der Medien beim Prozess gegen den Wettermoderator Jörg Kachelmann haben Rechtsexperten der Union eine Beschränkung der Berichterstattung über Vergewaltigungsprozesse ins Gespräch gebracht. Der Vorsitzende des Bundestagsrechtsausschusses, Siegfried Kauder (CDU), vertrat in der "Neuen Osnabrücker Zeitung" die Auffassung, es dürfe nicht sein, "dass die Intimsphäre der Betroffenen bis in den letzten Winkel in aller Öffentlichkeit ausgebreitet wird." Vielmehr müssten die Medien verpflichtet werden, nicht über Aussagen zu berichten, die vor Gericht unter Ausschluss der Öffentlichkeit gemacht würden.

Strengere Auflagen für die Berichterstattung

Kauder stellte die Frage, was es dem Opfer einer Vergewaltigung helfe, "dass es sich hinter verschlossenen Türen dem Gericht anvertrauen kann, wenn sämtliche Aussagedetails später doch in der Zeitung stehen". Die Tendenz, Verfahren wegen Vergewaltigung medial rücksichtslos auszuschlachten, entmutige Opfer sexueller Gewalt, sich an die Behörden zu wenden. Es sei aber fatal, wenn die ohnehin geringe Anzeigebereitschaft der Betroffenen weiter abnehme. Kauder schlug vor, strengere Auflagen für die Berichterstattung über Sexualdelikte notfalls gesetzlich zu regeln, "soweit die Medien sich nicht zu einer überzeugenden Selbstverpflichtung bereit erklären". Auch CSU-Rechtsexperte Norbert Geis sagte der "NOZ", eine Selbstregulierung der Medien sei "dringend geboten". Geis forderte einen "Ehrenkodex, mit dem sich die Branche verpflichtet, weitaus zurückhaltender über Prozesse wegen sexueller Gewalt zu berichten". Grundsätzlich sei die Öffentlichkeit des Strafprozesses eine Errungenschaft. Die Berichterstattung dürfe aber nicht so weit führen, "dass die Betroffenen dadurch an den Pranger gestellt und vorverurteilt werden".

Negatives Lehrstück für die deutsche Justizgeschichte

Der Vorsitzende des Bundestagsinnenauschusses, Wolfgang Bosbach (CDU), bezeichnete es in der "Passauer Neuen Presse" als problematisch, wenn manche Medien "mit der Berichterstattung bereits die Beweiswürdigung und das Urteil vorwegnehmen wollen und sich auf die Seite von Verteidigung oder Anklage schlagen". Der Grünen-Rechtsexperte Jerzy Montag mahnte in der Zeitung ebenfalls, die Integrität der Ermittlungen müsse gewahrt bleiben. Dies sei im Fall Kachelmann "in extremem Ausmaß missachtet worden". "Da sind Aussagen und Akten durchgestochen worden. Das ist eine kritische Entwicklung." Dagegen sagte der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz der "PNP", die Medien seien in dem Mannheimer Prozess "bedient und instrumentalisiert worden". "Gericht, Staatsanwaltschaft, Verteidiger - alle wollten den Medienprozess." Jetzt gebe es nur Verlierer und Opfer. "Dieser Prozess wird als negatives Lehrstück in die deutsche Justizgeschichte eingehen."

Persönlichkeitsrechte der Nebenklägerin verletzt

Das Landgericht Mannheim hatte Kachelmann am Dienstag vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen, da es für die Schuld des 52-Jährigen keine "tragfähigen Beweise" gebe. In der Urteilsbegründung kritisierte der Vorsitzende Richter Michael Seidling ausdrücklich auch die Medien. Sie hätten im Fall Kachelmann nicht nur "Stimmungen" erzeugt, sondern auch die Persönlichkeitsrechte der Nebenklägerin und des Angeklagten "in nicht gerechtfertigter Weise" verletzt.

ins/AFP
 
 
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