. .
Panorama-Nachrichten
Schlagzeilen Themen Mobil iPad Blogs Investigativ Hefte
 
Fotocommunity
Fotocommunity

Treffpunkt für ambitionierte Amateurfotografie. Bilder hochladen und bewerten, sich mit anderen Austauschen. mehr...

Weblogs bei stern.de
Weblogs bei stern.de

Die Online-Tagebücher bei stern.de: Freie Autoren schreiben hier persönlich, direkt und eigenständig. mehr...

Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka
sternTV - Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka

Vertiefende Informationen zu der aktuellen und den vergangenen Sendungen von sternTV. mehr...

stern Investigativ
stern Investigativ

Das Recherche-Team des stern. Erfahren Sie mehr über die Recherchespezialisten und ihre Enthüllungen von Terrorismus bis Wettmanipulation. mehr...

 
7. Februar 2012, 17:47 Uhr

Ab einer Million gibt's Knast

Der Bundesgerichtshof sendet ein klares Signal an die Instanzgerichte: Bei Steuerhinterziehung in Millionenhöhe muss in der Regel eine Gefängnisstrafe verhängt werden. Bislang waren noch viele Sünder mit Bewährung davongekommen.

BGH, Steuersünder, Steuerhinterziehung, Urteil, Bewährung, Haftstrafe, Millionen, Richter, Karlsruhe

Der Bundesgerichtshof ermahnt die Instanzgerichte: Steuersünder, die mehr als eine Million Euro hinterzogen haben, dürfen nur dann auf Bewährung verurteilt werden, wenn besondere Milderungsgründe vorliegen© Uli Deck/DPA

Wer Steuern in Höhe von mehr als einer Million Euro hinterzieht, muss in der Regel ins Gefängnis. Eine Bewährungsstrafe komme nur bei besonders gewichtigen Milderungsgründen infrage, entschied der Bundesgerichtshof in einem am Dienstag verkündeten Urteil.

Die Karlsruher Richter hoben das Urteil gegen einen ehemaligen Unternehmer aus Bayern auf, der insgesamt mehr als 1,1 Millionen Euro an Steuern hinterzogen hatte und zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden war. Die Strafzumessung sei fehlerhaft, urteilte der BGH (Az. 1 StR 525/11).

Ein Steuerberater ist kein Milderungsgrund

Dabei stellte der BGH klar: Nur besonders gewichtige Milderungsgründe können in solchen Fällen eine Bewährungsstrafe rechtfertigen. So hätte das Landgericht nicht mildernd berücksichtigen dürfen, dass der Angeklagte einen Steuerberater hinzugezogen hatte. "Ob das ein Milderungsgrund ist, wenn man sich von seinem Steuerberater über die Frage beraten lässt: ,Wie hinterziehe ich Steuern möglichst gut?'", fragte der Vorsitzende Richter Armin Nack mit leiser Ironie.

Auch ein Geständnis müsse nicht unbedingt zur Strafmilderung führen, sagte Nack. "Wenn die Unterlagen alle in den Händen der Ermittlungsbehörden sind, hat das sicherlich kein großes Gewicht." Denn dann bleibe ohnehin nicht mehr viel zu bestreiten. Auch die Nachzahlung der fälligen Steuern dürfte nach der Entscheidung des BGH Steuerbetrügern nicht viel helfen: "Damit wird nur das geleistet, was jeder sowieso leisten muss", betonte Nack.

Der Angeklagte täuschte eine Schenkung vor

Der Angeklagte hatte im Zusammenhang mit einem Unternehmensverkauf Aktien im Wert von 7,2 Millionen DM erhalten, in seiner Einkommensteuererklärung aber falsch deklariert. Deshalb berechnete ihm das Finanzamt knapp 900.000 Euro zu wenig. Anschließend ließ er sich einen Trick einfallen, um auch für seine Einnahmen als Geschäftsführer weniger Steuern zahlen zu müssen: Er verzichtete zum Schein auf ein Gehalt und veranlasste die "Schenkung" des Geldes an seine Frau und seine Kinder. Die Schenkungssteuer war wesentlich niedriger als die eigentlich fällige Lohnsteuer - damit hinterzog der Angeklagte nochmals 240.000 Euro.

Erschwerend ist nach Ansicht der Richter in diesem Fall zu berücksichtigen, dass der Angeklagte falsche Unterlagen hergestellt hatte, um eine Schenkung vorzutäuschen. In einem solchen Fall handele es sich in der Regel um eine besonders schwere Tat.

Viele Gerichte ignorierten ein erstes BGH-Urteil

Bereits 2008 hatte der BGH in einem Grundsatzurteil entschieden, dass bei Steuerhinterziehung in Millionenhöhe die Strafe in der Regel nicht zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Dennoch wurden auch danach immer wieder Steuerkriminelle zu Bewährungsstrafen verurteilt, obwohl die hinterzogenen Beträge an oder über der Millionengrenze lagen.

"Das Urteil setzt ein deutliches Signal an die Instanzgerichte", sagt der Berliner Strafverteidiger und Steuerrechts-Experte Carsten Wegner: "Der BGH meint die Millionengrenze sehr ernst." Die Entscheidung könnte dazu führen, dass Angeklagte eher versuchen, in erster Instanz mit einem Deal zu einem milden Urteil zu kommen - solche Fälle gelangen nicht zum BGH, wenn alle Beteiligten auf Rechtsmittel verzichten.

iml/DPA
 
 
MEHR ZUM ARTIKEL
Prozess wegen Steuerhinterziehung Verfahren gegen Pischetsrieder eingestellt

Satte 234.000 Euro Einkommensteuer soll der frühere Automanager Bernd Pischetsrieder hinterzogen haben. So lautete zumindest der Vorwurf, der den 63-Jährigen vor Gericht brachte. Doch dass Pischetsrieder vorsätzlich falsche Angaben gemacht hat, ließ sich nicht nachweisen. mehr...

Vier Prozesse für Berlusconi Bunga-Bunga, Steuerhinterziehung & Co

Steuerbetrug, Korruption, Amtsmissbrauch und Sex mit einer Minderjährigen - in den kommenden Wochen stehen dem italienischen Regierungschef Silvio Berlusconi vier Prozesse ins Haus. mehr...

Betrug und Steuerhinterziehung Karsten Speck zu fünf Jahren Haft verurteilt

Erneute Gefängnisstrafe für Karsten Speck: Das Landgericht in Frankfurt/Oder hat den Star aus "Hallo Robbie" und "Ein Kessel Buntes" zu fünf Jahren Haft verurteilt. Er muss jedoch nicht die volle Zeit absitzen. mehr...

 
Leser werben Leser

Jetzt den stern empfehlen und attraktive Prämie sichern!

 
 
 
 
 
stern - jetzt im Handel
stern (23/2012)
Rettet die Liebe