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9. März 2010, 14:12 Uhr

Für immer wegsperren?

Kaum ein Thema wird so emotional diskutiert wie die Sicherungsverwahrung für gefährliche Straftäter. Derzeit überprüft der Bundesgerichtshof in Karlsruhe erstmals, ob die Zusatzstrafe auch für Jugendliche zulässig ist.

Zum ersten Mal verhandelt der Bundesgerichtshof (BGH) darüber, unter welchen Voraussetzungen Jugendstraftäter für immer weggesperrt werden können. In dem Grundsatzurteil, das heute Nachmittag fallen soll, geht es um einen jetzt 32-Jährigen, der 1999 nach dem Mord an einer Joggerin zur Höchststrafe von zehn Jahren verurteilt worden war. Im vergangenen Jahr ordnete das Landgericht Regensburg an, dass Daniel I. trotz verbüßter Strafe in Haft bleibt. Eine Premiere in der Justizgeschichte. Denn das Gesetz, das die nachträgliche Sicherungsverwahrung auch bei einer Jugendstrafe zulässt, war erst kurz zuvor verabschiedet worden.

Daniel I. hatte im Juni 1997 eine 31 Jahre alte Joggerin im Kehlheimer Forst bei Regensburg überfallen. Der damals 19-jährige Schreinerlehrling erwürgte die Sozialpädagogin und riss ihr die Kleider vom Leib. Danach befriedigte sich der junge Mann über dem nackten Opfer selbst. Ein Massen-DNA-Test brachte die Ermittler auf die Spur des Täters.

Wir verlässlich sind Prognosen zur Gefährlichkeit?

Daniel I. gilt als höchst gefährlich. Er hatte schon als Jugendlicher Gewaltfantasien. Während der Haft attestierte ihm ein Gutachter eine zunehmende sexuelle Störung, die ihren sadistischen Höhepunkt noch nicht erreicht haben soll. Mit diesem Fall im Blick beschleunigte die Große Koalition in Berlin damals ihre Bemühungen um eine Gesetzesänderung. Nur fünf Tage vor der für den 17. Juli 2008 geplanten Entlassung des Mannes trat das Gesetz in Kraft, das eine nachträgliche Sicherungsverwahrung auch nach dem Jugendstrafrecht ermöglicht. Zuvor hatte es seit 1998 eine Reihe von Änderungen für erwachsene Straftäter gegeben, um die Zusatzstrafe zu ermöglichen.

Die Regelung ist umstritten. Psychologen kritisieren, dass sich verlässliche Prognosen zur Gefährlichkeit bei Jugendlichen besonders schwer erstellen lassen, weil der Reifeprozess nicht abgeschlossen ist. Die Gerichte gehen entsprechend zurückhaltend mit der nachträglichen Sicherungsverwahrung für jugendliche Ersttäter um. Der Fall aus Regensburg scheint bislang der einzige zu sein.

Zuletzt hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die in Deutschland eingeführte nachträgliche Sicherungsverwahrung als Verstoß gegen die europäische Menschenrechtskonvention gerügt. Der Gerichtshof sieht einen Verstoß gegen das Prinzip, dass das Strafgesetz schon zum Zeitpunkt der Verurteilung bestehen muss. Auch die Sicherungsverwahrung sei eine Strafe, sie werde in Deutschland aber verhängt, obwohl die Gesetze bei der ursprünglichen Verurteilung nicht bestanden hätten. Das Straßburger Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, da die Bundesregierung Rechtsmittel angekündigt hat.

DPA/APN
 
 
KOMMENTARE (10 von 21)
 
Stony2005 (09.03.2010, 15:06 Uhr)
@also_ne...
Ähm...nichts anderes habe ich geschrieben...Und Strafrecht mit Steuerrecht zu vergleichen hat schon was. Im Prinzip meinen wir das Gleiche. Sicherungsverwahrung ist auch keine zusätzliche Strafe und wird eh alle paar Jahre überprüft...mal so am Rande bemerkt....
schade77 (09.03.2010, 13:42 Uhr)
@also_ne
"sicher auf fundierte Zahlen gestützt, oder hautnah miterlebt"

...ja klar, ich bin bei allen Gutachten weltweit dabei...oder ich habe einfach schon den einen oder anderen Bericht gesehen, in dem Betroffene selbst zugegeben haben, dass sie aus Zeitgründen die Patienten nicht mal annähernd korrekt begutachten können.

Aber wenn Sie zumindest meinen Vorschlag interessant finden, bin ich ja zufrieden ;-)
also_ne... (09.03.2010, 11:34 Uhr)
@ TanniWhite (09.03.2010, 11:13 Uhr)
"Im schlimmsten Fall gibt es dann ein paar Psychologen weniger. Wen juckt's?"
- gehts eigentlich noch? Minderwertiges Leben, oder was?


@ schade77 (09.03.2010, 11:16 Uhr)
"da wird mal 3 min in der Akte geblättert und dann aus Zeitgründen "Geheilt" gesagt."
- sicher auf fundierte Zahlen gestützt, oder hautnah miterlebt.
"Desweiteren würde ich die Gutachter beim Freilassen eines Mörders zwingen, ihre Kinder mal einen Tag mit ihm verbringen zu lassen, im Zoo, Schwimmbad und DVD kucken. Wenn er dann eine Sekunde zögert und zurück zuckt, dann darf dieser Mensch nicht raus..."
Interessanter Vorschlag :-)
also_ne... (09.03.2010, 11:20 Uhr)
@ Stony2005 (09.03.2010, 09:29 Uhr)
"Und natürlich sollten Gesetze nmicht rückwirkend gelten."
jaja, solange sie belastend sind, gelle!?
Bei der Pendlerpauschale, die rückwirkend geltend gemacht werden kann, hat sich schließlich auch keiner beschwert.

Fakt ist, dass zum Zeitpunkt der Entlassung dieses Gesetz in Kraft ist und deshalb m.E. auch angewendet werden müsste. Es wurde schließlich keine Strafverschärfung beschlossen, die nachträglich auf die Straftat 1997 angewandt wird, sondern eine Sicherungsverwahrung die mit der ursprünglichen Straftat nichts direkt zu tun hat, sondern auf den Geisteszustand und Prognose des Straftäters abzielt.
schade77 (09.03.2010, 11:16 Uhr)
Wow, ich bin grad überrascht...
dass die Regierung es tatsächlich geschafft haben soll, rechtzeitig was fertig zu bekommen, so dass der eine zumindest im Gefängnis bleiben kann. Eigentlich hätte man erwartet, dass es zu spät kommt und der Mörder freikommt, passiert ja oft genug.
Aber ein Problem ist auch, dass solche Leute viel zu einfach rausgelassen werden, da wird mal 3 min in der Akte geblättert und dann aus Zeitgründen "Geheilt" gesagt. Diese "Gutachter" sind meiner Meinung nach mit schuld an Wiederholungstaten. Auch wenn es sich schlimm anhört, aber lieber einmal einen zu lang eingesperrt lassen, als danach zugeben zu müssen, dass die folgenden Morde hätten verhindert werden können.
Desweiteren würde ich die Gutachter beim Freilassen eines Mörders zwingen, ihre Kinder mal einen Tag mit ihm verbringen zu lassen, im Zoo, Schwimmbad und DVD kucken. Wenn er dann eine Sekunde zögert und zurück zuckt, dann darf dieser Mensch nicht raus...
TanniWhite (09.03.2010, 11:13 Uhr)
Der Mob...
...mag weiter wüten. Ich bin dafür, dass die Psychologen, die sich jetzt wieder zu Wort melden mit irgendwelchen halbgaren Phrasen - die im Übrigen hier auch in den Kommentaren zu finden sind. Insofern vielen Dank an meinen Vorredner, der darauf hingewiesen hat, dass es hier nicht um Sachbeschädigung, sondern Mord geht - dass genau diese Psychologen bitte ihre Patienten zu Hause bei sich dann in Ruhe und von der Allgemeinheit abgeschirm "therapieren". Im schlimmsten Fall gibt es dann ein paar Psychologen weniger. Wen juckt's? Wie viele von diesen Leuten, gemeinsam mit Sozialarbeitern, Richtern, etc. - haben hier die Opfer mit auf dem Gewissen? Können die wirklich noch ruhig schlafen? Und weiter solchen Mist verzapfen? Bitte mal nach England schauen. Da sieht man, wie es läuft. Jon Venables. Bringt in den 90-er Jahren ein kleines Kind um. Wird ein paar Jahre in der Jugendhaft gehätschelt. Kommt nach einigen Jahren frei und vom Staat finanziert gleich eine neue Identität. Jetzt sitzt er wieder. Wegen Vergewaltigung und versuchtem Totschlag. Es wird in keinem Land gelernt...oder? Gilt der Täter mehr als das Opfer?
also_ne... (09.03.2010, 11:06 Uhr)
@ Sternchen2020 (09.03.2010, 09:07 Uhr)
Zusammenhang?
Falscher Artikel erwischt...

aber trotzdem zu Ihrem Post:
"automatische Unterstützung durch Steuergelder"
Hab ich was verpasst? Seit wann wird denn die Kirche von (allg.) Steuergeldern unterstützt?

"Es muss Sanktionen geben, sonst ist es nicht zu rechtfertigen gegenüber den anderen Verbrechern, die gleiches getan haben. "
Gibt es auch, sofern nicht verjährt, wie bei allen anderen Vergewaltigern eben auch.
Stony2005 (09.03.2010, 10:57 Uhr)
Wenn....
ich manche Eltern sehe, wie sie mit Ihren Kindern umgehen oder auch nicht...keine Erziehung, keine Vermittlung von Wertegefühlen usw... gehören bei schweren Straftaten die Eltern mit auf die Anklagebank wegn absolutem Versagen in der Erziehung. Solche Eltern züchten doch Zombies wie den im Artikel beschrieben ran. Also sollen Sie auch dafür haften.
H.P. (09.03.2010, 10:22 Uhr)
die Ursache des ganzen Hasses und der Gewalt,
Ich möchte die Straftat die ein Jugendlicher begeht nicht entschuldigen. Als Richter würde ich diese Tat natürlich verurteilen. Mir geht es mehr um die Ursache des ganzen Hasses und der Gewalt, von nichts kommt nichts. Alles hat seine Ursache. Gewalt erzeugt immer Gegengewalt, um aus dieser Kausalität von Ursache und Wirkung herauszukommen, müsste sich unsere Gesellschaft ändern.
Roman25 (09.03.2010, 10:15 Uhr)
Opfer der Gesellschaft ?
@ H.P. :

Ich bitte Sie - jeder Mensch erfährt diverse Kränkungen in seinem Leben. Trotzdem ist das nicht mal im Ansatz eine Rechtfertigung für die Begehung schwerster Gewalttaten.

Es geht hier nicht um eine kaputt getretene Mülltonne, sondern um ein Menschenleben !!!
 
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