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16. Januar 2012, 16:52 Uhr

Frau erwürgt - Anwalt verdächtigt Hund

Ein Witwer wird zu acht Jahren Haft verurteilt. Er soll seine Frau erwürgt haben. Jetzt wird der Fall neu aufgerollt - und ein Labrador Retriever gerät in den Fokus der Verhandlung.

Nach dem Tod einer Düsseldorferin, die in ihrem Badezimmer erwürgt aufgefunden wurde, hat ein Anwalt den Hund der Frau als möglichen Täter ausgemacht. Es sei bekannt, dass Labradore manchmal versehentlich ihre neugeborenen Welpen erdrücken, erklärte der Anwalt am Düsseldorfer Landgericht. Davor werde auch in den Richtlinien zur Aufzucht gewarnt. Möglicherweise habe der 35 Kilogramm schwere Hund die hilflose 44-Jährige erstickt.

Der Anwalt verteidigt den 50-jährigen Witwer. Der war in erster Instanz zu acht Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte das Urteil aber aufgehoben. Das Landgericht muss den Fall nun neu verhandeln.

Witwer hatte 3,4 Promille

Der Grund für die Rüge des BGH hat mit dem Labrador nichts zu tun: Das Gericht hatte aus dem Umstand, dass die Frau der Rechtsmedizin zufolge minutenlang gewürgt worden war, auf einen Tötungsvorsatz geschlossen. Bei dem Ehemann war viele Stunden nach der Tat am 11. November 2010 ein Alkoholpegel von 3,4 Promille gemessen worden. Bei derartiger Trunkenheit habe er nicht unbedingt vorsätzlich gehandelt, befand der BGH.

Der 50-Jährige hatte seine Unschuld beteuert und behauptet, seine ebenfalls betrunkene Ehefrau sei in der Tatnacht im Bad von der Toilette auf den Boden gerutscht. Er habe vergeblich versucht, der korpulenten Frau hoch zu helfen und sei dann schlafen gegangen. Ihren Tod will er erst am Nachmittag bemerkt haben. Vom deutschen Labradorclub im nordrhein-westfälischen Velbert wurde eine Lebensgefahr für Erwachsene durch einen Labrador ausgeschlossen. Auch die Staatsanwältin sieht "keinerlei Anhaltspunkte" für die These des Verteidigers. Für den Prozess sind sechs Verhandlungstage angesetzt.

 
 
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