Alle Vorwürfe seien "absurde Spekulationen". Laut BKA-Chef Ziercke seien Beweismittel "weder unterdrückt, noch manipuliert, noch vernichtet" worden. Das BKA schütze weder Neonazis noch Informanten aus der rechten Szene.

BKA-Chef Jörg Ziercke weist alle Vorwürfe zurück: Das BKA habe keine Beweismittel unterdrückt, manipuliert oder vernichtet© Tobias Schwarz/Reuters
Das Bundeskriminalamt (BKA) hat den Vorwurf zurückgewiesen, es habe sensible Ermittlungsdaten im Zusammenhang mit der Zwickauer Neonazi-Zelle vernichten lassen. "Das BKA hat Beweismittel weder unterdrückt, noch manipuliert, noch vernichtet", erklärte BKA-Präsident Jörg Ziercke in Wiesbaden zu einem Bericht der "Bild am Sonntag". Er weise die Berichterstattung entschieden zurück. Es handele sich um "absurde Spekulationen". Das BKA schütze weder Neonazis noch Informanten aus der rechten Szene.
Die "Bild am Sonntag" hatte berichtet, dass Daten aus einem Handy des mutmaßlichen Terror-Unterstützers André E. auf Betreiben des BKA bei der Bundespolizei vernichtet worden seien. Das gehe aus dem Mail-Verkehr zwischen Bundespolizei und BKA hervor. In der Ermittlungsakte zu Andre E. tauchten die Beweismittel nicht auf. Ein Sicherheitsexperte sagte dem Blatt, der Vorgang "riecht nach Beweisunterdrückung durch das BKA". Polizeiexperten halten es dem Bericht zufolge für möglich, dass das BKA Informanten im Umfeld der Neonazi-Zelle schützen wollte.
Das Bundeskriminalamt erklärte dagegen, dass dem BKA die ausgelesenen Handy-Daten weiterhin vollständig und unverändert zur Verfügung stünden. Die Daten wurden demnach dem BKA zur Auswertung übergeben. Danach sei die Bundespolizei um Löschung der dort noch als Kopie vorhandenen Daten gebeten worden, um die Datenbestände an einer Stelle zu konzentrieren. Dies sei in völligem Einvernehmen mit der Bundesanwaltschaft erfolgt.
Zu den fehlenden Angaben in der Ermittlungsakte erklärte das BKA, die Auswertung des Datenbestandes dauere noch an. Daher sei noch kein abschließender Bericht erstellt und in die Ermittlungsakte aufgenommen worden. Die Handy-Sicherstellung sei aber in der Akte vermerkt. Von einer Beweismittelunterdrückung könne keine Rede sein.