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12. Oktober 2009, 15:43 Uhr

Prozess um Vierfachmord hat begonnen

Ein halbes Jahr nach dem Vierfachmord von Eislingen hat der Prozess gegen den Sohn der getöteten Familie und dessen Freund begonnen. Den beiden 19-Jährigen wird vorgeworfen, aus Habgier getötet zu haben. Der Sohn zeigte vor dem Verhandlungsauftakt erstmals Reue.

Eislingen, Prozessauftakt

Die Tatwaffen, mit denen fast eine ganze Familie ausgelöscht wurde© Daniel Maurer/AP

Vor dem Landgericht Ulm hat am Montag der Prozess um den Vierfachmord an einer Familie im baden-württembergischen Eislingen begonnen. Als mutmaßliche Täter sitzen der damals 18-jährige Sohn der Familie, Andreas H., sowie dessen 19-jähriger Freund Frederik B. auf der Anklagebank. Sie sollen die Eltern und die beiden Schwestern von Andreas H. am Gründonnerstag laut Anklage "arbeitsteilig" aus Habgier erschossen haben. Die Jugendkammer des Landgerichts verhandelt zum Schutz der teils geständigen Angeklagten unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Nach Verlesen der Anklageschrift wurde der Prozess auf Donnerstag vertagt, das Urteil wird im Januar erwartet.

Die Leichen des 57-jährigen Heilpraktikers, dessen 55-jähriger Ehefrau und der 24 und 22 Jahre alten Töchter waren am Karfreitag in einem Eislinger Mehrparteienhaus gefunden worden, das der Familie gehört. Laut Anklage waren zunächst die beiden jungen Frauen mit neun und zehn Schüssen ermordet worden. Danach wurden die Mutter von drei und der Vater von acht Schüssen tödlich getroffen. Die beiden Tatwaffen sollen die jungen Männer neben 15 weiteren bei einem Einbruch im Vereinsheim des Eislinger Schützengilde im Oktober 2008 erbeutet haben.

Der Gymnasiast und Sportschütze Andreas H. rief nach der Tat selbst die Polizei und gab an, er habe seine Angehörigen tot in der gemeinsamen Wohnung entdeckt. Er geriet jedoch schnell selbst in Verdacht und wurde ebenso wie sein Freund noch am Osterwochenende festgenommen. Der 19-jährige Frederik B. gestand danach und belastete Andreas H. schwer.

Andreas H. gab laut Anklage gegenüber einem Mitarbeiter der Justizvollzugsanstalt später seine Tatbeteiligung zu, bestritt aber, selbst geschossen zu haben. Die Verteidiger kündigten ein Geständnis der beiden Angeklagten an.

Seinem Anwalt Hans Steffan zufolge zeigte Andreas H. nun vor Verhandlungsauftakt erstmals Reue: "Das Schlimmste ist, dass ich meinen Vater so vermisse", teilte der Gymnasiast in einer Erklärung mit, die sein Anwalt der "Bild am Sonntag" übermittelt hatte.

Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit Die Jugendkammer des Landgerichts Ulm verhandelt hinter verschlossenen Türen, weil sich die Angeklagten in dem Prozess auch wegen Taten verantworten müssen, die sie begangen haben sollen, als sie noch minderjährig waren. Nach dem Jugendgerichtsgesetz (§ 48 I JGG) ist deswegen die gesamte Verhandlung einschließlich der Urteilsverkündung nicht öffentlich.

AFP/DPA
 
 
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