. .
Panorama-Nachrichten
Schlagzeilen Themen Mobil iPad Blogs Investigativ Hefte
 
Fotocommunity
Fotocommunity

Treffpunkt für ambitionierte Amateurfotografie. Bilder hochladen und bewerten, sich mit anderen Austauschen. mehr...

Weblogs bei stern.de
Weblogs bei stern.de

Die Online-Tagebücher bei stern.de: Freie Autoren schreiben hier persönlich, direkt und eigenständig. mehr...

Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka
sternTV - Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka

Vertiefende Informationen zu der aktuellen und den vergangenen Sendungen von sternTV. mehr...

stern Investigativ
stern Investigativ

Das Recherche-Team des stern. Erfahren Sie mehr über die Recherchespezialisten und ihre Enthüllungen von Terrorismus bis Wettmanipulation. mehr...

 
22. April 2005, 12:41 Uhr

"Kannibalen"-Prozess wird neu aufgerollt

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil des Landgerichts Kassel gegen den heute 43-jährigen Armin Meiwes aufgehoben. Jetzt muss der "Kannibale von Rotenburg" möglicherweise mit lebenslanger Haft rechnen.

Der Mordprozess gegen den als "Kannibalen von Rotenburg" bekannt gewordenen Armin Meiwes wird neu aufgerollt© Uwe Zucchi/AP

Der "Kannibale von Rotenburg" muss möglicherweise mit lebenslanger Haft wegen Mordes rechnen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob ein Urteil des Landgerichts Kassel auf, das gegen den heute 43-jährigen Armin Meiwes achteinhalb Jahre Haft wegen Totschlags verhängt hatte. Der BGH verwies den Fall zur neuen Verhandlung an das Landgericht Frankfurt. "Die Verurteilung nur wegen Totschlags und nicht wegen Mordes hält rechtlicher Überprüfung nicht stand", hieß es in einer Mitteilung des BGH.

Der BGH beanstandete, dass das Landgericht Kassel vergangenes Jahr die beispiellose Tat nur als Totschlag eingestuft hatte. Das Urteil begegne durchgreifenden rechtlichen Bedenken. Es sei nicht auszuschließen, dass Meiwes sein Opfer zur Befriedigung des Geschlechtstriebs getötet habe. Meiwes hatte im März 2001 sein williges Opfer vor laufender Kamera getötet, zerlegt und Teile der Leiche gegessen. Mord wird zwingend mit lebenslanger Haft geahndet. Das Kasseler Landgericht hatte Meiwes 2004 wegen Totschlags zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt. Im Prozess hatte der damals 42-Jährige ein umfassendes Geständnis abgelegt.

Reuters/DPA
 
 
MEHR ZUM ARTIKEL
Kriminalität Der Kannibale

Er lernte im Internet einen Mann kennen, der sich von ihm töten und aufessen ließ. Jetzt ist Anklage wegen Mordes erhoben worden. Der stern erzählt die Geschichte zweier verirrter Seelen. mehr...

"Kannibale von Rotenburg" Appetit auf Bücher

Er hatte im Internet einen Mann kennen gelernt, der sich von ihm töten und aufessen ließ. Im Kasseler Gefängnis hat Armin Meiwes, der "Kannibale von Rotenburg", mittlerweile eine neue Beschäftigung gefunden. mehr...

 
Leser werben Leser

Jetzt den stern empfehlen und attraktive Prämie sichern!

 
 
 
 
 
stern - jetzt im Handel
stern (23/2012)
Rettet die Liebe