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23. März 2010, 14:06 Uhr

Richter verweigern Hartz-IV-Kindern mehr Kleidergeld

Kinder aus Hartz-IV-Familien haben auch bei Wachstumsschüben keinen Anspruch auf zusätzliches Geld für Kleidung. Die Kosten seien über den Regelsatz abgedeckt, urteilte das Bundessozialgericht. Schließlich sei Wachstum bei Kindern der Normalfall.

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Auch in der Wachstumsphase ihrer Kleinen erhalten bedürftige Eltern keinen Zuschlag für Kinderkleidung© Thomas Kienzle/AP

Hartz-IV-Empfänger haben keinen Anspruch auf zusätzliches Kleidergeld für ihre Kinder. Sie bekommen nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) keine Sonderzahlung vom Amt, wenn ihre Kinder in kurzer Zeit aus der Kleidung herauswachsen und alte Sachen nicht mehr passen.

Bei Kindern sei es nun mal notwendig, die Garderobe in kurzen Abständen zu ersetzen. Das gehöre zum regelmäßigen Bedarf - auch in Wachstumsphasen und bei erhöhtem Verschleiß, urteilten die höchsten deutschen Sozialrichter am Dienstag in Kassel (Aktenzeichen: B 14 AS 81/08 R). Der von den Klägern geltend gemachte Bedarf für neue Anziehsachen falle bei allen Kleinkindern regelmäßig an und sei deshalb kein Härtefall: "Wachstum bei Kindern ist der Normalfall".

Die für Kinder notwendige Kleidung sei daher über den Regelsatz abzudecken, urteilten die Bundesrichter. Dass dies bislang nur unzureichend geschehe, sei "unbefriedigend". Doch das Bundesverfassungsgericht habe in seinem Hartz-IV-Urteil vom Februar dem Gesetzgeber bis zum Jahresende Zeit gegeben, die Sätze neu zu berechnen. "Bis zu diesem Zeitpunkt sind die für Kinder geltenden Leistungen weiter maßgebend."

Eine Familie aus Oer-Erkenschwick in Nordrhein-Westfalen hatte im Sommer 2006 für ihre damals drei und vier Jahre alten Sprösslinge 448 Euro Sonderzuschuss verlangt. Ein solcher Bedarf falle jedoch nicht einmalig sondern fortlaufend an, befanden die Richter des 14. Senats. Die Bekleidungskosten für schnell wachsende Kinder seien bereits mit der Regelleistung abgedeckt. Auch ein Sonderbedarf für eine Erstausstattung ist laut BSG nicht gegeben.

In allen Instanzen gescheitert

Die Kläger hatten hingegen die Auffassung vertreten, dass Mehrkosten für Kinderkleidung im Hartz-IV-Regelsatz nicht ausreichend berücksichtigt sind. Die Familie, die seit Februar 2005 Arbeitslosengeld II bekommt, wollte den einmaligen Zuschuss für die Garderobe von zwei ihrer drei Kinder. Dem drei Jahre alten Mädchen passte im Sommer 2006 plötzlich nicht mehr die Größe 98, sie benötigte 110. Der vierjährige Junge brauchte Größe 116, hatte aber nur Klamotten in 104 im Schrank.

In den Vorinstanzen hatte das Sozialgericht Gelsenkirchen die Klage ebenso abgewiesen wie das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen. Dieses hatte seine Ablehnung damit begründet, dass sämtliche Kleiderkäufe aus den Regelleistungen zu finanzieren seien. Dass Kinder im Wachstum regelmäßig auf größere Kleidung angewiesen sind, sei ein vom Gesetzgeber bereits berücksichtigter Umstand. Diese Sichtweise stützte nun auch das oberste deutsche Sozialgericht.

Der Fall war einer der ersten Hartz-IV-Prozesse in Kassel seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar. Die Karlsruher Richter hatten in einem anderen Verfahren geurteilt, dass die Hartz-IV-Regelsätze für Kinder und Erwachsene neu berechnet werden müssen. Für die Neuberechnung wurde eine Frist bis Jahresende gesetzt. Bis dahin sind die für Kinder geltenden Regelleistungen weiter maßgebend. Derzeit bekommen unter Sechsjährige 60 Prozent des Regelsatzes eines Erwachsenen.

DPA/AP
 
 
KOMMENTARE (10 von 32)
 
Administrator (23.03.2010, 17:53 Uhr)
Liebe User,
vielen Dank für Ihre Kommentare. Wir schließen die Debatte an dieser Stelle.

Herzliche Grüße,
Ihre stern.de-Admins
Johann58 (23.03.2010, 17:42 Uhr)
@SpringbokCT
Sie sind doch sonst gut informiert, dann wissen Sie doch wie das funktioniert.
Johann58 (23.03.2010, 17:41 Uhr)
@MMSterling
ein Normalverdiener hat im Normalfall auch eine andere Kalkulationsgrundlage als ein ALGII Empfaenger. Wenn ich dann beispielsweise lese, dass der Verdienst von Ferienjobs von Kindern zu 80% abgegeben werden muss, dann frage ich mich warum soll jemand dann arbeiten ausser dass er es als Beschaeftigungstherapie betrachtet.

Ich habe das Gefuehl, dass hier geurteilt wird ohne die Situatuion ueberhaupt einschaetzen zu koennen.
SpringbokCT (23.03.2010, 17:39 Uhr)
Prozess vor dem Bundessozialgericht
Prozess verloren - wer bezahlt die Prozesskosten für Jemand, der sich angeblich die Kleider für seine Kinder nicht leisten kann, auch der Steuerzahler?
Johann58 (23.03.2010, 17:35 Uhr)
So lange bei ebay...................
das impliziert, dass jeder Hartz IV Empfaenger also einen Computer mit Internetanschluss hat. Sicher gibt es das auch. Ist das die Regel? Was braucht man sonst noch? Paypal, Kreditkarte, Kontoverbindung....... Das mag bei der Familie, die geklagt hat vielleicht sogar stimmen.

Es gibt andere Moeglichkeiten wie Kinderkleiderbazar etc. Ich moecht nicht in der Haut von Hartz IV Empfaengern stecken und ich glaube es ist auch nicht OK, wenn sich hier Leute aufspielen und hier ueberheblich ueber Menschen urteilen, die ganz ganz unten auf der Sozialleiter stehen. Die Kinder koennen am allerwenigsten dafuer, sie nocgh zusaetzlich zu diskreminieren ist eine Schande fuer ein Land wie Deutschland.
MMSterling (23.03.2010, 17:32 Uhr)
Darum geht's...
Zitat " auch der normale verdiener
bekommt nicht mehr geld von seinem arbeitgeber, nur weil sein kind gerade einen wachstumsschub hat."

Das ist der Punkt. Der Arbeitgeber fragt nicht mal, wieviel Personen ich vom Gehalt ernähren muß. Ich als Arbeitnehmer muß ausrechnen, was ich mir von meinem Geld nach Sozialversicherung und Steuern noch leisten kann. Das hat was mit Planung zu tun. So ein Kind wacht schließlich nicht früh auf und ist 10 cm gewachsen. Und selbst wenn, würde das meinen Arbeitgeber nicht interessieren.
nightmare_online (23.03.2010, 16:28 Uhr)
Keine andere Möglichkeit
Das Gericht geht davon aus (und MUSS davon ausgehen), das sich die Politiker an das Urteil des BVerfG halten, und reproduzierbar korrekte Sätze für Hartz-IV-Empfänger festlegen werden.
Natürlich ist das nicht realistisch (und schon gar nicht bei den aktuellen Mehrheiten). Aber das Gericht entscheidet nicht anhand von Realismus, sondern anhand der Rechtslage. Insofern war gar kein anderes Urteil als das gefällte möglich.
hostmi (23.03.2010, 16:25 Uhr)
ebay
solange bei ebay Tausende neuwertige Kinderklamotten für 1 Euro keinen Abnehmer finden, sind die HIV-Sätze für Kinder sicher nicht zu niedrig.
Früher hat man sich gefragt: Was kann ich mir leisten? Heute heißt es dagegen : Was steht mir zu? Das kann meines Erachtens nicht lange gut gehen.
Johann58 (23.03.2010, 16:14 Uhr)
Da hat ja wieder mal einen ziemlich ueblen Beigeschmack
448 Euro fuer 2 Kinder als Einmalzahlung fuer Kleidung ist nicht wenig. Jeder Sonderzahlung aber komplett abzulehnen scheint auch nicht richtig zu sein. Es gibt durchaus Situationen in denen man mal extra Geld fuer Kinderkleidung benoetigt. Wo ist die Grenze? Wie kann jemand nachweisen, dass er das Geld wirklich benoetigt und es dann auch zweckgebunden ausgibt. Ich finde hiermachen es sich einige zu einfach und wuerden warscheinlich voellig anders denken wenn sie selbst in die Lage eines ALG II Empfaengers kommen wuerden.
80blatt (23.03.2010, 16:12 Uhr)
Ist es nicht schön,
wie das Volk, beispielweise in Foren wie diesem hier, zum Thema H4 und anderen Themen, stets und zuverlässig auf einander einprügelt?

Es war schon immer genau das, was die Mächtigen an der Macht gehalten hat.

Super ! (und traurig zugleich).
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