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23. November 2005, 11:49 Uhr

Angst vor dem großen Bruder

Darf die Polizei auf private Mails und Verbindungsdaten von Handys zugreifen? Darüber verhandelt derzeit das Verfassungsgericht. Die Entscheidung könnte die Strafverfolgung erleichtern - und die Totalüberwachung unbescholtener Bürger.

Aus Karlsruhe wird ein Grundsatzurteil erwartet - zum Schutze der Bürger vor dem Staat© Michael Latz/DDP

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verhandelt seit dem Mittwochvormittag darüber, ob auch E-Mails und Verbindungsdaten von Handys vom Fernmeldegeheimnis erfasst sind. Das Gericht prüft, ob der Zugriff auf solche Geräte an strengere Bedingungen geknüpft werden muss. Anlass ist die Verfassungsbeschwerde einer Heidelberger Richterin. Die Juristin ist seit 2002 zuständige Ermittlungsrichterin in einem Verfahren gegen mutmaßliche Terroristen gewesen, die Anschläge auf US-Einrichtungen in Heidelberg geplant haben sollten.

An dem Tag, als der Terrorist vorläufig festgenommen wurde, berichteten einige Tageszeitungen Einzelheiten über das Ermittlungsverfahren. Daraufhin fahndete die Staatsanwaltschaft nach der Person, die diese Informationen an die Presse weiter gegeben hatte. Die Richterin war mit einigen Journalisten privat bekannt und geriet so in den Verdacht das Dienstgeheimnis verletzt zu haben.

Handy-Verbindungen gecheckt

Ihre Privatwohnung wurde im Januar 2003 auf richterliche Anordnung durchsucht, wobei auch auf ihre E-Mails und Handy-Verbindungen zugegriffen wurde. Es konnte ihr indes nicht nachgewiesen werden, Dienstgeheimnisse verraten zu haben.

Die Frau klagt nun in Karlsruhe gegen die Verletzung des Datenschutzgesetzes sowie gegen die Durchsuchung ihrer Privatwohnung. Dabei rügt sie vor allem die Verletzung des Fernmeldegeheimnisses und den darin enthaltenen Datenschutz. Die Richterin argumentiert, ein Eingriff der Staatsgewalt in dieses im Grundgesetz in Artikel 10 verbriefte Bürgerrecht ließe sich nicht mit dem Verdacht gegen sie rechtfertigen. Ein Urteil des Zweiten Senats wird erst in einigen Monaten erwartet.

Datenschutz in Deutschland Am 18. Mai 2001 trat das aktuelle Bundesdatenschutzgesetz, kurz BDSG, in Kraft. Zweck des Gesetzes ist es, die Persönlichkeitsrechte der Bürger zu schützen. Das Gesetz regelt die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen des Bundes und der Länder, soweit der Datenschutz nicht durch Landesgesetz geregelt ist.

Shila Behjat mit Material von AP/DPA
 
 
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