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10. Oktober 2007, 09:10 Uhr

Online-Bespitzelung auf dem Prüfstand

Nordrhein-Westfalen hat den Anfang gemacht: Wer hier ins Internet geht, muss damit rechnen, dass ihm der Staat in die Dateien guckt. Ob dies jedoch mit dem Grundgesetz vereinbar ist, verhandeln nun die Bundesverfassungsrichter in Karlsruhe. Das Urteil könnte bundesweite Folgen haben.

Darf der Staat die Dateien seiner Bürger legal unter die Lupe nehmen?© Armin Weigel/DPA

Das Bundesverfassungsgericht befasst sich mit der umstrittenen Online-Durchsuchung. Auf dem Prüfstand ist das Verfassungsschutzgesetz von Nordrhein-Westfalen, mit dem erstmals in Deutschland die Fahndungsmethode per Gesetz erlaubt ist. Gegen die Regelung hatten eine Journalistin, ein Mitglied der Linkspartei und drei Rechtsanwälte, darunter der frühere Innenminister Gerhart Baum, Beschwerde eingelegt. Eine Entscheidung wird für das kommende Jahr erwartet. Sie hat wahrscheinlich Einfluss auf eine geplante gesetzliche Regelung auf Bundesebene.

Gesetz seit Januar in Kraft

In Nordrhein-Westfalen darf der Verfassungsschutz laut Gesetz heimlich auf Computer zugreifen und Daten abrufen. In der Regelung sind zwar keine Details genannt. Denkbar ist aber laut Verfassungsgericht der einmalige Zugriff auf die Festplatte, eine kontinuierliche Überwachung der Daten oder gar die Mitverfolgung von Tastatureingaben oder Internettelefonaten. Nach Auffassung der Beschwerdeführer verletzt die Online-Durchsuchung unter anderem das Recht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung, das im Grundgesetz garantiert ist. Das geänderte Landesgesetz ist seit Januar in Kraft. Die umstrittene Regelung ist nach Angaben des Innenministeriums in Düsseldorf noch nicht vom nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz genutzt worden.

 
 
KOMMENTARE (1 von 1)
 
GuenterHessen (10.10.2007, 14:29 Uhr)
DAS ENDE DES INVESTIGATIVEN JOURNALISMUS
Die heimliche Onlinedurchsuchung von Computern und Mobiltelefonen kann nach unserer Meinung für sehr viele illegitime staatliche Zwecke viel besser eingesetzt werden als für die Bekämpfung des internationalen Terrorismus.
Einer dieser Aspekte von Grundgesetzlicher Dimension stellen die Pressefreiheit und den investigativen Journalismus dar.
Wie sollen Redakteure und Journalisten die Identität von Informanten noch geheim halten können (auch angesichts der Tatsache, dass alle Telefon-, Fax- und Emailverbindungen der Vergangenheit per Vorratsdatenspeicherung nachvollziehbar sind) ?
Welcher Mitarbeiter in einer Behörde wird noch bereit sein, auf illegale und kriminelle Machenschaften selbst anonym hinzuweisen, wenn er sich hierdurch einem existenzgefährdenden Entdeckungsrisiko aussetzt ?
Die Bundesrepublik ist mit historisch gesehen hoher Geschwindigkeit auf dem Weg in einen Überwachungs- und Obrigkeitsstaat, den vor zehn bis zwanzig Jahren niemand auch nur im Traume für möglich gehalten hätte.
Die Möglichkeiten zum risikoarmen Machtmissbrauch werden unserer Meinung nach zwangsläufig zu einer Ausweitung der Kriminalität im staatlich organisierten Bereich führen.
Ein Rechtsstaat beruht aber elementar darauf, dass selbst ein einzelner Bürger die Möglichkeit hat, sich gegen illegitime und kriminelle Handlungen des Staates erfolgreich zur Wehr zu setzen.
Wenn er von diesen kriminellen Handlungen aber noch nicht einmal etwas erfährt, ist dies natürlich nicht mehr möglich.
Wir benötigen dringend Gesetzesverschärfungen in diesem Bereich.
- Am Ende jeder zunächst heimlichen Handlung muss der Betroffene umfassend über die Maßnahme in Kenntnis gesetzt werden, damit dieser die Möglichkeit hat, die Legitimität des Vorganges zu beurteilen (was zum Teil ja bereits Gesetz ist, aber offenbar nicht praktiziert wird).
- Es sollten unabhängige und abgegrenzte Bereiche von Polizei und Justiz eingerichtet werden, die sich ausschließlich mit Kriminalität im staatlich organisierten Bereich beschäftigen und nicht aus einem falsch verstandenen Solidaritätsgefühl nicht gegen die „eigenen Leute“ vorgehen.
Mit freundlichen Grüßen
GuenterHessen
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