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25. März 2010, 14:27 Uhr

Käßmann akzeptiert Strafbefehl

Erst gab sie ihre Ämter auf, nun muss sie auch von ihrem Führerschein lassen: Rund einen Monat nach ihrer Trunkenheitsfahrt durch Hannover hat Margot Käßmann einem Strafbefehl des Amtsgerichts zugestimmt. Zum mehrmonatigen Fahrverbot kommt eine saftige Geldstrafe hinzu.

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Nach ihrer Trunkenheitsfahrt darf Margot Käßmann bis auf Weiteres nur noch auf dem Beifahrersitz Platz nehmen© Jörg Sarbach/APN

Einen Monat nach ihrem Rücktritt stehen für Margot Käßmann die juristischen Folgen ihrer Trunkenheitsfahrt fest. Die ehemalige Bischöfin von Hannover und Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) muss rund 8000 Euro Strafe zahlen und für mindestens zehn Monate auf ihren Führerschein verzichten. Die 51-Jährige habe einem Strafbefehl des Amtsgerichts Hannover in Höhe eines Monatsgehalts und dem Führerscheinentzug zugestimmt, teilte die Staatsanwaltschaft am Donnerstag mit. Sie bestätigte damit Informationen der "Bild-Zeitung", die darüber hinaus von sieben Punkten in Flensburg für die renommierten Theologin berichtet. Der Nachrichtenagentur DPA zufolge liegt das Strafmaß "im üblichen Rahmen bei Fällen, in denen Menschen erstmals entsprechend alkoholisiert am Steuer auffallen".

Käßmann war am 20. Februar in der Innenstadt von Hannover von einer Polizeistreife angehalten worden, nachdem sie mit ihrem Dienstwagen bei Rot über eine Kreuzung gefahren war. Ein Blutalkoholtest hatte 1,54 Promille ergeben.

"Ich bin über mich selbst erschrocken"

Der prominenten Kirchenfrau bleibt durch den Strafbefehl ein Auftritt vor Gericht erspart. Sie war nach Bekanntwerden des Delikts als Bischöfin von Hannover und Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) zurückgetreten, obwohl ihr die Kirchenspitze offiziell den Rücken gestärkt und ihr den Verbleib im Amt frei gestellt hatte.

Davon wollte Käßmann aber nichts wissen. "Ich bin über mich selbst erschrocken, dass ich einen so schlimmen Fehler gemacht habe", ließ sie bereits kurz nach den ersten Presseberichten über die EKD mitteilen. "Mir ist bewusst, wie gefährlich und unverantwortlich Alkohol am Steuer ist. Den rechtlichen Konsequenzen werde ich mich selbstverständlich stellen."

Mittlerweile zeichnet sich für die Theologin allerdings ein Comeback ab. Auf dem Ökumenischen Kirchentag Mitte Mai in München wird Käßmann einen Hauptvortrag halten und unter anderem eine Bibelarbeit gestalten. Zudem will sie einen großen Teil der ursprünglich vierzehn im Programm angekündigten Veranstaltungen wahrnehmen. Die 51-Jährige hatte sich zunächst eine Auszeit genommen und ist bislang nicht mehr öffentlich aufgetreten. Auch innerhalb der evangelischen Kirche gibt es den Wunsch, Käßmann in Zukunft wieder ein wichtige Rolle zu geben.

chs/DPA
 
 
KOMMENTARE (10 von 21)
 
tetrapanax (27.03.2010, 20:49 Uhr)
Etwas zu mild, die "Strafe"
angesichts der Promillezahl und ihres Gehalts.
Aber vielleicht ist sie ja echt geläutert und hört mit dem Saufen auf (bei der Promillezahl hätte jeder Nicht-Alki sein Auto garnicht mehr gefunden!).
OneSizeFitsAll (26.03.2010, 11:11 Uhr)
Noch'n Vers....
Alle woll'n das selbe,
Hirnfreund in die Elbe. :-)
daniel_m81 (25.03.2010, 19:14 Uhr)
@ nik12345
Aktuell sieht es so aus:

ab 0,5 Promille: 500,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

ab 1,1 Promille: Geldstrafe oder Freiheitsentzug, 7 Punkte, 6 Monate bis 5 Jahre Entzug der Fahrerlaubnis.

Bei Ersttätern sind bei einem Entzug der Fahrerlaubnis ein bis zwei Netto-Monatslöhne und eine Sperrfrist von 6 bis 12 Monaten üblich.

Da wäre es mit einem Einkommen von unter 300,- ? natürlich schwierig, wenn man ab 1,1 Promille weniger Strafe zahlen müsste als ab 0,5 Promille, oder?

Insofern ist das Urteil absolut im Rahmen dessen, was sonst auch so verhängt wird. Die MPU war möglicherweise deshalb fällig, weil die bei Fahrern in der Probezeit oder unter 21 Jahren Standard ist.

Aber um auf das Thema zurück zu kommen:
Wenn andere so genannte "Kirchenfürsten" mal genau so viel Rückgrat hätte und zu den Fehlern stehen würden, die sie oder Leute in ihrem Verantwortungsbereich begangen haben...
OttoB (25.03.2010, 18:58 Uhr)
Ich glaube es gibt wirklich Leute
die Freund eines Hirnes wären:
""Das einzig lobenswerte ist ihr Rücktritt.
Und das ein Mann wieder ihre Stelle innehat.""
Denn sie haben keines.
OttoB (25.03.2010, 18:52 Uhr)
Hier helfen keine Bibelverse
Diese Frau hat einen schweren Fehler gemacht und es eingesehen, sie hat die Konsequent gezogen und das ist sehr vernünftig.
Sie muß darum keine Ausgestoßene sein.
Viele Geistliche des anderen Lager die geschändet oder verschwiegen haben sollten es ihr Nachmachen.
Ebenso sollten Politiker von ihr lernen.
nik12345 (25.03.2010, 18:05 Uhr)
frechheit
also dieses Urteil ist für mich ein ziemlich Faustschlag ins Gesicht.
Vorweg mir (student mit unter 300 euro einkommen) wurden 600 euro Strafe abverlangt + 10 Monate Fahrverbot. MPU natürlich auch, mit knapp unter 1,6 Promille.
Ich weiß nicht wie man einer Führungsposition nur ein Monatsgehalt als Strafe geben kann. Zumal die Vermögenswerte in keinerlei Verhältnis zueinander stehen. Und von einer drohende MPU,die natürl auch noch mal >400 euro kostet ist auch nichts zu sehen.
Danke für dieses faire Urteil!
phaiax_pirata (25.03.2010, 17:54 Uhr)
@henning100
Schon mal was von "male chauvinism" gehört? Nee? Dacht' ich mir.

Sic tacuisses...
Broeselbub (25.03.2010, 17:48 Uhr)
das ist der Unterschied
zwischen den Kirchen. Bei den Katholiken wäre sowas unter den Tisch gekehrt worden, wie alles andere auch. Der Papst kann sich mal ein Beispiel nehmen. Aber wie war das nochmal mit den Krähen? Ich habe das Gefühl die kath. Kirche ist ein Auslaufmodell. Es sollten mal jüngere an die Spitze und nicht solche alten Tattergreise die kaum noch stehen geschweige denn denken können.
Henning100 (25.03.2010, 16:56 Uhr)
tja, tja tja, tja.....
Fremdwoerter sind manchmal Gluecksache.........

ein Chauvinist ist ein Mensch, der ein uebertriebenes Nationalgefuehl hat......
phaiax_pirata (25.03.2010, 16:46 Uhr)
Zitat: Und das ein Mann wieder ihre Stelle innehat
Chauvinist!!!
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