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Bislang waren die Vorstandsposten des Stuttgarter Autobauers Daimler fest in Männerhand. Doch nun wird alles anders: Die ehemalige Bundesverfassungsrichterin Christine Hohmann-Dennhardt ist nach 125 Jahren die erste Frau am Steuer.
Die erste und bislang einzige Frau im Vorstand des Autobauers Daimler, Christine Hohmann-Dennhardt, hat sich für eine Frauenquote in Unternehmen ausgesprochen.
Der Automobilhersteller Daimler hat erstmals eine Frau in den Vorstand berufen.
5000 Mann ist ihre Truppe stark und überall im Einsatz, wo politische Entscheidungen getroffen werden: Die Lobbyisten prägen die Berliner Republik entscheidend mit.
Es ist bisher nicht offiziell bestätigt, doch es dementiert auch niemand mehr: Peter Müller, langjähriger Ministerpräsident des Saarlandes, soll Richter am Bundesverfassungsgericht werden. Damit müsste Kanzlerin Merkel im nächsten Jahr schon wieder auf einen profilierten CDU-Regierungschef verzichten.
Heute war ich als Experte zu einer Anhörung im Innenausschuss des Bundestages geladen. Zum Glück bin ich ein Mann, schon ein bisschen älter und graumelierter. Sonst hätte meine Meinung wahrscheinlich genauso wenig interessiert wie die der wohl besten Sachkennerin in der Runde. Der Innenausschuss hatte Sachverständige geladen , die erklären sollten, wie sich die wuchernde Berliner Lobbyszene besser kontrollieren lasse. Weil ich darüber in meinem neuen Buch einiges geschrieben hatte, schlug mich der SPD-Abgeordnete Michael Hartmann als Teilnehmer vor (ich gehöre seiner Partei übrigens weder an, noch stehe ich ihr übertrieben nahe). Ebenfalls nominiert und zwar von der Linkspartei war Heidi Klein von der Kölner Organisation Lobbycontrol . Die wirbt seit einigen Jahren mit Verve für ein Lobbyregister nach dem Muster der USA, in dem Firmen offen legen müssten, wie viel Geld sie ausgeben, um die Politik zu beeinflussen. Und Lobbycontrol verlangt Abkühlfristen für scheidende Minister, innerhalb der die ehemaligen Amtsinhaber nicht ohne jedes Federlesen neue Jobs in der Wirtschaft annehmen dürfen. So wie das auch in den USA, Großbritannien und anderen entwickelten Demokratien nicht so einfach erlaubt ist wie bei uns. Klein kennt sich also sehr gut aus, wurde aber während der zweistündigen Anhörung praktisch nie etwas gefragt. Vielleicht weil der Linkspartei-Abgeordnete Wolfgang Neskovic einen Großteil der Zeit in einem anderen Ausschuss weilte. Vielleicht auch, weil die anderen Experten männlicher und grauhaariger waren als die 31-jährige Klein. Genauere Kenntnisse der Lobbygesetzgebung in den USA oder in anderen EU-Staaten hatten nicht alle. Trotzdem war es interessant zu hören, dass selbst der ehemalige Staatssekretär im Innenministerium, Johann Hahlen, ein verpflichtendes Lobbyregister unterstützte. Die CDU hat damit bisher noch Schwierigkeiten. Ebenfalls aufschlussreich, dass auch der Vizepräsident des Bundesrechnungshofes, Norbert Hauser, gesetzlich festgelegte so genannte Karenzzeiten für ausscheidende Minister guthieß. Damit würde Deutschland endlich Forderungen des Europarats erfüllen. Und dem Beispiel eines Landes wie Großbritannien folgen, wo es nicht ohne weiteres möglich wäre, erst als Regierungschef den Bau einer Gaspipeline zu befördern – und gleich danach in den Dienst der Pipelinegesellschaft zu treten. So wie das unser Ex-Kanzler Gerhard Schröder tat. Die Verfassungsrichterin Christine Hohmann-Dennhardt sieht angesichts solcher Konstellationen ernsthaft die „Gefahr“, dass sich Politiker an den Anliegen großer Unternehmen ausrichten – obwohl sie doch dem Allgemeinwohl verpflichtet sein sollten. Sowohl die frühere rot-grüne Koalition wie auch die heute amtierende Große Koalition lehnten Abkühlzeiten für Minister bisher trotzdem ab. Die Abgeordnete Gesine Lötzsch von der Linkspartei bekam erst dieser Tage eine Abfuhr, von Seiten des CDU-geführten Innenministeriums. Lötzsch wollte wissen, ob die Mitglieder der Bundesregierung bereit seien, eine Selbstverpflichtung einzugehen, „bis zu fünf Jahre nach ihrem Ausscheiden aus der Bundesregierung keinen Vorstands- oder Aufsichtsratsposten in Banken, Versicherungen oder anderen Unternehmen anzunehmen, die mit Steuermitteln vor der Insolvenz gerettet werden mussten“. Die Frage schien hoch berechtigt. Doch Staatssekretär Hans Bernhard Beus aus Wolfgang Schäubles Innenministerium ließ Lötzsch abblitzen. „Nach dem Ausscheiden aus dem Amt“ gebe es keine „Inkompatibilität“ mit Firmeninteressen mehr, „so dass Tätigkeiten beruflicher oder anderer Art zulässig sind“. Es bleibe den Ex-Ministern selbst überlassen, über neue Jobangebote zu entscheiden. Problembewusstsein: Offenbar null. Wie auch immer. Bestimmt lag es nicht daran, dass der Minister des Staatssekreträrs Beus selbst ein älterer Mann ist, der sich langsam Gedanken machen muss, was nach der Ministerzeit noch kommt.
Unverheiratete Väter können auch in Zukunft das Sorgerecht für ein Kind nur mit Zustimmung der Mutter erhalten. Damit bestätigte das Bundesverfassungsgericht die bestehende Regelung und wies die Klagen zweier Väter zurück.
Der große Lauschangriff verletzt in seiner geltenden Form die Menschenwürde und ist teilweise verfassungswidrig, entschieden die Karlsruher Richter. Es müssten deutlich strengere Voraussetzungen erfüllt werden.
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