Max Strauß hat laut Urteil des Landgerichts Augsburg von Karlheinz Schreiber 5,2 Millionen Mark (gut 2,6 Millionen Euro) Provisionen erhalten und nicht versteuert. Hier die wichtigsten Stationen des Falles.
Die Staatsanwaltschaft Augsburg leitet gegen Strauß ein Verfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung ein.
Strauß wird über eine bevorstehende Hausdurchsuchung vorab informiert. Er löscht die Festplatte seines Computers - Begründung: Er sei von einem Virus befallen.
Der Computer wird sicher gestellt. Später werden Dateinamen "Master.txt" und "Max???" rekonstruiert.
Die Staatsanwaltschaft will die Festplatte noch einmal untersuchen lassen - sie ist bis heute unauffindbar verschwunden.
Das Landgericht Augsburg lässt die Anklage wegen Steuerhinterziehung zu.
Strauß legt seine Zulassung als Rechtsanwalt in München nieder.
Strauß erleidet einen Zusammenbruch und muss stationär in der Psychiatrischen Abteilung der Münchner Universitätklinik behandelt werden.
Die Staatsanwaltschaft München erhebt Anklage gegen Strauß wegen Beihilfe zum Betrug in neun Fällen. Er soll als Justiziar der Anlagefirma Wabag wissentlich an Betrugsfällen beteiligt gewesen sein.
Geschädigte Wabag-Anleger kündigen Schadensersatzklage gegen Strauß in Höhe von vier Millionen Euro an. Insgesamt sollen durch die Wabag-Affäre tausende Anleger um rund 100 Millionen Euro geschädigt worden sein.
Vor der 10. Strafkammer des Landgerichts Augsburg beginnt das Steuerstrafverfahren gegen Strauß.
Das Landgericht München I verurteilt Strauß wegen Beihilfe zum millionenschweren Anlagebetrug der Wabag-Firmengruppe zu einer Geldstrafe von 300.000 Euro. Strafmildernd wirkte das volle Geständnis des Angeklagten.
Im Augsburger Steuerstrafverfahren plädiert die Staatsanwaltschaft auf dreieinhalb Jahre Haft, die Verteidigung auf Freispruch.
Max Strauß wird zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt.