Zehn Monate nach der Entführung und Ermordung des Frankfurter Bankierssohns Jakob von Metzler wird das Urteil gegen den Täter, den geständigen Mörder Magnus Gäfgen, erwartet.

Eine Karte und Blumen am Grab des ermordeten Bankierssohn Jakob von Metzler© dpa
Die wichtigsten Ereignisse des Kriminalfalls und des Prozesses im Einzelnen:
Auf dem Heimweg von der Carl-Schurz-Schule wird der elf Jahre alte Jakob von Metzler am letzten Schultag vor den Herbstferien von dem Jura-Studenten Magnus Gäfgen entführt. Dieser erstickt den Sechstklässler in seiner nahen Wohnung in Frankfurt-Sachsenhausen. Mit der Leiche im Kofferraum wirft er den Erpresserbrief mit einer Lösegeldforderung vor die Villa der Bankiersfamilie von Metzler. Bis zur Geldübergabe gibt es keinen weiteren Kontakt.
Die Familie zahlt das geforderte Lösegeld von einer Million Euro. Die Polizei beobachtet Gäfgen bei der nächtlichen Geldübergabe.
Gäfgen macht immer noch keine Anstalten, die ihn beschattenden Beamten zum Versteck seiner Geisel zu führen. Gemeinsam mit seiner 16 Jahre alten Freundin wird er am Flughafen festgenommen.
Beim nächtlichen Polizeiverhör nennt Gäfgen zwei frühere Bekannte als angebliche Komplizen und ein falsches Geiselversteck. Polizei-Vizepräsident Wolfgang Daschner lässt ihm am Morgen Schmerzen androhen, worauf Gäfgen das wahre Versteck des längst toten Kindes nennt. Die Leiche wird wenig später an einem kleinen See bei Schlüchtern in Osthessen gefunden.
Zwei Wochen nach seinem Tod wird Jakob auf dem Frankfurter Hauptfriedhof im engsten Familien- und Freundeskreis beigesetzt. Zuvor haben Familie, Freunde und etwa 1000 Frankfurter Bürger mit einer bewegenden Trauerfeier des Jungen gedacht.
Gäfgen wird erstmals von einem Staatsanwalt vernommen. In der sechsstündigen Vernehmung gesteht er Entführung und Tötung.
Die Staatsanwaltschaft eröffnet Ermittlungen gegen Daschner und einen weiteren Polizisten wegen des Verdachts der Aussageerpressung. Die Ermittlungen sind beim Urteil gegen Gäfgen noch nicht abgeschlossen.
Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Gäfgen wegen Mordes und erpresserischen Menschenraubs. Der Jura-Student legt im Gefängnis Weiterstadt sein 1. juristisches Staatsexamen ab.
Die 22. Strafkammer des Frankfurter Landgerichts erklärt am 1. Prozesstag wegen der Polizeifolter alle früheren Äußerungen des Angeklagten für "null und nichtig". Der Verteidigungsantrag auf Aussetzung des Verfahrens wird abgelehnt.
An seinem 28. Geburtstag gesteht Gäfgen vor dem Gericht erneut die Tat, bestreitet aber jeden Tötungsvorsatz.
Gäfgen gibt auf beharrliches Nachfragen zu, dass er den Tod des Jungen von vornherein einkalkuliert hat und bessert so sein Geständnis nach.
Der Psychiater Prof. Norbert Leygraf bescheinigt dem Angeklagten die volle Schuldfähigkeit.
Die Staatsanwaltschaft beantragt lebenslange Haft. Wegen der Vielzahl der Mordmerkmale Habgier, Heimtücke und Verdeckung einer besonders schweren Straftat müsse die besondere Schwere der Schuld festgestellt werden. Dem schließt sich später auch die Nebenklage an.
Die Verteidigung plädiert ebenfalls auf lebenslang, sieht aber keine besonders schwere Schuld.
In seinem letzten Wort bittet Gäfgen um "eine Strafe mit Perspektive". Gleichzeitig kritisiert er Presse, Staatsanwälte und die psychiatrischen Gutachter.
Das Landgericht fällt sein Urteil.