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6. August 2008, 17:39 Uhr

BGH will Dealer härter bestrafen

Die Strafen für Besitz und Handel der gefährlichen Designerdroge Crystal-Speed sollen deutlich verschärft werden. Der Zweite BGH-Strafsenat plant, die entsprechenden Grenzwerte erheblich zu senken, denn die Droge kann schon in geringen Mengen töten.

Macht super-schnell süchtig: Die Partydroge Crystal Speed© Picture-Alliance/DPA

Der Bundesgerichtshof (BGH) will die Strafen für Besitz und Handel der Designerdroge Crystal-Speed deutlich verschärfen. Ein Beschluss des Zweiten BGH-Strafsenats sieht vor, die Grenzwerte für den Wirkstoff der Droge wegen dessen Gefährlichkeit auf fünf Gramm zu senken, teilte das Gericht in Karlsruhe mit.

Bislang drohen erst ab 30 Gramm härtere Strafen. Praktiker fordern wegen der Gefährlichkeit von Crystal-Speed schon seit Jahren niedrigere Grenzwerte. Der BGH verhandelte den Fall eines Mannes, der wegen Besitz und Handels mit Crystal-Speed in größeren Mengen zu vier Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden war. Dabei hatten beide vom Gericht befragten forensischen Sachverständigen vor der Gefährlichkeit der Droge gewarnt.

Schon der Besitz von fünf Gramm des Wirkstoffes Metamfetamin, aus dem Crystal-Speed besteht, könnte daher in Zukunft mit bis zu 15 Jahren Haft bestraft werden. "Der Senat meint, dass die neue Mindestmenge eher der Drogenwirklichkeit entspricht", sagte die Vorsitzende Richterin Ruth Rissin van Saan. Vor einer endgültigen Entscheidung müsse sich der Zweite Senat jedoch erst mit den anderen vier BGH-Strafsenaten absprechen. Das kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen.

Die wegen ihrer kristallinen Form "Crystal-Speed", "Ice" oder auch "Shabu" genante Droge ist in Deutschland im Gegensatz zu Japan und den USA noch nicht so verbreitet. Sie kann aus dem Stoff Ephedrin hergestellt werden, der in Hustenmitteln enthalten ist. Die Droge löst Euphorie und Glücksgefühle aus, wirkt nach Angaben eines Sachverständigen schnell und macht sehr schnell süchtig. Schon in geringeren Mengen könne die Droge tödlich sein, alternativ dazu könne das Zentrale Nervensystem, die Nieren oder die Leber dauerhaft geschädigt werden.

Nach Angaben des BKA nahmen von 18.600 erstauffälligen Dogenkonsumenten 567 Crystal. Er hoffe, dass die Entscheidung des BGH Signalwirkung auf den Drogenmarkt habe und Konsumenten wie Händler abschrecke, sagte der zuständige Bundesanwalt Wolfgang Kalf.

Reuters
 
 
KOMMENTARE (1 von 1)
 
ganzbaf (07.08.2008, 09:00 Uhr)
Bei den Vergleichsbildern...

2 und 3 aus dem "Gruselkabinett" handelt es sich allerdings eindeutig um Fälschung!
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Das sind real gut und gerne "2.5" Jahre Differenz, allerdings OHNE den Punkt zwischen den Ziffern... ;-P
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Erkennbar leicht z.B. an der Nasenform-/Ausprägung.
Da die Nase bekanntlich immer weiter wächs (und zwar seehr, sehr langsam) kann man das gut ablesen.
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Aber selbst für 25 Jahre Differenz ist das Resultat durchaus noch abschreckend. genug.
 
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