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Der zu lebenslanger Haft verurteilte Mörder des Frankfurter Bankierssohn Jakob von Metzler, Magnus Gäfgen, führt seinen Feldzug gegen die Frankfurter Polizei fort. Nun hat er Strafanzeige wegen uneidlicher Falschaussage gegen Polizisten gestellt. Es ist nicht das einzige anhängige Verfahren.
Der frühere Frankfurter Polizeivizepräsident Wolfgang Daschner soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft mit einem Schuldspruch, aber einer milden Bestrafung davonkommen.
Der wegen Androhung von Folter angeklagte Vize-Polizeichef von Frankfurt, Wolfgang Daschner, ist zu einer "Geldstrafe auf Bewährung" verurteilt worden. Das heißt: Solange er sich im nächsten Jahr nichts zu Schulden kommen lässt, braucht er nichts zu zahlen.
Wolfgang Daschner steht vor Gericht, weil er als Polizist einem Verdächtigen Gewalt angedroht haben soll. Nun hat dieser Verdächtige, Magnus Gäfgen, die Folter-Vorwürfe wiederholt.
Der Prozess gegen den früheren Polizei-Vizepräsident Wolfgang Daschner, der dem Entführer Jakob von Metzlers Folter angedroht haben soll, hat begonnen. Er und ein Vernehmungsbeamter wiesen die Vorwürfe zurück.
Das Verhör des Kindsmörders Magnus Gäfgen sorgte bundesweit für viel Aufsehen: Denn der Mann, der Jakob von Metzler entführt und getötet hatte, verklagte die Polizei wegen Nötigung - und erhielt am Ende noch eine Entschädigung.
Ein Junge wird getötet, ein Polizist droht mit Folter, der verurteilte Täter klagt sich durch die Instanzen: Kaum ein Fall wurde in Deutschland so kontrovers diskutiert wie der Mord an Jakob von Metzler. Nun zieht der Kindermörder Magnus Gäfgen wegen der Folterdrohung vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte - und könnte Erfolg haben.
Der Frankfurter Vize-Polizeichef Wolfgang Daschner muss sich für die Folterdrohungen gegen den Entführer von Jakob von Metzler wegen schwerer Nötigung vor Gericht verantworten.
Er hat ein Kind entführt und getötet, von den Eltern versuchte er Lösegeld zu erpressen: Magnus Gäfgen. Weil sein Geständnis wohl unter Androhung von Gewalt zustande kam, will er das Land Hessen auf Schmerzensgeld verklagen. Nun bekommt er dafür wohl staatliche Unterstützung.
Heikles Urteil vom Frankfurter Landgericht: Der Kindesmörder Magnus Gäfgen muss wegen polizeilicher Folterdrohungen entschädigt werden. Viel Geld wird er jedoch nicht sehen.
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