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22. März 2011, 13:44 Uhr

Staatsanwaltschaft fordert sechs Jahre Haft

Im Prozess gegen den mutmaßlichen NS-Kriegsverbrecher John Demjanjuk hat die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von sechs Jahren für den Angeklagten gefordert. Der 90-Jährige sei der Beihilfe zum Mord in 27.900 Fällen überführt, so der Staatsanwalt in seinem Plädoyer vor dem Landgericht München.

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Wird im Rollstuhl in den Gerichtssaal geschoben: John Demjanjuk© Reuters

Die Münchner Staatsanwaltschaft hat für den mutmaßlichen KZ-Wachmann John Demjanjuk sechs Jahre Haft wegen Beihilfe zum tausendfachen Mord an Juden verlangt. Der heute 90-Jährige sei von März bis September 1943 als Wachmann im Vernichtungslager Sobibor an der Ermordung von mindestens 27.900 Menschen beteiligt gewesen, sagte Staatsanwalt Hans-Joachim Lutz am Dienstag vor dem Landgericht München II. "Wer Schuld in derart hohem Maß auf sich geladen hat, muss bestraft werden, auch noch nach 60 Jahren und in so hohem Alter."

Demjanjuk verfolgte das Plädoyer wie die gut 80 Verhandlungstage zuvor regungslos. Der 90-Jährige lag auf einem Rollbett neben der Richterbank, die Augen waren durch eine Sonnenbrille verdeckt.

Aus niedrigen Beweggründen gehandelt

"Seine Schuld besteht in seiner freiwilligen Mitwirkung an der Ermordung der Juden", zog Lutz nach 16 Prozessmonaten Bilanz. Demjanjuk habe aus niedrigen Beweggründen gehandelt. Er habe sich auch die "rassenideologischen" Ziele der Nazis zu eigen gemacht. "Das ergibt sich daraus, dass keine Bemühungen des Angeklagten erkennbar sind, sich der Tätigkeit zu entziehen." Demjanjuk könne sich nicht auf zur NS-Zeit gültige Regeln und Gesetze berufen. "Unrecht wird nicht durch Normierung zu Recht."

Die Opfer in Sobibor seien grausam und heimtückisch in den Gaskammern ermordet worden. Daran seien alle der rund 150 Wachmänner in dem Lager beteiligt gewesen. Die 20 bis 30 SS-Männer hätten die "industrielle Vernichtung" tausender Menschen alleine gar nicht bewältigen können. "Eine konkrete Einzelhandlung des Angeklagten ist nicht nachweisbar. Aber wie sollte das auch möglich sein angesichts des Routinebetriebes", sagte Lutz. "Beim Eintreffen der Transporte wurden alle Angehörigen der Wachmannschaften benötigt. Jeder Angehörige des Wachpersonals war an dem routinemäßigen Tötungsvorgang beteiligt. Die Vernichtungsmaschinerie konnte nur funktionieren, wenn jeder seinen Teil dazu beitrug."

Im Mai wird das Urteil erwartet

Demjanjuk, 1942 als Rotarmist in deutsche Gefangenschaft geraten, habe sich als Wachmann verpflichtet. Er sei im SS-Ausbildungslager Trawniki ausgebildet und dann in Sobibor eingesetzt worden. "Er wusste in seiner Zeit in Sobibor spätestens kurz nach Ankunft, dass der Zweck des Lagers die Vernichtung der dorthin transportierten Juden war und dass es seine Aufgabe war, sich hieran zu beteiligen", sagte Lutz. "Gleichwohl floh er nicht aus dem Lager, obwohl er hierzu die Möglichkeit in seiner dienstfreien Zeit und bei Außeneinsätzen gehabt hätte." Befehlsnotstand scheide deshalb aus.

Dass Demjanjuk in Sobibor war, belegten unter anderem ein SS-Dienstausweis mit der Nummer 1393 sowie die Aussagen des gestorbenen Wachmannes Ignat Daniltschenko, der mit Demjanjuk gemeinsam in Sobibor und später im KZ Flossenbürg Dienst tat. Der Ausweis samt Lichtbild sei nicht wie von Verteidiger Ulrich Busch behauptet vom KGB gefälscht, sondern echt.

Ein Antragsmarathon der Verteidigung hatte den Schluss der Beweisaufnahme vor dem Münchner Landgericht verzögert. Verteidiger Busch hatte zuletzt mehr als 400 Anträge gestellt. Auch am Dienstag überreichte Busch dem Vorsitzenden Richter Ralph Alt neue Anträge. Nach dem Staatsanwalt hat die Nebenklage das Wort. Voraussichtlich im April wollen einige der mehr als 30 meist betagten Nebenkläger - Überlebende und Angehörige von Opfern - auch selbst ein Schlusswort sprechen. Ein Urteil wird im Mai erwartet.

zen/DPA/AFP
 
 
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