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23. Januar 2009, 16:32 Uhr

Gericht gibt R+V-Angestellter Recht

Einer Angestellten nach einer Schwangerschaft ein neues Aufgabengebiet im Job zuzuteilen, verstößt gegen den Gleichbehandlungsgrundatz. Dieser Meinung ist das hessische Landesarbeitsgericht und sprach einer Angestellten der R+V-Versicherung 10.000 Euro Schadenersatz zu. Zuwenig, findet die Klägerin - zuviel, meint die Versicherung.

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Die R+V-Angestellte Sule Eisele Gaffaroglu will vor Gericht ihre Gleichbehandlung erstreiten© Fredrik von Erichsen/DPA

Der Prozess um die mutmaßliche Diskriminierung einer Angestellten der R+V-Versicherung geht weiter. Wie das hessische Landesarbeitsgericht am Freitag in Frankfurt am Main mitteilte, haben beide Kontrahenten in dem Rechtsstreit Berufung gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden eingelegt. Das Gericht hatte die Versicherung im Dezember zur Zahlung von 10.818 Euro Schadenersatz verurteilt. Die Angestellte türkischer Herkunft hatte knapp 434.000 Euro Schadenersatz sowie ein Schmerzensgeld von mehr als 43.000 gefordert.

Sule Eisele Gaffaroglu sieht sich benachteiligt, weil das Unternehmen ihr nach der Schwangerschaft die Rückkehr an den alten Arbeitsplatz verwehrt habe. Das Wiesbadener Gericht sah in der Zuweisung eines neuen Betreuungsgebietes nach der Rückkehr aus dem Mutterschutz eine Benachteiligung wegen der Mutterschaft und damit wegen des Geschlechts.

Der neue Arbeitsplatz sei dem alten nicht gleichwertig. Daher habe die Versicherung die 10.000 Euro zu zahlen. Darüber hinaus stellte das Gericht aber keine Benachteiligung der 38-Jährigen fest. Das Unternehmen zahle ihr rückwirkend im neuen Bezirk ein garantiertes Mindestgehalt, das höher sei als ihr bisheriger durchschnittlicher Verdienst.

Wann der Prozess vor dem Landesarbeitsgericht stattfinden wird, ist noch unklar. Die Schadenersatzforderung war dem Gericht in Wiesbaden zufolge die höchste, auf die seit der Einführung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) geklagt wurde. Bei Verstößen gegen das AGG können Benachteiligte Schadenersatz und Entschädigung verlangen. Ziel des Gesetzes ist, Diskriminierungen wegen Herkunft, Geschlechts, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität zu verhindern. Betroffene können sich an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes wenden

 
 
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