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27. Juni 2011, 14:18 Uhr

Keine Gnade für Jan O.

Das Landgericht Göttingen hat für den Mörder von Nina und Tobias die höchstmögliche Strafe gewählt: Der Angeklagte Jan O. kommt wohl nie mehr auf freien Fuß. Von Uta Eisenhardt, Göttingen

Unrasiert erscheint Jan O. im Sitzungssaal. Minuten später vernimmt der 26-Jährige mit gleichgültiger Miene sein Urteil. Das Göttinger Landgericht hält ihn für schuldig, zwei Morde begangen zu haben. Er tötete im November die 14-jährige Nina B. und den 13-jährigen Tobias L. in Bodenfelde. Der Mörder soll zunächst in einer geschlossenen Psychiatrie für Rechtsbrecher untergebracht werden. Sollte ein psychiatrischer Gutachter je zu der Ansicht gelangen, die Persönlichkeitsstörung von Jan O. sei erfolgreich therapiert worden, muss er eine lebenslange Freiheitsstrafe antreten. Im Falle einer Haftentlassung soll er dann in die Sicherungsverwahrung. So liest sich der Fahrplan für ein nahezu vollständiges "Wegsperren - und zwar für immer".

Noch vor Beginn seines Prozesses hatte Jan O. ein sogenanntes "Endgeständnis" verfasst. Die Unterschrift, die er darunter setzte, war "auffallend groß", nach dem Motto: "So, jetzt habe ich es gesagt!", erinnert sich der Vorsitzende Richter Ralf Günther. Dennoch hätte sich das Gericht beim Lesen der unglaublichen Details vom Blut-Trinken und Menschenfleisch-Essen gefragt, ob "auf schreckliche Taten noch Schrecklicheres aufgepfropft werden soll, um als schuldunfähig zu gelten?"

Jan O. gilt laut Gutachten als psychisch krank

Am Ende eines zehnwöchigen Strafprozesses geht die Kammer davon aus, dass Jan O. am frühen Abend des 15. November 2010 zunächst beabsichtigte, die 14-jährige Nina B. zu vergewaltigen. Er würgte das schreiende Mädchen bis zur Bewusstlosigkeit. Durch das Zusammendrücken ihres Halses lief ihr das Blut aus der Nase über die Wange. Das leckte der Mörder auf. Der Geschmack sei für ihn eine Initialzündung gewesen. Er habe von der ursprünglich geplanten Vergewaltigung Abstand genommen und sich seinen kannibalistischen und vampiristischen Neigungen hingegeben. "Von dieser Erfahrung wurde er gleichsam überwältigt", sagt der Vorsitzende Richter. Jan O. wollte sie wiederholen. Fünf Tage später tötete er zielstrebig den 13-jährigen Jungen, den er für ein Mädchen hielt.

Aber nicht nur wegen seiner unfassbaren Taten gilt der Mörder als psychisch krank: Ein Gutachter bescheinigte ihm eine ausgeprägte, kombinierte Persönlichkeitsstörung, die sich in einer gestörten Impulskontrolle, einer auf den Alkoholkonsum ausgerichteten Lebensführung und einem brüchigen Selbstwertgefühl äußert. Außerdem habe der Angeklagte abartige sexuelle Vorlieben, sie gelten Händen und Füßen sowie Mädchen in der Vorpubertät.

Bei Mord an Tobias voll schuldfähig

Nach dieser Einschätzung kann das Gericht von einer verminderten Schuldfähigkeit bei der Begehung der Taten ausgehen, es muss aber nicht. Die Göttinger Richter jedenfalls kamen zu dem Schluss, dass Jan O. bei der Ermordung der 14-Jährigen in seiner Steuerungsfähigkeit beeinträchtigt war. Darum verhängen sie für diese Tat keine lebenslange Freiheitsstrafe, sondern 13 Jahre und zehn Monate Haft.

Bei dem Mord an dem 13-Jährigen sehen sie das anders: Als Tobias seinem Mörder erklärte, er sei kein Mädchen, habe der Angeklagte in einer sexuell hoch aufgeladenen Situation noch abwägen können: "Was tue ich jetzt? Kann ich das Kind laufen lassen? Nein, ich kann es nicht laufen lassen." Er tötete den Jungen, die Persönlichkeitsstörung habe dabei keine Rolle gespielt, so der Vorsitzende.

Das Gericht habe auf eine lebenslange Freiheitsstrafe entschieden - nicht, weil Jan O. ein Monster, sondern weil er ein Mörder ist, betont Ralf Günther. Detailliert erklärt er den zahlreichen Zuschauern, wie die Kammer zu dieser Einschätzung kam. Ein Mord zeichne sich durch spezifische Merkmale aus. Drei solcher Merkmale habe das Gericht bei der Tötung der beiden Kinder erkennen können: In beiden Fällen mordete Jan O. zur Befriedigung seines Geschlechtstriebes und zur Verdeckung einer vorherigen Straftat. Bei der Tötung von Tobias ging er auch heimtückisch vor.

Hinterbliebene mit Urteil zufrieden

Das Merkmal der Grausamkeit habe der Mörder zwar von Volkes Standpunkt her erfüllt, nicht jedoch aus juristischer Sicht: Den Kindern wurden keine über die Tötung hinausgehenden Schmerzen zugefügt. Sie waren mit höchster Wahrscheinlichkeit bereits bewusstlos, als der Täter an ihnen seine kannibalistischen und vampiristischen Handlungen vornahm. Jan O. tötete auch nicht aus purer Mordlust, es ging ihm eben nicht nur um den Tod seiner Opfer.

Mit dem Urteil sind die Anwälte der Hinterbliebenen sehr zufrieden. Verteidiger Markus Fischer wird wohl Revision einlegen. Dann wird der Bundesgerichtshof entscheiden müssen, ob Jan O. bei der Tötung des 13-Jährigen nicht doch vermindert schuldfähig gewesen ist. Schließlich traf der Mörder seine Entscheidung, Tobias umzubringen mitten in einer für ihn möglicherweise nicht steuerbaren Handlung, als er nämlich immer noch hoffte, Tobias, der ihm sagte, er sei ein Junge, würde ihn belügen und sei in Wahrheit ein Mädchen.

Diese juristischen Feinheiten ändern jedoch nichts an der Tatsache, dass Jan O. den größten Teil seines Lebens hinter Gittern verbringen wird.

Von Uta Eisenhardt, Göttingen
 
 
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