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24. März 2004, 11:30 Uhr

Es bleibt ein Gefühl der Ohnmacht

Im Dutroux-Prozess tut sich das Gericht mit der Wahrheitsfindung schwer. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob der Angeklagte für ein Netzwerk von Kinderschändern seine Verbrechen beging oder als Einzeltäter handelte.

"Sie konnten Konservendosen ohne Probleme öffnen": Marc Dutroux vor Gericht im belgischen Arlon© AFP

In einem Punkt ist Marc Dutroux, der vorbestrafte Vergewaltiger und mutmaßliche Mädchenmörder, sich mit den meisten Belgiern einig: Hinter der Entführung sechs junger Mädchen Mitte der 90er Jahre steht nach ihrer Überzeugung ein Netzwerk von Kinderschändern. 68 Prozent der Belgier glauben, dass Dutroux deshalb Schutz genießt. Der Hauptangeklagte schürt diese These, denn sie passt hervorragend in seine Verteidigungsstrategie vor dem Schwurgericht von Arlon. Doch seine Richter sind in der vierten Prozesswoche noch weit von entsprechenden Erkenntnissen entfernt.

Die Wahrheitsfindung gestaltet sich zunehmend schwierig. "Ich habe den Eindruck, man sieht den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr", seufzte am Dienstag Anwalt Paul Quirynen, der die Eltern eines entführten und ermordeten Mädchens vertritt. Stundenlang hatten sich Anwälte, Angehörige der Opfer und Geschworene zuvor angehört, was die Fahnder zu sichergestellten Autos und Pornofilmen von Dutroux und dem Mitangeklagten Michel Nihoul zu sagen hatten.

Vieles bleibt im Dunkeln

Erneut erläuterte Cheffahnder Michel Demoulin auch die Ausstattung des Kellerverstecks, in dem Dutroux seine Opfer gefangen hielt. Über die Leuchtkraft der dort installierten Lampen sind die Geschworenen nun informiert, aber vieles blieb dennoch im Dunkeln: So rätseln die Richter weiter darüber, ob die beiden Achtjährigen Julie und Mélissa während einer 105 Tage dauernden Haftzeit ihres Peinigers im Winter 1995/96 elend verdursten mussten.

Dutroux selbst hat zum Schicksal der beiden Kinder völlig unterschiedliche Angaben gemacht. Er beruft sich darauf, dass ein Angeklagter nach belgischem Gesetz das Recht zur Lüge hat. So blieb auch am Dienstag ein Gefühl der Ohnmacht, als eine Geschworene von den Fahndern wissen wollte, ob die gefangenen Achtjährigen denn aus eigener Kraft eine Konservendose hätten öffnen können. Polizist Demoulin zuckte mit den Schultern. Und so hatte Dutroux das letzte Wort: "Sie konnten Konservendosen ohne Probleme öffnen."

Der Hauptangeklagte ergriff schon zu Beginn der Sitzung das Wort und bombardierte jene Polizisten, die ihn einst vernommen hatten, nun selbst mit Fragen. "Ich widerspreche einigen Punkten, die hier vorgebracht wurden", erklärte Dutroux im leicht näselnden Ton der Unzufriedenheit. Sein Ziel ist es, Zweifel an der Arbeit der Fahnder zu säen: Stünde ein - nie aufgedecktes - Netzwerk hinter den Taten, dann wäre seine eigene Verantwortung eingeschränkt. Dutroux’ drei Mitangeklagte hingegen setzen darauf, dass der Hauptangeklagte als isolierter Einzeltäter verurteilt wird.

Die Wahrheit liegt irgendwo in der Mitte

Die Opfer und Angehörigen, ihre Anwälte und die Staatsanwaltschaft suchen die Wahrheit eher in der Mitte. Als dann die Idee aufkam, ein Prostitutionsnetzwerk aufzubauen, könnte Dutroux einige Opfer für sich behalten haben. Manche Hinweise aus den ersten vier Prozesswochen sprechen für ein solches Szenario.

Doch mögliche Zusammenhänge zwischen verschiedenen Erkenntnissen haben die Fahnder im Zeugenstand bisher kaum dargelegt. Stattdessen breiteten sie ausführlich ihre Ermittlungsabläufe aus und zeichneten psychologische Porträts der Angeklagten. Letzteres stieß bei Verteidigung wie Nebenklage auf scharfe Kritik. "Wir sind sehr weit von den Fakten entfernt", klagte Opferanwalt Jan Fermon.

Roland Siegloff
 
 
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