. .
Panorama-Nachrichten
Schlagzeilen Themen Mobil iPad Blogs Investigativ Hefte
 
Fotocommunity
Fotocommunity

Treffpunkt für ambitionierte Amateurfotografie. Bilder hochladen und bewerten, sich mit anderen Austauschen. mehr...

Weblogs bei stern.de
Weblogs bei stern.de

Die Online-Tagebücher bei stern.de: Freie Autoren schreiben hier persönlich, direkt und eigenständig. mehr...

Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka
sternTV - Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka

Vertiefende Informationen zu der aktuellen und den vergangenen Sendungen von sternTV. mehr...

stern Investigativ
stern Investigativ

Das Recherche-Team des stern. Erfahren Sie mehr über die Recherchespezialisten und ihre Enthüllungen von Terrorismus bis Wettmanipulation. mehr...

 
7. Oktober 2009, 22:15 Uhr

Gibt es ein Recht auf Finderlohn?

Wissenswertes zu Fundsachen

Sie finden Geld, ein Handy oder vielleicht sogar ein wertvolles Notbook - und dann? Sind Sie verpflichtet, es abzugeben? Steht Ihnen als ehrlicher Finder eine Belohnung zu? Und warum gibt es für einen 400.000-Euro-Fund in der Bahn nur 6000 Euro Finderlohn? stern TV hat Antworten.

Warum gibt es für einen 400.000-Euro-Fund in der Bahn keine höhere Belohnung?

Geld, das in einer öffentlichen Behörde oder in einem öffentlichen Transportmittel gefunden wird, geht nach drei Jahren in den Besitz der Behörde oder in diesem Fall in den Besitz der Bahn über. Und: Bei Geld, das in einer öffentlichen Behörde oder in einer Verkehrsanstalt gefunden wird, kommt ein verringerter gesetzlicher Finderlohn zum Tragen: Im Fall des Rentners Gupta waren das 6.000 Euro.

Ist die Bahn auf Gupta zugegangen?

Ja. Auf Nachfrage kommt Bewegung in den Fall: Finder Gupta, bekommt den gesetzlich festgelegten Finderlohn von 1,5 Prozent, also 6.000 Euro. Darüber hinaus zahlt ihm die Bahn einen Betrag von 4.000 Euro - unter anderem für den Aufwand, der ihm im Zusammenhang mit der Fundsache entstanden ist. Und schließlich will das Unternehmen die von Gupta geplanten sozialen Hilfsprojekte in Indien gezielt mit 15.000 Euro unterstützen.

Die Bahn zahlt also statt der gesetzlich vorgeschriebenen 6.000 Euro insgesamt 25.000 Euro. Man möchte damit "die Dankbarkeit dafür ausdrücken, dass Herr Gupta das Geld dem Fundservice der DB zur Verfügung gestellt hat", heißt es in einem Schreiben des Unternehmens. "Auch wenn dies den gesetzlichen Pflichten entspricht, ist es vielleicht nicht selbstverständlich."

Wie ist die Reaktion der Bahn zu berurteilem?

Der Gesetzgeber hat die Höhe von Finderlöhnen genau festgelegt. Es gibt also keinen Grund, einen höheren Betrag auszuzahlen. Und nur so kann die Bahn vermeiden, dass sie in Zukunft bei jedem Fund Diskussionen über die Höhe des Finderlohns führen muss.

Außerdem unterhält die Bahn ein teures Fundbüro, in das das Unternehmen jährlich eine Menge Geld steckt, damit auch jeder seine verlorenen Gegenstände zurückbekommt.

Was passiert jetzt mit dem gefundenen Geld?

Die restliche Summe des Fundes - rund 375.000 Euro - wird nicht wie sonst bei Geldfunden üblich auf ein allgemeines Konto der Deutschen Bahn eingezahlt. Vielmehr will die Bahn den Geldfund für ein Projekt verwenden, das bisher nicht finanzierbar war: In einigen deutschen Bahnhöfen soll jeweils in den Räumen der Bahnhofsmission eine so genannte Kinderlounge eingerichtet. Die Räume werden kindgerecht gestaltet und mit Spielzeug und einer Babywickelmöglichkeit ausgestattet. Eltern können ihre Kinder im Alter von fünf bis zehn Jahren unter Aufsicht eines pädagogisch geschulten Mitarbeiters bis zu zwei Stunden "allein" spielen lassen. Kinder unter fünf Jahren können die Lounge in Begleitung eines Elternteils nutzen.

Warum vermisst niemand soviel Geld?

Die Polizei hat alle möglichen Nachforschungen angestellt, aber sie konnte das Geld nicht zuordnen. Es gilt als wahrscheinlich, dass das Geld illegalen Ursprungs ist. Es hat sich niemand gemeldet, der den Betrag für sich beansprucht.

Was wäre gewesen, wenn...

Gupta behauptet hätte, das Geld nicht in der Bahn, sondern auf der Straße gefunden zu haben?



Dann hätte er zwar gelogen, aber das Geld würde ihm schon seit zweieinhalb Jahren gehören.

Weitere Informationen zum Thema Fundsachen und Finderlohn

Wie sich der Finderlohn berechnet, welche Ausnahmen es gibt und wie sich Finder richtig verhalten, ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt: ab Paragraf 965

 
Leser werben Leser

Jetzt den stern empfehlen und attraktive Prämie sichern!

 
 
 
 
 
stern - jetzt im Handel
stern (23/2012)
Rettet die Liebe