Wer ist schuld am Berliner Hauptbahnhof-Desaster? Heute muss Bahnchef Mehdorn einem Bundestags-Auschuss Rede und Antwort stehen. Im Interview mit stern.de nimmt Baustatiker Hartmut Kalleja den Architekten des Bahnhofs in Schutz.

Am Berliner Hauptbahnhof stürzte im Sturm Kyrill ein zwei Tonnen schwerer Stahlträger ab. Wer daran die Schuld trägt, ist bisher ungeklärt© Andreas Lander/DPA
Nein. Mit der Standsicherheit hat der Architekt nichts zu tun. Die fällt in den Verantwortungsbereich des Tragwerksplaners, des Prüfingenieurs und der Bauleitung, Möglicherweise gab es auch noch eine Qualitätsüberwachung.
...oder bei einem Erfüllungsgehilfen der Bahn. Da sind viele, die Verantwortung tragen. Aber der Architekt ist nun mal derjenige, mit dessen Namen man ein Gebäude verbindet.
Es gibt drei verschiedene Bereiche, die in Frage kommen. Erstens: Planung und Prüfung. Das halte ich bei dem System, das wir in Deutschland haben, für relativ unwahrscheinlich. Zweitens: Ausführungsmängel. Das heißt: Es wurde einfach nicht so gebaut, wie geplant. Das ist eine Möglichkeit. Und drittens: Veränderte Klimaverhältnisse. Die normativen Lastannahmen, die der Berechnung zugrunde lagen, sind vielleicht für die heutigen Windkräfte und das Wissen darüber nicht mehr angemessen.
Wir Baustatiker rechnen nicht mit Windstärken, sondern mit Staudrücken in Abhängigkeit von der Höhe. Wenn der Wind auf ein Bauwerk drückt, dann muss er drum herum geführt werden und weicht dabei nach oben aus. Es entstehen Wirbel und starke Sogkräfte, die wir als Sogspitzen bezeichnen. Sie ziehen Bauteile nach oben.
Ist der Wind in den letzten Jahren stärker geworden, weil das Klima sich verändert hat? Ja. Berlin ist kein Einzelfall. Es gab etwa die Windhosen in Hamburg-Harburg. Das Klima ändert sich, die Windgeschwindigkeiten haben zugenommen. Das führte dazu, dass im Juli 2005 eine neue DIN-Norm für Windlast-Annahmen veröffenlicht wurde, die auf den neuesten meteorologischen Daten basiert.Die Soglasten sind jetzt teilweise höher anzusetzen, als wenn man vor fünf Jahren gerechnet hätte. Ist der Berliner Hauptbahnhof noch nach der alten DIN-Norm berechnet? Auf jeden Fall. Die neue wurde erst zum Januar 2007 eingeführt. Ein Statiker hätte die neue Norm vor diesem Zeitpunkt nicht anwenden dürfen, es sei denn, der Bauherr hätte darum gebeten und dazu die Genehmigung erteilt. Das ist äußerst unwahrscheinlich.
Das halte ich für unwahrscheinlich. Brücken schwingen. Hochhäuser können an der Spitze bis zu zwei Meter hin und her schaukeln. Aber der Bahnhof ist vermutlich kein schwingungsanfälliges Bauwerk. Selbst wenn das gesamte Bauwerk in Bewegung kommt, dann passiert das so gleichmäßig, dass von dieser Bewegung kein Träger hinunterfallen kann.
Er ist horizontal nicht fest gelagert, sondern hat die Möglichkeit, sich in der Ebene in allen Richtungen zu bewegen. Meist liegen zwei Folien unter dem Aufleger, die wie ein Gleitmittel wirken. Wenn der Träger sich also durch Hitze ausdehnt oder durch Kälte zusammenzieht, dann kann er sich frei bewegen. Das ist ganz normal.
In der Regel sind das Millimeter, aber das kann schon auch bis in den Zentimeterbereich gehen.
Sehr häufig. Vor allem im Brückenbau wird viel mit schwimmenden Lagern gearbeitet.
Nur wenn man mehrere Laschen an einen Träger vollständig anschweißt. Der Träger will sich ja bewegen, er wird durch Temperaturänderungen und Winddruck belastet. Wenn er starr mit den Auflagern verbunden ist, entstehen Zwangskräfte, dann reißt er ab. Aber die Laschen sind vermutlich nur an einer Seite angeschweißt.
Das glaube ich nicht. Ich nehme an, dass alles exakt berechnet wurde. Und dass die Berechnungen auch geprüft wurden.
Der Regelfall, bei 99 Prozent der Bauwerke, erfolgt ein rechnerischer Nachweis. Das ist ausreichend. Die Rechnungen beruhen auf Lastannahmen für alle Beanspruchungen, die auf das Bauteil einwirken. Aber es gibt auch noch zusätzliche Sicherheitsfaktoren. Weil es sein kann, dass mal ein Blech zu dick geschnitten ist und der Träger nun nicht gerade eine Tonne wiegt, sondern etwas mehr. Oder dass ein Stahlträger nicht vier Meter lang ist, sondern vier Meter und zwei Zentimeter. Solche Ungenauigkeiten werden durch einen Sicherheitsbeiwert erfasst. Das ist eine zusätzliche und ausreichende Sicherheit gegen Einsturz.
Zur Person Dr. Hartmut Kalleja ist Vorsitzender der Berliner Vereinigung der Prüfstatiker