. .
Panorama-Nachrichten
Schlagzeilen Themen Mobil iPad Blogs Investigativ Hefte
 
Fotocommunity
Fotocommunity

Treffpunkt für ambitionierte Amateurfotografie. Bilder hochladen und bewerten, sich mit anderen Austauschen. mehr...

Weblogs bei stern.de
Weblogs bei stern.de

Die Online-Tagebücher bei stern.de: Freie Autoren schreiben hier persönlich, direkt und eigenständig. mehr...

Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka
sternTV - Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka

Vertiefende Informationen zu der aktuellen und den vergangenen Sendungen von sternTV. mehr...

stern Investigativ
stern Investigativ

Das Recherche-Team des stern. Erfahren Sie mehr über die Recherchespezialisten und ihre Enthüllungen von Terrorismus bis Wettmanipulation. mehr...

 
22. August 2011, 19:18 Uhr

Hessen legt Berufung gegen Gäfgen-Urteil ein

3000 Euro Entschädigung für ihm angedrohte Folter sprach das Landgericht Frankfurt dem Kindsmörder Magnus Gäfgen Anfang August zu. Das Land Hessen legt gegen das Urteil nun Berufung ein.

Gäfgen, 3000 Euro, Staatskasse, Schulden aus Mordprozess, Folter, Schadensersatz, Schmerzensgeld, Land Hessen, Berufung, einlegen

Magnus Gäfgen soll 3000 Euro Entschädigung vom Land Hessen erhalten. Das Land ficht das Urteil nun an© Kai Pfaffenbach/Reuters

Das Land Hessen ficht das Gäfgen-Urteil an: Innenminister Boris Rhein (CDU) habe Berufung gegen das Entschädigungsurteil zugunsten des verurteilten Kindsmörders Magnus Gäfgen eingelegt, teilte das Ministerium am Montag mit. Anfang des Monats hatte das Landgericht Frankfurt Gäfgen 3000 Euro plus Zinsen Entschädigung zugesprochen, weil ihm die Polizei vor neun Jahren nach seiner Festnahme mit Folter gedroht hatte. Die Polizisten hofften Druck auf den Entführer auszuüben, damit er das Versteck des verschleppten Bankierssohnes Jakob von Metzler preisgibt.

Gäfgen sei dadurch hinreichend entschädigt, dass die Folterdrohung rechtlich verurteilt worden sei, erklärte nun das Innenministerium. "Exakt dies ist geschehen und zwar durch Missbilligung der Folterandrohung im abgeschlossenen Strafprozess. Deshalb sehe ich eine weitergehende Entschädigung in Geld nicht mehr geboten", sagte Rhein der Mitteilung zufolge. Das Urteil der Frankfurter Zivilkammer weise überdies Rechtsfehler auf.

Gäfgen hatte den elfjährigen Jakob von Metzler 2002 ermordet und ist dafür zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Er klagt aber seit Jahren durch alle Instanzen wegen des Unrechts, das ihm angetan worden sei.

swd/DPA
 
 
MEHR ZUM ARTIKEL
Schmerzensgeld für Kindsmörder Gäfgen-Urteil löst Grundsatzdebatte aus

Das Urteil, das dem Kindsmörder Magnus Gäfgen 3000 Euro Schmerzensgeld zuspricht, spaltet die Nation. Politiker und Juristen verteidigten den Richterspruch. Das allgemeine Rechtsempfinden der Bevölkerung hingegen haben die Richter mit ihrer Entscheidung nicht getroffen. mehr...

Kopfwelten Gefühle sind nicht gerecht

Darf ein Kindsmörder wie Magnus Gäfgen Gerechtigkeit beanspruchen? Darf ein Massenmörder wie Anders Breivik auf mehr als einen "kurzen Prozess" hoffen? Es sind solche Fälle, an denen sich zeigt, was unser Recht wert ist. mehr...

Geld für Kindsmörder Gäfgens Entschädigung bleibt in der Staatskasse

Die Volksseele kocht: Dass ein verurteilter Kindesmörder eine Entschädigungszahlung erhält, widerspricht dem allgemeinen Gerechtigkeitsempfinden. Immerhin: Magnus Gäfgen wird die ihm zugesprochenen 3000 Euro niemals in den Händen halten. mehr...

Schmerzensgeld für Magnus Gäfgen Gericht entschädigt den Kindesmörder

Heikles Urteil vom Frankfurter Landgericht: Der Kindesmörder Magnus Gäfgen muss wegen polizeilicher Folterdrohungen entschädigt werden. Viel Geld wird er jedoch nicht sehen. mehr...

Fall Magnus Gäfgen Kindsmörder erstattet Strafanzeige gegen Polizei

Der zu lebenslanger Haft verurteilte Mörder des Frankfurter Bankierssohn Jakob von Metzler, Magnus Gäfgen, führt seinen Feldzug gegen die Frankfurter Polizei fort. Nun hat er Strafanzeige wegen uneidlicher Falschaussage gegen Polizisten gestellt. Es ist nicht das einzige anhängige Verfahren. mehr...

 
Leser werben Leser

Jetzt den stern empfehlen und attraktive Prämie sichern!

 
 
 
 
 
stern - jetzt im Handel
stern (23/2012)
Rettet die Liebe