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4. März 2004, 10:34 Uhr

Anzeige gegen Polizei

Fast zwei Jahre nach dem Schulmassaker von Erfurt, bei dem 17 Menschen starben, hat ein Rechtsanwalt Strafanzeige wegen unterlassener Hilfeleistung gegen Verantwortliche des Polizeieinsatzes gestellt.

Spätes Nachspiel: Ein Anwalt hat Anzeige gegen Polizei- und Rettungskräfte wegen unterlassener Hilfeleistung gestellt© Jan Bauer/ AP

Knapp zwei Jahre nach dem Blutbad am Erfurter Gutenberg-Gymnasium haben Angehörige der Opfer Strafanzeige gestellt. Die Vorwürfe - darunter unterlassene Hilfeleistung und Strafvereitlung im Amt - richten sich formal gegen Unbekannt, zielen aber auf die verantwortlichen Einsatzleiter von Polizei und Rettungsdienst sowie die Staatsanwaltschaft Erfurt und die thüringische Landesregierung.

Rechtsanwalt Eric T. Langer, Lebensgefährte einer der am 26. April 2002 ermordeten Lehrerinnen, hat monatelang Zeugen befragt, Ermittlungsakten und Einsatzprotokolle verglichen und listet auf über 20 Seiten teilweise haarsträubende Fakten auf.

Mangelnder Informationsfluss

So waren von Anfang an weit mehr Polizisten in der Schule als bisher bekannt. Aus Telefonaten mit Schülern und Lehrern wussten Polizei und Rettungskräfte genau, wo und wie viele Verletzte auf Hilfe warteten. Informationen wurden aber nicht weitergegeben oder gingen im Chaos unter. Polizisten bestätigen, "dass sie zu keinem Zeitpunkt konkretisierende Aufträge erhalten hätten oder überhaupt ins Geschehen eingewiesen wurden".

Mindestens fünf der 16 Opfer überlebten die Schüsse des ehemaligen Schülers Robert S., 19, länger als anderthalb Stunden. Teilweise hätten Polizisten die ganze Zeit daneben gestanden oder durchsuchte Räume bewacht, statt Verletzte zu bergen oder Hilfe zu holen. Sie wurden von ihren Vorgesetzten selbst davon abgehalten oder hinderten Notärzte daran, so die Vorwürfe.

Totenscheine "wissentlich fehlerhaft ausgestellt"

Später seien laut Anzeige Totenscheine "wissentlich fehlerhaft ausgestellt" worden. Ärzte hätten sich der Anordnung eines Staatsanwaltes gebeugt, in die Totenscheine eine Zeit von 10.58 und 11.30 Uhr einzutragen, obwohl mindestens zwei Opfer erst später gestorben seien. Gerichtsmediziner wären teilweise an weiteren Untersuchungen gehindert worden, da "der Staatsanwalt dies aus nicht bekannten Gründen stoppte". Daraus sei zu schließen, so Langer, dass Verletzte bei "baldiger Bergung überlebt hätten".

Am Montag dieser Woche schickte Langer seine Strafanzeige der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft. Mindestens vier Angehörige von anderen Opfern wollen nach seiner Kenntnis nachziehen.

 
 
 
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