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14. September 2009, 15:31 Uhr

Rückschlag für den Welfenprinzen

Diese Runde hat der Welfenprinz verloren: Im Wiederaufnahmeverfahren um die Attacke von Ernst August Prinz von Hannover auf einen Hotelier in Kenia hat ein medizinischer Sachverständiger die Version des Opfers gestützt.

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Hält die Verletzungen des Prügel-Opfers für plausibel mit dem geschilderten Tathergang: Hans Dieter Tröger von der Medizinischen Hochschule Hannover© Holger Hollemann/DPA

Im Prozess um die Attacke von Ernst August Prinz von Hannover (55) auf einen Hotelier in Kenia hat ein Rechtsmediziner die Aussagen des Opfers zu dessen Verletzungen gestützt. Die Angaben des Mannes, er habe starke Schmerzen und Atemnot erlitten, seien plausibel, sagte Prof. Hans Dieter Tröger von der Medizinischen Hochschule Hannover am Montag im Landgericht Hildesheim. Dem Opfer seien nachweisbar fünf Schläge von erheblicher oder mittelschwerer Gewalteinwirkung versetzt worden.

Der Mediziner stützt sich bei seinem Gutachten auf die Untersuchungsberichte und Fotos der kenianischen Ärzte. Diese hatten bei dem Hotelier Josef Brunlehner eine Schwellung am Schlüsselbein und Abschürfungen unterhalb des Brustkorbes festgestellt. In einem ersten Verfahren 2004 vor dem Landgericht Hannover hatte Tröger das Opfer nur in Augenschein genommen und den Brustkorb abgetastet.

Verletzt von einem "halbscharfen Gegenstand"

Die geschilderten Schmerzen und das Erbrechen von Blut könnten durch einen Rippenbruch oder eine Lungenquetschung verursacht worden sein, sagte Tröger. Ein Rippenbruch sei objektiv zwar nicht nachweisbar, aber auch nicht auszuschließen. Der Rechtsmediziner sprach von mindestens fünf Faustschlägen, die das Opfer erhalten haben muss. Bei vier der fünf Verletzungen ging der Sachverständige von der Medizinischen Hochschule Hannover davon aus, dass sie mit einem "halbscharfen Gegenstand", wie einem Schlagring, einem großen Ring, oder einem metallenen Arm- oder Uhrband zugefügt wurden.

Keine Anzeichen für eine Selbstverletzung

Tröger sah keine Anzeichen dafür, dass sich der Hotelier selbst verletzt haben könnte. Er schloss prinzipiell aber nicht aus, dass die Verletzungen bei der Flucht des Hoteliers durch Abschürfungen an dessen Boot entstanden sein könnten. Aufgrund von Zeugenaussagen sei ein solcher Hergang aber nicht nachvollziehbar

Der Welfenprinz selbst hatte in dem Prozess die Attacke an dem Traumstrand in Kenia zwar eingeräumt, will dem Hotelier jedoch nur zwei Ohrfeigen verpasst haben. In dem neu aufgerollten Verfahren will der Ehemann Carolines von Monaco eine mildere Strafe erwirken. Das Landgericht Hannover hatte den Adligen 2004 wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 445.000 Euro verurteilt.

DPA/AP
 
 
KOMMENTARE (3 von 3)
 
quakenderfrosch (15.09.2009, 11:14 Uhr)
@undjetztnochder
[quote]
Von mir aus sollte man diesen Typen die deutsche Staatsbürgerschaft entziehen und meinetwegen nach Kenia ausweisen.
[/quote] . .

Leider wohl unmöglich, eine Ausweisung nach Kenia bei erwiesener Schuld . Das Außen, Innen, Justiz und Verteidigungsministerium fällten zu Kenia gerade eine Grundsatzentscheidung: Verhaftete Piraten wurden trotz nachgewiesener Teilnahme an der Piraterie an somalisches Land gerudert und freigelassen . .
Ansonsten wäre es in Ordnung, sollte der Prinz im Wiederaufnahmeverfahren wider aller Erwartungen seine Schuld beweisen können, ihn abzuschieben .
arniston (15.09.2009, 07:20 Uhr)
gestatten, von dreck
früher den bürger ausgebeutet,
heute belästigen sie uns besoffen auf andere weise !
undjetztnochder (14.09.2009, 16:54 Uhr)
Prügel-Prinz
oder doch lieber Pinkel-Prinz? Oder Party-Prinz? Oder Peinlich-Prinz? ... Egal, passt irgendwie immer, und da heißt es doch "Adel" kommt von "edel" - jaja. Positiv ist, dass seine adelige Herkunft ihn nicht vor Justitia schützen wird. Von mir aus sollte man diesen Typen die deutsche Staatsbürgerschaft entziehen und meinetwegen nach Kenia ausweisen. Von wegen "Repräsentant" ...
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