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23. September 2010, 11:56 Uhr

Entlassung wegen Ehebruchs verletzt Grundrecht

Weil er seine Frau verlassen und eine neue Beziehung begonnen hatte, wurde einem Organisten von der Katholischen Kirche gekündigt. Zu Unrecht, wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte jetzt feststellte. Allerdings unterscheidet das Gericht zwischen den Konfessionen.

Katholische Kirche, Kündigung, Organist, Ehebruch, Entlassung, Europiäischer Gerichtshof für Menschenrechte

Die Katholische Kirche darf keine eigenen Regeln für ihre Arbeitnehmer aufstellen© Harald Tittel/DPA

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Kündigung eines Organisten wegen Ehebruchs durch die Katholische Kirche in Deutschland als unrechtmäßig bezeichnet. Deutschland habe damit gegen das Grundrecht auf Schutz des Privatlebens verstoßen, befand das Straßburger Gericht am Donnerstag. Die Kirche hatte dem 53-jährigen Mann aus Essen gekündigt, nachdem er seine Frau verlassen hatte und eine außereheliche Beziehung eingegangen war.

In einem zweiten, ähnlich gelagerten Fall, bei dem es um die Kündigung eines leitenden Presse-Mitarbeiters der deutschen Mormonenkirche wegen außerehelicher Beziehungen ging, haben die Richter dagegen keine Grundrechtsverletzung festgestellt. Die beiden 53 und 51 Jahre alten Männer hatten gegen ihre Kündigung ohne vorherige Abmahnung geklagt und waren von deutschen Arbeitsgerichten abgewiesen worden.

Deutsches Kirchenrecht berührt

Im Fall des Chorleiters hätten die deutschen Arbeitsgerichte nicht sorgfältig genug zwischen den Rechten des Klägers und des kirchlichen Arbeitgebers abgewogen, befanden die Straßburger Richter. Im Gegensatz dazu seien im Fall des Mormonen von den Arbeitsgerichten alle wesentlichen Gesichtspunkte berücksichtigt worden. Die Kündigung sei nachvollziehbar. Dem als Mormone aufgewachsenen Mann "hätte klar sein müssen, welche Bedeutung die eheliche Treue für seinen Arbeitgeber hat", hieß es in der Begründung. Bei den Mormonen gilt Ehebruch als "gräulichste aller Sünden".

Das Straßburger Urteil berührt das Kirchenrecht in Deutschland, wonach die Kirchen unter anderem eigene Regeln für Kündigungen festlegen können. So können sie bislang Mitarbeiter für ein Verhalten außerhalb des Dienstes entlassen, das den Werten und Prinzipien ihrer Glaubensgemeinschaft widerspricht.

swd/AFP/DPA
 
 
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