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18. März 2011, 16:57 Uhr

Straßburger Richter heben Kruzifix-Verbot auf

Schränken Kruzifixe in Klassenzimmern die Grundrechte der Religions- und Gewissensfreiheit ein? "Ja", urteilte die Kleine Strafkammer des Europäischen Gerichtshofs. Die Große Kammer des Straßburger Gerichts revidierte nun diesen Spruch - sehr zur Freude auch deutscher Stellen.

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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat das Kruzifix-Verbot an Schulen wieder aufgehoben© Rolf Haid/DPA

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sieht durch Kruzifixe in Klassenzimmern kein Grundrecht verletzt. Die Große Kammer des Straßburger Gerichts korrigierte damit am Freitag eine Entscheidung vom November 2009, die das Kruzifix an staatlichen Schulen in Italien als Verstoß gegen die Grundrechte auf Religions- und Gewissensfreiheit sowie auf Ausbildung eingestuft hatte. Ausgangspunkt war die Klage einer italienischen Mutter und ihrer beiden Söhne, die nicht religiös erzogen wurden und sich durch die Kruzifixe ausgeschlossen fühlten.

In Italien zog die Familie vergeblich durch alle Instanzen - bis vor den Verfassungsgerichtshof. Nach der Entscheidung einer kleinen Kammer des Straßburger Gerichts im November 2009, die den Klägern Recht gab, beantragte Italien die Überprüfung durch die 17 Richter der Großen Kammer. Die italienische Regierung argumentierte, das Kreuz sei in dem katholisch geprägten Land ein "volkstümliches Symbol". Das Urteil der Großen Kammer ist endgültig und kann nicht mehr angefochten werden.

Deutsche Bischofskonferenz begrüßt Urteil

Die Deutsche Bischofskonferenz begrüßte das Urteil des Europäischen Gerichtshofs umgehend. Der Gerichtshof beweise in der Abkehr von der ursprünglichen Entscheidung Sensibilität für die Bedeutung des Kreuzes als religiöses und als kulturelles Symbol, hieß es in einer in Bonn veröffentlichten Erklärung der Bischofskonferenz. Zugleich würden die unterschiedlichen Rechtstraditionen in den Staaten, die die Europäische Menschenrechtskonvention unterzeichnet hätten, berücksichtigt.

Für die Identität Europas und der europäischen Länder sei es von entscheidender Bedeutung, die eigenen Traditionen und Werte wahren und vermitteln zu können. Das Kreuz sei Symbol der wesentlich christlich mitgeprägten europäischen Kultur und ihrer Werte, erklärte die Bischofskonferenz. Es stehe beispielsweise für Frieden, Humanität, Solidarität und Menschenrechte, die auch für die säkulare Demokratie unentbehrlich seien. Das Anbringen eines Kreuzes in einem Klassenzimmer wie auch allgemein religiöse Symbole im öffentlichen Raum sei der unaufdringliche Ausdruck des staatlichen Bekenntnisses zu seiner Identität, seinen Wurzeln und seinen Werten.

Ähnliche äußerte sich auch die CSU, die stets vehement für den Verbleib von Kruzifixen in den Schulen gekämpft hat. "Das ist eine sehr gute Entscheidung für Europa und für unsere christlichen Wurzeln", erklärte CSU-Generalsekretär Alexander Dobrindt. "Europa darf sich nicht gegen seine christlichen Wurzeln und Fundamente wenden, wenn es eine Zukunft haben will." Bei allem Respekt für die Glaubens- und Gewissensfreiheit dürfe das "Wertekorsett", das unsere Gesellschaft zusammenhalte, nicht der Gleichgültigkeit geopfert werden, ergänzte Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU).

jas/dho/DPA/AFP
 
 
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