14. Mai 2012, 07:33 Uhr

Becker bestreitet Beteiligung an Buback-Mord

Die frühere RAF-Terroristin Verena Becker hat kein Licht in das Dunkel um den Mordanschlag auf den damaligen Generalbundesanwalt Buback im Jahr 1977 gebracht. "Ich war nicht dabei", bestritt sie jede Tatbeteiligung.

Anderthalb Jahre lang hatte Verena Becker im Prozess um die Ermordung von Generalbundesanwalt Siegfried Buback geschwiegen, nun bezog die ehemalige RAF-Terroristin erstmals Stellung zum Tatvorwurf. An den Nebenkläger und Sohn des getöteten damaligen Generalbundesanwalts, Michael Buback, gerichtet sagte sie: "Sie wollen wissen, wer Ihren Vater getötet hat. Diese Frage kann ich nicht beantworten, ich war nicht dabei." Sie sei am Tattag im Nahen Osten gewesen und erst am Tag nach der Tat über das damalige Jugoslawien nach Italien geflogen, wo sie aus den Medien von dem Anschlag erfahren habe.

Bei einem Treffen der RAF-Terroristen Ende des Jahres 1976 sei über ein mögliches Attentat auf Buback diskutiert worden, sagte Becker. Sie sei weder als Mitglied des Kommandos vorgesehen noch an den Vorbereitungen beteiligt gewesen.

"Die Tatvorwürfe sind alles falsche Behauptungen, die ich so nicht stehen lassen kann", sagte sie. Und, so die 59-Jährige weiter: "Ich war bis zu meiner Verhaftung im Mai 1977 nie in Karlsruhe gewesen." Ihr Verteidiger Hans Wolfgang Euler hatte zuvor angekündigt, seine Mandatin werde sich umfassend zur Sache äußern und sich nicht verstecken. Im Anschluss an ihre Erklärung vor Gericht will Becker jedoch keine weiteren Fragen beantworten.

Kern des Geschehens immer noch unklar

Becker ist angeklagt, am Attentat der Roten Armee Fraktion (RAF) auf Buback und seine beiden Begleiter am 7. April 1977 in Karlsruhe beteiligt gewesen zu sein. Sie soll eine maßgebliche Rolle bei der Entscheidung für das Attentat sowie bei dessen Organisation gespielt haben. Nebenkläger Michael Buback, der Sohn des Opfers, hält Becker hingegen für die Todesschützin. Hierfür hat der Prozess allerdings bislang keine belastbaren Anhaltspunkte ergeben.

Auch nach mehr als 80 Verhandlungstagen vor dem Oberlandesgericht Stuttgart hat der Staatsschutzsenat den Kern des Geschehens nicht aufklären können: Weiterhin ist unklar, wer auf dem Motorrad saß, von dem aus Buback und seine beiden Begleiter erschossen wurden. Dass Becker umfassend zu den Details des Anschlags aussagt, war schon vor der Verhandlung als unwahrscheinlich angesehen worden. Genauso wenig war damit zu rechnen, dass die Geschichte der RAF wegen der Aussage neu geschrieben werden muss.

jwi/DPA/AFP
 
 
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