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16. Februar 2009, 20:32 Uhr

Ein nackter Raubmord aus Habgier

Zweimal lebenslange Haft: Das Landgericht Frankenthal hat Talib O. und Ahmed H. zur Höchstrafe verurteilt. Zusammen seien sie des Mordes an drei georgischen Autohändlern schuldig. Doch die Richter machten einen entscheidenden Unterschied zwischen den Tätern. Von Malte Arnsperger

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Ein früherer V-Mann des rheinland-pfälzischen Landeskriminalamtes muss hinter Gitter, weil er nach Auffassung des Gerichts drei Georgiert umgebracht haben soll© Ronal Wittek/DPA

Komplett in weiß gekleidet, wie um seine blütenreine Weste zu beweisen, sitzt der 27-Jährige Somalier Ahmed H. neben seinem Verteidiger Gerhard Härdle. Mit flehender Miene blickt er in Richtung der Richterbank. Noch einmal hatte Härdle kurz zuvor die Unschuld seines Mandanten beteuert, nochmal vehement dessen Freispruch gefordert. Der Anwalt hatte sogar zu einem letzten juristischen Rettungsanker gegriffen und beantragt, einen Richter wegen Befangenheit auszuschließen. Doch ohne Erfolg.

"Es handelt sich um einen nackten Raubmord aus Habgier." Mit diesen Worten beendete der Vorsitzende Richter Michael Wolpert das monatelange Verfahren am Landgericht Frankenthal und verurteilte Ahmed H. und Talib O. zu lebenslanger Haft. Die Angeklagten seien beide für Tod der drei georgischen Autohändlern am 30. Januar 2007 verantwortlich. "Die beiden waren eine Einheit", sagte Wolpert.

Besondere Schwere der Schuld festgestellt

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Deutsch-Iraker Talib O. die drei Georgier getötet hat. Einen habe er erdrosselt, die beiden anderen Opfer erschossen. Die Richter stellten die besondere Schwere der Schuld für den 40-Jährigen fest. Damit ist dessen Freilassung nach 15 Jahren ausgeschlossen. Nicht so bei Ahmed H. Jedoch habe der Somalier an der Tötung entscheidend mitgewirkt und sei deshalb als Mittäter zu verurteilen. Während Ahmed H., der im Laufe der 14 Verhandlungstage wiederholt in Tränen ausgebrochen war, das Urteil relativ gefasst aufnahm, zeigte Talib O. zum ersten Mal Gefühlsregungen. Er begrub seinen Kopf in ein Taschentuch, wischte sich Tränen aus den Augen.

Die beiden Angeklagten hatten sich immer gegenseitig der Tat bezichtigt. Talib O. hatte ausgesagt, der Somalier habe die drei Georgier aus islamitischen Motiven getötet. Dabei sei Ahmed H. von zwei vermummten Personen unterstützt worden. Talib O. war seit 2006 als Spitzel des rheinland-pfälzischen Landeskriminalamtes auf Ahmed H. angesetzt, der Verbindungen zu hochrangigen Terrorverdächtigen haben soll. Der Somalier hingegen beschuldigte stets Talib O., alle drei Georgier getötet zu haben.

Richter schildert Tathergang minutiös

Die Richter folgte dieser Ansicht. Minutiös schilderte Wolpert in seiner rund einstündigen Urteilsbegründung, wie es nach Meinung des Gerichts zu dem Mord an den drei Georgiern gekommen war. Demnach hatte sich Talib O. um die Mittagszeit des 30. Januar 2007 die georgischen Autohändler getroffen und ihnen einen - nicht-existenten - Mercedes zum Kauf angeboten. Die Osteuropäer hatten dem Mann getraut und waren in dessen Auto gestiegen, um zum angeblichen Standort des Mercedes zu fahren. Zu diesem Zeitpunkt schon habe O. "etwas Böses im Schilde geführt", so das Gericht.

Doch Talib O. habe nicht alleine gegen drei Männer vorgehen wollen. Er habe einen Mittäter gebraucht. Deshalb habe er seinen Bekannten Ahmed H. in Frankenthal abgeholt. Gegen 18.30 Uhr waren die fünf an einem abgelegenen Schafstall im hessischen Heppenheim angekommen. Talib O. hatte die drei Georgier zum Aussteigen aufgefordert und sie mit vorgehaltener Pistole gezwungen, sich auf den Boden zu legen. Sein Komplize Ahmed H. hatte die drei Männer gefesselt.

Beute von 12.000 Euro

Nun begann Talib O. nach Ansicht des Gerichts, sein erstes Opfer zu erwürgen. Die beiden anderen Georgier konnten sich zwar von ihren Fesseln befreien, wurden dann aber nacheinander von Talib O. erschossen. Dann erdrosselte der Deutsch-Iraker den dritten Georgier und stahl aus den Taschen der Opfer rund 12.000 Euro. Danach luden Talib O. und Ahmed H. die Leichen in ihr Auto und warfen sie in den Altrhein bei Mannheim. Noch am gleichen Abend gingen sie zusammen in ein Fitnessstudio und zum Abendessen in ein Restaurant.

In seiner Urteilsbegründung machte Richter Wolpert deutlich, dass er Talib O. für einen Lügner hält. Dessen Tatversion sei eine "reine Schutzbehauptung". So habe es keinerlei Hinweise auf die angeblichen Vermummten gegeben. Es sei auch nicht ersichtlich, warum sich der V-Mann nicht sofort bei seiner Vertrauensperson beim LKA gemeldet habe, wenn er wirklich unschuldig war. Kurzum: "Das Schwergericht der Tat liegt bei O.", sagte Wolpert. Einen gemeinsamen Tatplan, wie von der Staatsanwaltschaft angenommen, habe es nicht gegeben. Der Somalier Ahmed H. sei "mehr oder weniger freiwillig in die Sache" reingerutscht, sagte der Richter.

Trotzdem verhängte das Gericht die Höchststrafe für Ahmed H. Denn der Dreifachmord sei ohne dessen Hilfe nicht möglich gewesen. "Er handelte als Mittäter und nicht nur zur Beihilfe." Der Somalier hatte stets beteuert, er habe nur aus Angst vor Talib O. mitgemacht. Das Gericht glaubte ihm nicht. Auch das Verhalten nach der Tat werteten die Richter gegen den 27-Jährigen. Etwa, dass der Somalier 2000 Euro von der Beute entgegengenommen hatte.

Abgeschirmt von dutzenden Sicherheitsbeamten verließen Ahmed H. und Talib O. nach der Urteilsbegründung den Gerichtssaal. Ihre Anwälte kündigten umgehend an, in Revision gehen zu wollen. Zufrieden äußerte sich hingegen Anke Wagner, die Anwältin der Opfer-Angehörigen. "Damit ist die Tat für die Hinterbliebenen gesühnt. Sie können endlich einen Schlussstrich unter das Geschehene ziehen. Aber das Urteil bringt ihnen nicht ihre Liebsten wieder."

Von Malte Arnsperger
 
 
KOMMENTARE (10 von 11)
 
MadameJ (17.02.2009, 10:19 Uhr)
@terky
Ich glaube das war irgendwie anders. Wenn ich mich richtig erinnere, dann wurde an einem Ort (wo auch immer) die DNA der Phantomfrau gefunden und gleichzeitig auch Spuren des V-Manns. Aber wirklich sicher bin ich mir auch nicht ;)
vegefranz (17.02.2009, 10:04 Uhr)
sind Talib O. und Ahmed H. inzwischen sog. Deutsche?
Dann hätten zwei Deutsche drei Georgier ermordet
terky214 (17.02.2009, 08:51 Uhr)
Handelt es sich bei diesem Fall..
um den Heppenheim-Mord, wo auch die DNA dieses Heilbronner- Polizistinnen-Mörder- Phantom´s gefunden wurde?
Silbador (17.02.2009, 08:45 Uhr)
Ich bin beeindruckt
dass ein Richter hier mal richtig in die vollen ging. Ein Kuschelurteil ist das keineswegs.
Anderer Aspekt: Welche Summen hier aufgebracht werden müssen, ohne dass die Beteiligten vermutlich jemals einen nennenswerten Beitrag zu Staatshaushalt beigetragen haben.
flyingfree (17.02.2009, 08:07 Uhr)
Mindestlohn
Scheint so, als ob Schäuble seine
V-Leute besser bezahlen sollte. Dann müssen die nicht drei Menschen ermorden wegen 12 000 Euro, die sie sogar noch teilen müssen.
Dirk_37 (17.02.2009, 02:59 Uhr)
@manesse
Beide Täter sind verurteilt worden, also wieso regen Sie sich so auf?
MfG Dirk
shine (17.02.2009, 00:47 Uhr)
PS: Es gibt auch Deutsche...
...die im Ausland Morde begehe, z.B. Christine Schürrer in Arboga, Schweden. Die hat nämlich aus Eifersucht zwei kleine Kinder ermordet und die Mutter fast todgehämmert...
shine (17.02.2009, 00:43 Uhr)
re: manesse
Ihre blöden Aussagen mit "kulturelle Bereicherung" braucht hier keiner. Es behauptet nun ja wirklich niemand, daß das eine "kulturelle Bereicherung" ist. Wenn man allerdings Menschen -aus welchen Gründen auch immer- ins Land läßt, muß man auch damit rechnen, daß einige kriminell werden oder sind. Menschen sind nunmal nicht unfehlbar, egal woher sie kommen..
manesse (16.02.2009, 22:34 Uhr)
@Johann58
Es gibt genug deutsche Verbrecher. Das ist schlimm genug. Dann braucht man aber nicht auch noch die aus dem Ausland hier in Deutschland.
Johann58 (16.02.2009, 21:49 Uhr)
@manesse
gibt es denn keine deutschen Verbrecher? wie sieht es denn mit den Neonazis aus und sonstigen Extremisten, die andersdenkende Umbringen?
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