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22. November 2007, 10:05 Uhr

"Es gab keine Verstöße im Fall Marco"

Europaweite Solidarität für Marco W., selbst das EU-Parlament will für ihn kämpfen. Doch der Anwalt Christian Rumpf verteidigt das türkische Gericht. Weder gegen rechtsstaatliche Prinzipien noch gegen Menschenrechte sei verstoßen worden, sagte der Experte für türkisches Recht im stern.de-Interview. Aber Rumpf macht Marco Hoffnung.

Sascha W., der Bruder von Marco, steht hinter einem Unterstützungs-Plakat© David Hecker/ddp

Herr Rumpf, wäre der Prozess gegen Marco W. in Deutschland anders abgelaufen?

Das lässt sich so nicht sagen. Bei vergleichbarem Tatvorwurf mit Tatort in Deutschland hätte ein Ausländer ebenfalls mit Untersuchungshaft zu rechnen. Die Verfahrensregeln entsprechen europäischen, insbesondere auch deutschen Standards. Die Praxis in der Türkei mag in bestimmten Zusammenhängen, insbesondere wenn es um Verfahren mit politischem Hintergrund geht, noch Defizite aufweisen. Solches ist hier jedoch nicht zu erkennen. Natürlich wird man auch Mentalitätsunterschiede bei den agierenden Juristen erkennen können. Den "scharfen Hund" unter den Staatsanwälten oder bestimmte, für den Angeklagten ungünstige Vorstellungen eines Richters von Moral, Milde oder Strafzweck findet überall. Ein Urteil werden wir uns erst bilden können, wenn das Verfahren beendet ist.

Wie bewerten Sie das Verhalten der türkischen Justiz im Fall Marco W.? Erkennen Sie offensichtliche Verstöße gegen rechtsstaatliche Prinzipien?

Ich erkenne derzeit noch keine offensichtlichen Verstöße gegen rechtsstaatliche Prinzipien. Das türkische Gericht beachtet die Grundsätze des Schutzes minderjähriger Angeklagter, die Regeln der Verteidigung und des rechtlichen Gehörs. Die Dramatik entsteht hier unter anderem dadurch, dass gerade auch dem Opfer rechtliches Gehör zusteht und genau hieran jetzt das Verfahren krankt, weil die Aussagen des Opfers bisher keinen ordnungsgemäßen Eingang gefunden haben. Die Schuld daran trifft nicht das türkische Gericht. Im Augenblick ist es eher so, dass Marco gerade darunter leidet, dass man sich sowohl um eine Demonstration der Unabhängigkeit des Gerichts als auch um Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien bemüht. Das Problem liegt in der ungewöhnlichen Konstellation der Parteien, insbesondere der Seite des Angeklagten und der Seite der Nebenkläger.

Dauert das Verfahren länger, als es in vergleichbaren Umständen in Deutschland dauern würde?

Das ist sehr schwer zu sagen. Die Dauer ist ja in erster Linie durch den internationalen Zusammenhang begründet, wo die gegenseitige Amtshilfe nicht wie beim Pingpong funktioniert. Allein durch das Hin und Her von Amts- beziehungsweise Rechtshilfeersuchen geht Zeit verloren. Hätte Charlotte durch Anwesenheit im Gerichtssaal mitgewirkt, was unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten die optimale Lösung gewesen wäre, hätten wir vermutlich seit September, vielleicht sogar seit Juli bereits ein Urteil.

Hätte ein, wegen ähnlicher Vergehen in Deutschland Angeklagter, nach einer siebenmonatigen Untersuchungshaft und angesichts der widersprüchlichen Aussagen des vermeintlichen Opfers die Chance, gegen Kaution und anderer Auflagen freigelassen zu werden?

Gerade die widersprüchlichen Aussagen sind ja das Problem. Das Gericht muss den Sachverhalt aufklären, hier wirken widersprüchliche Aussagen wie ein Störfeuer. Auch das türkische Gericht hat die Möglichkeit, Angeklagte gegen Auflagen oder Kaution auf freien Fuß zu setzen. Aber hier besteht ein Ermessensspielraum. Denn das Gericht muss zu der Überzeugung gelangen, dass solche Auflagen den Angeklagten auch tatsächlich daran hindern, dem Prozess fern zu bleiben. Stellen wir uns den nur zu Besuch nach Deutschland eingereisten Türken vor einem deutschen Gericht bei gleicher Anklage vor, kann man keineswegs ausschließen, dass er in Deutschland ebenso lange in Untersuchungshaft gesessen hätte.

Muss den Verteidigern von Marco nicht die Chance eingeräumt werden, das angebliche Opfer persönlich zu befragen?

Ja. Daran wird möglicherweise die Tauglichkeit der dem Gericht vorzulegenden Aussage kranken. Und wenn es bei diesem Defizit bleibt, muss das Gericht von demjenigen Tatvorwurf ausgehen, für den die Beweismittel schon jetzt ausreichen. Die Staatsanwaltschaft scheint sich noch der Hoffnung hinzugeben, dass man diejenige Aussage von Charlotte, welche die Anklage gegenwärtig stützt, noch in verwertbarer Form in das Verfahren einführen kann. Und das Gericht kann offenbar derzeit noch nicht ausschließen, dass das noch möglich ist.

Sollte Charlotte nicht mehr persönlich befragt werden: Darf das Gericht die Video-Aussage berücksichtigen? Wie wäre das in Deutschland? Und wäre das ein möglicher Revisionsgrund?

Unter dem Gesichtspunkt einer im Rechtsstaat ordentlichen Beweisführung habe ich vor deutschen Gerichten schon Schlimmeres erlebt. Das Video selbst reicht meines Erachtens nicht als Beweismittel aus, das wird das türkische Gericht hoffentlich erkennen. Denn es fehlt die bei der Verwendbarkeit eines Zeugenbeweises unbedingt erforderliche Unmittelbarkeit, also die Präsenz der Zeugin im Gerichtssaal, was natürlich auch in England hätte im Wege der Rechtshilfe gewährleistet werden können. Es ist ja nicht ausgeschlossen, dass Richter, Staatsanwalt und Verteidiger nach England reisen, um dort die Befragung durch einen englischen Richter vornehmen zu lassen. Allerdings gibt es dafür meines Wissens im türkisch-englischen Rechtsverkehr keine rechtliche Grundlage. Dennoch geht das türkische Gericht meines Erachtens richtig vor, wenn das Video alles ist, was es erreichen konnte. Denn nur mit dem Video hat das Gericht die Möglichkeit zu sagen: 'das Video belastet zwar, Marco, aber man kann es nicht verwenden, mit der Folge, dass eine Art Freispruch oder mindere Verurteilung zweiter Klasse entsteht.' Die Alternative und Rechtfertigung für diese Vorgehensweise ist folgende: das Video entlastet Marco und das Gericht kann Freispruch oder mindere Verurteilung auf eine solide Grundlage stellen. Das wäre für Marco letztlich besser, als wenn das Urteil mit der Unklarheit behaftet ist, dass es eigentlich anders gewesen sein könnte.

Wie sehen Sie die Chancen der Anwälte Marcos mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg?

Im Augenblick ist es noch zu früh, dazu etwas zu sagen. Auch für den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist es eigentlich zu früh. Denn was die Anwälte verlangen, ist der Eingriff in ein laufendes Strafverfahren. Und wirklich offensichtliche Verstöße gegen Rechte von Marco aus der Europäischen Menschenrechtskonvention kann ich gegenwärtig noch nicht erkennen, zumal es hier ja nicht nur um die Rechte von Marco, sondern auch diejenigen von Charlotte als angebliches Opfer geht. Auch hat der Gerichtshof keine Befugnis, irgendeine das türkische Gericht direkt bindende Anordnung zu treffen. Ich halte dieses Vorgehen zwar aus der Sicht der Verteidigung für nachvollziehbar - man will alle Register ziehen. Ob das Vorgehen aber klug ist, wird man erst beurteilen können, wenn alles vorbei ist. Ich wäre den Schritt vermutlich nicht gegangen. Denn durch strategische Winkelzüge über den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein nationales Gericht in die Knie zwingen zu wollen, kann sich für den Angeklagten auch negativ auswirken. Andere Fälle, in denen die Türkei des Öfteren wegen der Folterproblematik oder Übergriffen des Militärs oder der Polizei im Südosten der Türkei zu Recht auf der Angeklagtenbank des Europäischen Gerichtshofs saß und gelegentlich noch sitzt, sind mit dem Fall Marco überhaupt nicht zu vergleichen.

Welche Rolle spielt das Alter des Opfers, bzw. die Behauptung Marcos, er habe Charlotte auf 15 geschätzt, für das türkische Gericht? Welche Rolle würde dieser Umstand in Deutschland spielen?

Hier sind wir in einem schwierigen Bereich der Strafrechtsdogmatik, für die ich kein Experte bin. Grundsätzlich sollte sich die subjektive Vorstellung des Täters vom Alter auch auf die objektive Bewertung der Tat auswirken, wenn das Alter des Opfers darüber entscheidet, welcher Straftatbestand zur Anwendung kommt. Das wäre wohl die Sichtweise eines deutschen Gerichts vor dem Hintergrund des deutschen Strafrechts. Obwohl das türkische Strafrecht sehr ähnlich ist, dürfen wir aber nicht erwarten, dass ein türkisches Gericht das genauso sieht. Man kann, gerade im Hinblick auf das schutzwürdige Interesse des Opfers, das Merkmal "Alter" auch verobjektivieren, indem man es gerade nicht auf die Vorstellung des Täters ankommen lässt. Denn trotz Schminke und sichtbarer Reife - das Mädchen ist eben noch ein Kind. Und der Schutz kindlicher Unschuld ist etwas ganz anderes als der Schutz von Eigentum. Wir haben so etwas in Deutschland bei bestimmten Straftatbeständen, etwa der Körperverletzung mit Todesfolge. Subjektiv geht der Täter nur von Körperverletzung aus, objektiv ist aber eben doch der Tod eingetreten, was dann eine höhere Strafe zur Folge hat.

Der Vorsitzende Richter wollte vom Verfahren entbunden werden, dies wurde ihm verweigert. Wie bewerten Sie diese Entscheidung? Was würde in Deutschland in einem solchen Fall geschehen?

Den Vorgang kann ich leider nicht abschließend beurteilen. Ein Rückzug ist nur möglich, wenn der Richter sich für befangen erklärt und dies ordentlich begründet. Hier ist es offenbar zu Differenzen gekommen, es war wohl eher ein gescheiterter Versuch, sich dem öffentlichen Druck zu entziehen. Und das sollte man nicht gelten lassen.

Unter welchen Umständen könnte das Gericht Marco vor Weihnachten freilassen?

Ein anderer Richter hätte Marco vielleicht schon am 20.November oder sogar früher freigelassen. Aber hier müssen wir ganz einfach die schwierige Verfahrenssituation berücksichtigen und den offenkundigen Wunsch des Gerichts, den Fall doch noch irgendwie ordentlich, plausibel und überzeugend zu klären. Ich denke aber, dass der Punkt, wo die Abwägung zugunsten einer Freilassung ausfallen sollte, vor Weihnachten erreicht ist. Am 14.12. sollte Marco auf freien Fuß kommen. Wenn nicht, könnte das Gericht in Begründungsnot geraten.

Was meinen Sie, welche Strafe Marco in der Türkei erwartet? Welche würde ihn in Deutschland erwarten?

Die Höchststrafe für den Kindesmissbrauch mit Verkehr ist 15 Jahre, ohne Verkehr acht Jahre Gefängnis. Die Mindeststrafe ist acht beziehungsweise drei Jahre. Für Marco als Jugendlichem verschiebt sich der Strafrahmen um ein Drittel nach unten, also maximal zehn Jahre und mindestens zwei Jahre. Sollte das Gericht die subjektive Einschätzung bezüglich des Alters durch Marco berücksichtigen, bleiben nur noch wenige Monate. Eine Vergleichbarkeit mit Deutschland ist sehr schwierig herzustellen, weil das deutsche Jugendstrafrecht anders und letztlich für den Jugendlichen günstiger strukturiert ist als das türkische. Wenn das Gericht ihn zu zwei Jahren Haft verurteilen würde, die Untersuchungshaft als Strafe angerechnet und den Rest zur Bewährung ausgesetzt, so ist das im Hinblick auf das, was wir über die Presse als Tat wissen, relativ hart. Wenn man das speziell mit Deutschland vergleicht - was ich nicht für zulässig halte, man müsste auch noch andere Länder einbeziehen -, so will ich die Behauptung wagen, dass in Deutschland vermutlich milder geurteilt würde, weil der Faktor "jugendlicher Leichtsinn" doch recht deutlich zur Geltung käme und das deutsche Jugendstrafrecht genau dies bewusst zu berücksichtigen erlaubt.

Wenn Marco zu einer Haftstrafe verurteilt wird: Könnte er diese auch in Deutschland absitzen?

Zwischen Deutschland und der Türkei gibt es ein Abkommen, das es ermöglicht, Marco zur Verbüßung der Strafe nach Deutschland zu schicken. Fällt das Urteil in nachvollziehbarer Höhe aus, sollte Marco das Urteil besser akzeptieren, weil er dann vermutlich relativ schnell nach Deutschland kommt und nicht noch die Dauer des Revisionsverfahrens sich belastend auswirkt. Bleibt das Gericht im unteren Bereich der möglichen Strafrahmen, kommt auch eine Aussetzung zur Bewährung in Betracht, so dass er praktisch als freier Mann nach Hause geht.

Angesichts des Verfahrens wurden in den vergangenen Monaten in Deutschland Zweifel an der EU-Tauglichkeit der Türkei geäußert. Teilen Sie diese Zweifel?

Hier sage ich ganz offen: das ist völliger Quatsch und es ist ärgerlich, wenn sich deutsche Politiker hier vor die Kamera stellen und einen Zusammenhang zwischen diesem Verfahren und der EU-Tauglichkeit der Türkei herstellen wollen. Das ist in meinen Augen der Versuch, auf billige Weise und letztlich zu Lasten eines siebzehnjährigen Schülers vordergründigen politischen Profit einzufahren. Die Türkei hat ganz spezifische Defizite, an denen weiter gearbeitet werden muss, nämlich in der Praxis der Strafverfolgung im politischen Bereich oder im Umgang mit der Meinungsfreiheit oder Religionsfreiheit, wo es die Regierung Erdogan deutlich weiter gebracht hat, als viele säkularistisch auftretende Regierungen zuvor. Aber man kann die Europatauglichkeit sicherlich nicht an der unglücklichen Geschichte eines Siebzehnjährigen festmachen, in welcher drei Länder und viele Juristen unterschiedlicher Position und Mentalität zusammenwirken und einfach den Weg aus dieser Geschichte nicht finden, weil sie sich im Dschungel internationalen Strafverfahrensrechts verstricken. Dem Jungen kann man nur wünschen, dass er nicht nur aus dieser seiner Geschichte und mit den gemachten Erfahrungen umzugehen lernt, sondern vor Weihnachten freikommt. Hier könnte vor allem die türkische Staatsanwaltschaft ein Einsehen haben, so dass der junge Mann möglichst bald auf die Schulbank zurückkehrt.

Christian Rumpf Christian Rumpf ist Rechtsanwalt in Stuttgart, Honorarprofessor an der Universität Bamberg, Mitglied des Vorstandes der Deutsch-türkischen Juristenvereinigung und spezialisiert auf türkisches Recht

Interview: Malte Arnsperger
 
 
KOMMENTARE (10 von 104)
 
Schnaafpaaf (24.11.2007, 17:53 Uhr)
Filter
Gibt es denn hier keinen Filter im Forum, der so hochgradig irrsinniges, abstoßend krankhaftes Rundumgekotze umgehend in der Toilette verschwinden lässt?
muhtesem1 (24.11.2007, 17:08 Uhr)
siehste kkehrer, so kehr ihr hier alles weg,....
...was euch nicht passt. damit bekommt ihr dennoch keinen recht. was unrecht ist unrecht. da könnt ihr jammern und winseln wie ihr wollt. in der türkei gibt es gerechtigkeit. da kommen kindermörder, kinderschänder nicht so einfach davon. basta. hahaha
kkehrer (24.11.2007, 16:37 Uhr)
stern kriecht den türken in den a...., gehts da um türkisches geld
christian rumpf sollte der gerechtigkeit halber mal 7 mon. unschuldig im türkischen knast unter den besagten bedingungen sitzen, dann möchte ich dieses herzlose gewäsch nochmal hören. ich denke der logik halber wird sich das dann alles anders anhören.
zum stern sei hier nur gesagt, ein blatt das abgeht wie ihr kumpel bild bleibt blöd, das ist über kurz oder lang dem untergang geweiht.
sachsenwini (24.11.2007, 16:18 Uhr)
@ magic_whispering … so wildfremd waren die Jungens gar nicht.
Der siebzehnjährige Sascha G. war der englische Freund von Charlottes vierzehnjähriger Schwester Rebecca. Die beiden galten ebenfalls als Liebespaar und machten gemeinsam Urlaub. Wie wir sehen ist da der Altersunterschied nicht viel anders als zwischen Marco und Charlotte.
Ja und Marco war der deutsche Freund Charlottes den sie sich erst wenige Tage zuvor angelacht hatte.
Magene die englische Freundin von Charlotte war offensichtlich ohne männliche Begleitung.
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Es wäre vielleicht eine ganz romantische Nacht geworden, wenn Marco nicht zu früh gekommen wäre.
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Nun Charlotte hat ja bereits im April vor der türkischen Polizei ausgesagt, dass sie Marco zu sich eingeladen hatte und dass sie weder vergewaltigt noch irgendwie gewaltsam zu sexuellen Handlungen gezwungen wurde. Vor der englischen Polizei wird sie wohl bei ihrer Befragung Anfang Oktober auch nichts anderes gesagt haben. Deshalb wird ja auch von dem Anwalt alles getan, dass das Gericht nicht so schnell Kenntnis davon erhält.
muhtesem1 (24.11.2007, 12:51 Uhr)
jetzt sind sogar die meinungen der deutschen staatsanwälte nichtssagend,wenn es gegen marco geht?
meine.meinung,sehen sie,jetzt haben sogar sie was verstanden.man muss hier mit einigen auf gelicher augenhöehe stehen. zudem wurden sie nicht um ihre meinung gefragt.wenn sie sich angesprochen fühlen,dann viel glück+spaß dabei.
mumpfeline, du bist ein virus. ein virus das nur hass und hetze gegen ausländer kennt. du weisst nicht mal warum du hassen und hetzen tust. nun egal, deine meinung lese ich zwar,aber sie ist sehr unbedeutend, wie die meisten hier.es ist nur nazi geschwätz, die aus solchen gefühl, sogar das recht der anderen seite nicht anerkennen. wir werden ja sehen was das eu parlament dazu sagt. wie blind seid ihr bloss um das nicht zu sehen. auch egal, ist euer problem, aber bitte lasst mir auch meine meinugn,sowie ihr über andere länder zieht,die sich nicht hier wehren könne,so nehme ich mir das recht,das zu sagen,woran ich glaube. wenn ihr die kapazität und schulbildung habt, solche voruteilende dumme sprüche über andere länder und völker machen zu können,dann müsst ihr ebenso dumme gegensprüche euch anhören. so einfach ist das.
mupfeline (24.11.2007, 12:14 Uhr)
@icke
Ich staune noch über ganz anderes. Zum Beispiel dass den meisten der hier schreibenden abgesprochen wird einen Schulabschluß zu haben. Natürlich nur denen dessen Meinung einem Herrn "muhtesem" nicht passt ... über solche Dinge staune ich. Den ICH bin durchaus bereit jede Meinung gelten zu lassen. Ich muss mich ja dieser Meinung nicht anschließen - und da immer noch Meinungsfreiheit gilt ...
mupfeline (24.11.2007, 12:11 Uhr)
@muhtesem
Da Sie hier feststellen dass die meisten der hier schreibenden und Schreiberlinge keinen Schulabschluß haben - woher eigentlich? - würde ich gern wissen - von IHNEN - ob SIE einen Schulabschluß haben!? Verzeihen Sie meine Zweifel aber lese ich mir IHRE Postings durch dann bin ich überzeugt dass die Schulzeit an IHNEN ohne nennenswerte Spuren vorbeizog!
magic_whispering (24.11.2007, 11:45 Uhr)
Wir diskutieren und spekulieren hier
und Charlotte soll eine Aussage machen. Eine Aussage die die Anklage erhärtet.
Wieso muss aber Charlotte nicht nebenbei auch erklären wieso man 2 wildfremde Jungen nachts um 24.00Uhr mit auf das Zimmer nahm?
Welche geistig normalen und intelligenten Kindern nehmen nachts wildfremde Menschen mit aufs Zimmer, um was eigentlich damit zu bezwecken?
sachsenwini (24.11.2007, 11:14 Uhr)
jugendlicher ejakuliert auf Kind???

Wenn man es so darstellt, dann sieht es natürlich recht anrüchig aus.
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Bleibt man aber bei der Tatsache, dass sich fünf Jugendliche nach der Disko in einem Hotelzimmer amüsierten, dann kann man zwar der Mutter der beiden Mädchen Nachlässigkeit unterstellen, wenn sie duldet dass ihre Töchter mit zwei siebzehnjährigen Jungen knutschen, aber ein Verbrechen sehe ich darin nicht.
Wenn mich in meiner Jugend ein Mädchen nachts auf ihr Hotelzimmer eingeladen und sich vor mir ausgezogen hätte, und wäre mir zärtlich an die Wäsche gegangen, dann hätte auch ich wahrscheinlich ähnliche Spuren hinterlassen. Das dürfte auch in der Türkei nicht anders sein.
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Der Vorfall ereignete sich auch nicht in Antalya sondern im Hotelzimmer des türkischen Badeortes Side.
icke10115 (24.11.2007, 08:41 Uhr)
Maßstab Freiburg?
Liebe Freunde, der Vorfall ereignete sich in Antalya und nicht in Freiburg.
Der Maßstab dafür was strafbar und was nicht ist liegt nicht in Freiburg. Es gibt auch genügend ander e Expertenmeinungen (Siehe Originalbeitrag).
Ein ähnliches vergehen (jugendlicher ejakuliert auf Kind) würde in Spanien, Italien oder Griechenland nicht weniger ernst genommen als in der Türkei. In Freiburg wo solches Verhalten anscheinend zum Alltag gehört gibt es vielleicht andere Maßstäbe (Ironie).
Ich stauen über jeden Beitrag, bei dem das Vergehen (oder auch nicht weil wir es nicht genau wissen) von Marco bagatellisiert wird.
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