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20. Oktober 2009, 20:43 Uhr

Deutscher Arzt gefesselt vor Gericht abgelegt

Der Tod einer 15-jährigen Französin in Lindau am Bodensee vor 25 Jahren ist bis heute ungeklärt. Verdächtigt ist ihr deutscher Stiefvater, der nun gefesselt nahe des Gerichts im elsässischen Mülhausen abgelegt wurde. Wird der mysteriöse Tod nach einem Vierteljahrhundert nun geklärt?

Mysteriöser Tod, 15-jährige Französin, Stiefvater, deutscher Arzt, verschleppt, Mülhausen

Kämpft seit mehr als 25 Jahren um die Aufklärung des Todes seiner Tochter: André B© Sebastien Bozon/AFP

Mehr als ein Vierteljahrhundert nach dem mysteriösen Tod der damals 15-jährigen Französin Kalinka B. hat ein Unbekannter den deutschen Stiefvater des Mädchens geknebelt und nach Frankreich verschleppt. Der 74 Jahre alte Arzt wurde mit einer Kopfverletzung in der Nähe eines Gerichts im elsässischen Mülhausen gefunden.

Die französische Polizei nahm den Mann fest - ebenso wie den leiblichen Vater des Mädchens. Ob dieser den Arzt verschleppt hat, steht noch nicht fest. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Kempten hat ein 38-Jähriger aus dem Kosovo gestanden, an der Entführung beteiligt gewesen zu sein. Es soll weitere Komplizen gegeben haben. Die Polizei vermutet, dass der leibliche Vater des Mädchens hinter der Aktion steckt.

Leiblicher Vater glaubt an Schuld des Stiefvaters

Der Mann ist überzeugt, dass der Stiefvater seine Tochter 1982 in Lindau am Bodensee vergewaltigen wollte und ihr eine tödliche Spritze gab. Bei der Obduktion wurden Genitalverletzungen festgestellt. Ein französisches Gericht hatte den Stiefvater 1995 in Abwesenheit wegen fahrlässiger Tötung des Mädchens zu 15 Jahren Haft verurteilt. Der Mann wurde jedoch nie nach Frankreich ausgeliefert. Die deutschen Behörden hatten ein Verfahren eingestellt, weil die Todesursache nicht zu ermitteln war.

Der Arzt war 1997, zwei Jahre nach seiner Verurteilung in Frankreich, in Kempten wegen Vergewaltigung einer unter Narkose stehenden 16-Jährigen zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Er hatte ihr zwei Beruhigungsspritzen gegeben und sich nach einer Magenspiegelung an dem wehrlosen Mädchen vergangen.

Der leibliche Vater sei verzweifelt über die Untätigkeit der Justiz, "aber ich weiß nicht, ob er den Arzt nach Frankreich gebracht hat", sagte ein Bekannter des Vaters und Vorsitzender der Vereinigung "Gerechtigkeit für Kalinka" im französischen Rundfunk. Die Polizei hatte das Alter des getöteten Mädchens zunächst mit 14 Jahren angegeben.

DPA/dho
 
 
KOMMENTARE (10 von 10)
 
Laserstrahl (21.10.2009, 21:30 Uhr)
Wenn nichts mehr geht...
dann ist es die einzige Lösung damit es zur einer Gerechtigkeit kommt.
NewWorld (21.10.2009, 11:53 Uhr)
Herr Bamberski...
...hat mittlerweile -laut Boulevardpresse- gestanden, dass er die Entführung beauftragt hat. Man darf auf das Urteil gespannt sein.
FloraMacDonald (21.10.2009, 11:41 Uhr)
Meine Solidarität mit André Bamberski!
Ich bin keinesfalls Befürworterin von Selbstjustiz, das vorweg.

Aber 3 Dinge müssen hier klar gesagt werden:

- Der Mann hat keine "Vergeltung" selbst in die Hand genommen - er hat dafür gesorgt, dass ein rechtässig Verurteiler der Justiz zugeführt wurde (dass die Mittel hierzu nicht rechtens waren, sehe ich gleichwohl)!

- Dass dieser Herr Doktor alles andere als unschuldig ist, zeigt ja der ganze Verlauf der Geschichte bzw. die anderen Straftaten, die dieser nachweislich begangen hat.

- Als Elternteil eines auf solche Weise zu Tode gekommenen Kindes eine solche Justizposse jahrelang tatenlos mit ansehen zu müssen, ist definitiv zu viel verlangt!

- Mehr zu lesen gibt es hier: http://pagesperso-orange.fr/sebastien.barde/de/accueil.html
jeffthesmartman (21.10.2009, 10:29 Uhr)
Verbrecher
Dieser Mann ist durch und durch kriminell.

2006 hat er sich in Rödental bei Coburg unter Vorlage von gefälschten Dokumenten eine Approbation erschlichen und hat dann eine Praxis betrieben. Er hat für zahlreiche Betrugsfälle dann 2 Jahre und 4 Monate bekommen, wovon er nur einen Teil abgesessen hat.

Zieht diesen Typen endlich aus dem Verkehr!

Was der Vater da gemacht hat, wenn er es denn gemacht hat, verdient keine Strafe, sondern Respekt!
MutterCourage (21.10.2009, 10:12 Uhr)
Das Beispiel sollte Schule machen!
Bravo für den mutigen Menschen, der diese Bestie der französischen Polizei ausgeliefert hat!

Das Beispiel sollte Schule machen.

Die deutsche Justiz hätschelt Straftäter, die sich an Kindern vergangen haben. Pfui!

Hoffentlich kommt der Täter lange lange in Frankreich in Knast.

Dieser Meuchelmörder darf nie wieder in Freiheit.

Hoffentlich findet sich in meinem Fall auch so ein mutiger Mensch, der die Mörder meiner Tochter vor Gericht schleppt!

Mein nachträgliches Beileid an den Vater, Herrn Bamberski. Ich fühle mit Ihnen.

Ich hoffe, dass Sie irgendwann - nach einem gerechten Urteil - Frieden finden können. Meine Gedanken sind mit Ihnen.
einsatzreicht (21.10.2009, 09:18 Uhr)
Traurig
dass es anscheinend nur so geht. Ich hätte genauso gehandelt, bzw. ich bewundere den Mann, dass er sich so beherrschen konnte und ihn nicht gleich .....
Salzsteuer (21.10.2009, 08:49 Uhr)
Monsieu Bamberski,
Chapeau !
sportartmakler (21.10.2009, 08:25 Uhr)
schönes beispiel von selbstjustiz
weil letztlich auch gewaltlos. ich hoffe dem leibl. vater diese "entführung" nicht nachweisen zu können.
allesklar (21.10.2009, 05:10 Uhr)
Oh My GOD!
Der Arzt war 1997, zwei Jahre nach seiner Verurteilung in Frankreich, in Kempten wegen Vergewaltigung einer unter Narkose stehenden 16-Jährigen zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Er hatte ihr zwei Beruhigungsspritzen gegeben und sich nach einer Magenspiegelung an dem wehrlosen Mädchen vergangen.

Dieser Man ist schuldig und der Richter der dieses Urteil gesprochen hat durfte wahrscheinlich auch 2 bis 3 mal....
ullameyko.hawaii (21.10.2009, 02:31 Uhr)
Jede Wette, dass der leibliche Vater mit aller Härte des Gesetzes bestraft wird
...und dass der arme Vergewaltiger wieder alle Segnungen unseres Rechtsstaates erfahren darf. Es ist - mit Verlaub - zum Kotzen, wenn die Vergewaltigung eines 16-jährigen Mädchens nur zu zwei Jahren mit Bewährung führt. Wenn er ihr dabei die Brieftasche geklaut hätte, hätte er wahrscheinlich ins Gefängnis gemusst. Ich unterstelle den urteilenden Richtern eine wohlwollende Komplizenschaft.
 
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