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4. Mai 2010, 15:15 Uhr

Verteidigung legt Revision ein

Vor gut einer Woche ist der Peiniger der kleinen Kassandra zu achteinhalb Jahren Jugendhaft verurteilt worden. Die Verteidigung findet das Strafmaß zu hoch und legte Revision ein. Der Fall könnte nun vor dem Bundesgerichtshof landen.

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In diesem Gullischacht drohte die kleine Kassandra qualvoll zu sterben© Franz-Peter Tschauner/DPA

Der Fall der halbtot in einen Kanalschacht geworfenen kleinen Kassandra wird vermutlich den Bundesgerichtshof beschäftigen. Die Verteidigung des 15-jährigen Peinigers habe gegen das Urteil des Landgerichts Wuppertal Revision eingelegt, sagte ein Gerichtssprecher am Dienstag. Der geständige Jugendliche war am vergangenen Mittwoch wegen versuchten Mordes zu achteinhalb Jahren Jugendhaft verurteilt worden. Verteidigerin Astrid Denecke hatte fünf Jahre Haft gefordert und von einem "sehr harten Urteil" gesprochen.

Spürhunde retten Kassandra das Leben

Der damals 14-Jährige hatte der neunjährigen Kassandra an einem Spieltreff in Velbert aufgelauert, weil sie ihn "verpetzt" hatte und er deswegen nicht mehr mit ihrem Bruder spielen durfte. Mit einem Betonstein zertrümmerte er dem Kind den Schädel, schleifte das bewusstlose Mädchen zum Kanalschacht und stieß es eineinhalb Meter in die Tiefe. Dann ließ er vier bis zu 19 Kilogramm schwere Steine auf das Kind fallen, zog den Deckel über den Schacht und tarnte das Versteck mit Ästen.

Nach sieben Stunden rettete ein Spürhund das lebensgefährlich verletzte Mädchen aus seinem Verließ unter der Erde. Tagelang schwebte Kassandra in Lebensgefahr. Sie konnte erst zwei Monate nach der Tat das Krankenhaus verlassen und ist seitdem in psychologischer Behandlung.

DPA
 
 
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