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24. März 2009, 11:17 Uhr

Eltern des toten Kindes sagen aus

Vor 27 Jahren verloren sie ihr Kind, qualvoll erstickte die zehnjährige Ursula Herrmann in einer vergrabenen Kiste. Jetzt haben die Eltern gegen den mutmaßlichen Mörder ausgesagt – unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Kurz vor Verjährung der Tat soll der 58-jährige Werner M. des Menschenraubes mit Todesfolge überführt werden.

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Werner M. und Gabriele F.-M. sollen 1981 die damals zehnjährige Ursula Herrmann entführt haben© Karl-Josef Hildenbrand/DPA

Im erneut aufgerollten Prozess um einen der spektakulärsten Fälle der deutschen Kriminalgeschichte sind erstmals die Eltern des Opfers zu Wort gekommen: Mutter und Vater der 1981 entführten Ursula Herrmann haben am Dienstag als Zeugen im Indizienprozess gegen Werner M. ausgesagt. Dabei gab das Landgericht Augsburg dem Antrag der Anwältin des Ehepaars statt und schloss die Öffentlichkeit aus. Der Vorsitzende Richter Wolfgang Rothermel stellte den Schutz der Privatsphäre über das öffentliche Interesse. Bei der Vernehmung werde es um Dinge wie die finanzielle Situation der Eltern oder die Auswirkungen der Tat auf ihre Gesundheit gehen, sagte er.

Die Verteidigung hatte dem Ausschluss der Öffentlichkeit teilweise widersprochen. Soweit es um die Kleidung und Frisur von Ursula am Tattag, die Suche nach dem Kind, das Vorgehen der Polizei oder das Verhältnis zu den Nachbarn gehe, sei ein Ausschluss der Öffentlichkeit nicht notwendig, erklärte Anwalt Walter Rubach. Er erhob zudem erneut Vorwürfe gegen die Polizei. Sie habe einseitig und schlecht ermittelt.

Werner M. wird vorgeworfen, die damals zehnjährige Ursula im September 1981 entführt zu haben. Danach habe er sie in eine enge Kiste gesperrt und diese im Wald vergraben. Dilettantisch konstruierte Belüftungsrohre funktionierten nicht, das Kind erstickte qualvoll. Zudem soll er von den Eltern zwei Millionen Mark Lösegeld verlangt haben. Die Anklage lautet auf erpresserischen Menschenraub mit Todesfolge, M.'s Ehefrau wird der Beihilfe beschuldigt. Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe. Er habe das Kind nicht auf dem Gewissen, hatte er an einem früheren Verhandlungstag gesagt. Der frühere Nachbar der Familie Herrmann hatte bereits 1981 zu den Verdächtigen gehört. Erst der Fund eines Tonbandgerätes im Jahr 2007 in seiner Wohnung hatte zur Anklage geführt. Für den Indizienprozess, der im Februar begonnen hatte, sind 50 Verhandlungstage angesetzt.

mlr/AP
 
 
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