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Das Bundesverfassungsgericht entscheidet heute, ob moslemische Lehrerinnen an öffentlichen Schulen mit Kopftuch unterrichten dürfen. Das Land Baden-Württemberg hatte vor fünf Jahren der Lehrerin Fereshta Ludin die Übernahme in den Schuldienst verweigert.
Die Richter haben entschieden: In Bayern dürfen muslimische Lehrerinnen weiterhin kein Kopftuch im Unterricht tragen. Die Richter wiesen eine Klage der Islamischen Religionsgemeinschaft ab.
Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Frage, ob eine muslimische Pädagogin im Unterricht ein Kopftuch tragen darf, ist auch eine Entscheidung darüber, wie der Staat mit fremden Religionen umgeht.
Das gesetzliche Kopftuchverbot an Schulen in Baden-Württemberg ist laut einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts rechtmäßig und verletzt nicht das Grundgesetz.
Moslemischen Lehrerinnen kann nach einem Urteil des Verfassungsgerichts nicht ohne ein entsprechendes Gesetz verboten werden, im Unterricht an öffentlichen Schulen ein Kopftuch zu tragen. Über eine solche Frage müsse der Gesetzgeber entscheiden.
Die EU-Kommission in Brüssel hat sich in den deutschen Kopftuch-Streit eingeschaltet. Offenbar könnten die Anti-Kopftuch-Gesetze mehrerer Bundesländer nicht mit dem EU-Diskriminierungsverbot vereinbar sein.
In Baden-Württemberg buhlen Günther Oettinger und Annette Schavan um die Nachfolge von Ministerpräsident Erwin Teufel. Nun soll die Parteibasis entscheiden, einige CDU-Politiker aber halten das für keine gute Idee.
Dürfen muslimische Lehrerinnen in der Schule Kopftuch tragen? Die muslimische Bundestagsabgeordnete Ekin Deligöz sagt: Nein. Denn das Kopftuch schränke die religiöse Freiheit der Schüler ein, wie sie bei stern.de schreibt.
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