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16. November 2006, 18:16 Uhr

"Jenseits der Vorstellungskraft"

Ein Mensch wird in einer Haftanstalt bestialisch zu Tode gequält und keiner merkt es. Im Interview mit stern.de zeigt sich der zuständige Oberstaatsanwalt fassungslos und kündigt umfassende Nachforschungen an. Von Frank Gerstenberg

Justizvollzugsanstalt Siegburg: Dort wurde am vergangenen Wochenende ein Gefangener von drei Mithäftlingen ermordet© Hermann J. Knippertz/AP

Oberstaatsanwalt Fred Apostel arbeitet seit 1979 bei der Justiz. Der 57-jährige Pressesprecher der Bonner Staatsanwaltschaft hat schon viele grausame Fälle erlebt. Doch dieses Verbrechen sprengt selbst sein Fassungsvermögen. "Das übersteigt alles, was man Menschen zutrauen kann. Die Täter müssen innerlich tot sein." Apostel spricht von den drei deutschen Männern im Alter von 17, 19 und 20 Jahren, die am vorigen Wochenende in der Justizvollzugsanstalt Siegburg einen Mord begangen haben, der in der Justizgeschichte der Bundesrepublik beispiellos ist.

Es ist Samstagabend gegen 18 Uhr: Für den 20-jährigen Kleinkriminellen H., der nur wenige Monate einsitzen sollte, beginnt ein zwölfstündiges Martyrium. Seine drei Mithäftlinge, mit denen er erst seit wenigen Tagen die Zelle teilt, hatten einen teuflischen Plan gefasst: Sie wollten ihren Prügelknaben zum Selbstmord zwingen, um anschließend wegen der "psychischen Belastung" eine vorzeitige Haftentlassung zu erreichen. Außerdem, das werden sie später gestehen, wollten sie einmal "einen Menschen sterben sehen".

Die jugendlichen Schwerverbrecher mit Haftstrafen von anderthalb bis zweieinhalb Jahren foltern H. Sie schlagen ihn, sie vergewaltigen ihn mehrfach auf bestialische Weise, sie zwingen ihn, Urin mit Spucke zu trinken. Apostel nennt diese Details, "weil wir klar schildern wollen, was passiert ist, um deutlich zu machen, dass sich etwas ändern muss." Dabei seien die geschilderten Misshandlungen nur ein kleiner Ausschnitt. "Das war längst nicht alles", sagt der Oberstaatsanwalt. Nähere Details dürfe er jedoch aus Gründen des Opferschutzes nicht nennen, "der auch für Tote gilt". Haftraum wird zur Todeszelle Die drei Männer verwandeln die 16 Quadratmeter große Gemeinschaftszelle für H. in eine Hölle und sich in Monster. Zwölf Stunden lang erniedrigen sie den jungen Mann, der drogenkrank sein soll und wiederholt wegen kleinerer Delikte, zuletzt eines Diebstahls mit Waffenbesitz, aufgefallen ist. Sie schlagen ihn mehrfach bewusstlos, wecken ihn aber immer wieder mit Schlägen auf.

Einmal gelingt es H., den Alarmknopf zu drücken. Der Wärter fragt über die Gegensprechanlage, was los sei. "Falscher Alarm", lautet die Antwort. Der Justizbeamte gibt sich zufrieden. Er darf über die Gegensprechanlage nicht mithören, was sich in der Zelle wirklich abspielt. "Spione" an den Zellentüren gibt es längst nicht mehr: "Die Persönlichkeitsrechte der Häftlinge würden sonst verletzt", erklärt Fred Apostel, Stichwort "Großer Lauschangriff". Nach Stunden kommt für H. die letzte Chance auf Rettung: Häftlinge aus der Nachbarzelle hatten die lauten Schreie gehört und ebenfalls den Alarmknopf gedrückt. Diesmal rücken zwei Wärter an und öffnen die Zellentüre. H. liegt regungslos in seinem Bett. Er schlafe, erklären die Folterer, die Wärter ziehen wieder ab.

"Finale" mit Strangulieren und Schlägen

Gegen 6 Uhr morgens beginnt das "Finale": Die drei Männer versuchen insgesamt dreimal, H. mit Kabelbindern an der Toilettentüre aufzuhängen, jedes Mal reißen die Kabel. Ein zusammen geknüpftes Bettlaken ist stark genug. Mit dem Gesicht zur Zelle ziehen die Männer H. an der Türe hoch und lassen ihn den Eimer selbst wegtreten, auf dem er steht. Nach anderthalb Minuten verliert H. das Bewusstsein. Den Folterknechten reicht es aber immer noch nicht. Sie wecken ihn erneut mit Schlägen auf, stecken ihm eine Zigarette in den Mund, und hängen ihn nun mit dem Gesicht zur Toilette gekehrt auf. Fred Apostel steht von seinem Besprechungstisch auf und simuliert die Hinrichtung an seiner braunen Bürotür: "Sie haben durch den Türspalt immer wieder nachgesehen, ob er noch strampelt." Drei bis vier Minuten dauert der Todeskampf.

Fred Apostel fällt es schwer, sich in das Horrorszenario in der Todeszelle hineinzuversetzen. "Ich glaube, das kann man nicht. Nur geheilte Angstpatienten könnten die Situation vielleicht nachvollziehen. Das kann kein Mensch aushalten." Der Oberstaatsanwalt trägt ein elegantes graues Sacko mit einer roten, gepunkteten Krawatte zu einem weißen Hemd und einer schwarzen Hose. Hinter einer randlosen Brille aus bernsteinfarbenem Gestell blicken fröhliche, freundliche, aber auch leicht misstrauische Augen, die in diesem Moment auf seinen Schreibtisch blicken: Apostel schüttelt betroffen den Kopf: "Was muss dieser junge Mensch durchgemacht haben?"

Oberstaatsanwalt veranlasst Obduktion

H. wird am Sonntagmorgen um 6 Uhr tot in der Toilette der Gemeinschaftszelle aufgefunden. Die drei Männer werden zunächst als Zeugen vernommen. Sie sagen, dass sie nichts bemerkt hätten. Der Siegburger Gefängnisdirektor hat keine Zweifel am Suizid. Oberstaatsanwalt Robin Fassbender ist skeptisch: Der Tote hat Verletzungen im Gesicht, für die die drei Männer eine fadenscheinige Begründung finden. Am Körper finden sich Schwellungen. Fassbender ruft die Kripo und veranlasst eine Obduktion. Am Montagmorgen bestätigt die Rechtsmedizin den Verdacht: H. wurde ermordet. Bei der Vernehmung fällt als erster der 17-Jährige unter den Dreien um: "Er erzählte den Mord in allen Einzelheiten - ungerührt", sagt Apostel. Der mutmaßliche Mörder habe geredet, als ob er über jemand anders spräche.

Die Bonner Staatsanwaltschaft ermittelte zunächst nur gegen die drei mutmaßlichen Täter. Inzwischen ist jedoch auch die JVA Siegburg Teil der Ermittlungen, "vom Leiter bis zum untersteten Beamten", sagt Fred Apostel. Denn spätestens in dem Moment, als der Alarmknopf zum zweiten Mal schrillte, hätten die Beamten näher hinschauen müssen. Was sie getan oder besser gesagt nicht getan haben, wissen die Ermittler noch nicht. "Aber das kriegen wir raus", kündigt Apostel an.

Den JVA-Bediensteten droht ein Strafverfahren wegen unterlassener Hilfeleistung und Verletzung des "Garantenschutzes", denn der Staat müsse die Sicherheit aller Inhaftierten gewährleisten. Den jugendlichen Straftätern droht eine Einweisung in die Forensik, sagt Apostel. Eine vergleichbare Verrohung sei ihm noch nicht untergekommen: "Die Vorstellung, dass sie dem jungen Mann mehrere Stunden bei seinem Leiden zugeschaut haben, ist nicht nachvollziehbar. Vermutlich werden sie dabei noch gegessen haben."

Von Frank Gerstenberg
 
 
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