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Freiheit nach drei Jahren, danach Haftentschädigung. So skizzierte der Anwalt des Mörders von Jakob von Metzler die Zukunft seines Mandaten Magnus Gäfgens. Das Bundesverfassungsgericht hat anders entschieden.
3000 Euro Entschädigung für ihm angedrohte Folter sprach das Landgericht Frankfurt dem Kindsmörder Magnus Gäfgen Anfang August zu. Das Land Hessen legt gegen das Urteil nun Berufung ein.
Darf ein Kindsmörder wie Magnus Gäfgen Gerechtigkeit beanspruchen? Darf ein Massenmörder wie Anders Breivik auf mehr als einen "kurzen Prozess" hoffen? Es sind solche Fälle, an denen sich zeigt, was unser Recht wert ist.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Kindesmörder Magnus Gäfgen bei seiner Folter-Klage Recht gegeben. Die Richter verurteilten Deutschland wegen Verstoßes gegen das Folterverbot. Für Gäfgen ist das dennoch nur ein halber Sieg.
Er hat ein Kind entführt und getötet, von den Eltern versuchte er Lösegeld zu erpressen: Magnus Gäfgen. Weil sein Geständnis wohl unter Androhung von Gewalt zustande kam, will er das Land Hessen auf Schmerzensgeld verklagen. Nun bekommt er dafür wohl staatliche Unterstützung.
Im Prozess um die Entführung und den Tod des elfjährigen Bankierssohnes Jakob von Metzler hat die Verteidigung eine lebenslange Haftstrafe für den mutmaßlichen Mörder Magnus Gäfgen gefordert.
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