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3000 Euro Entschädigung für ihm angedrohte Folter sprach das Landgericht Frankfurt dem Kindsmörder Magnus Gäfgen Anfang August zu. Das Land Hessen legt gegen das Urteil nun Berufung ein.
Das Urteil, das dem Kindsmörder Magnus Gäfgen 3000 Euro Schmerzensgeld zuspricht, spaltet die Nation. Politiker und Juristen verteidigten den Richterspruch. Das allgemeine Rechtsempfinden der Bevölkerung hingegen haben die Richter mit ihrer Entscheidung nicht getroffen.
Ein Junge wird getötet, ein Polizist droht mit Folter, der verurteilte Täter klagt sich durch die Instanzen: Kaum ein Fall wurde in Deutschland so kontrovers diskutiert wie der Mord an Jakob von Metzler. Nun zieht der Kindermörder Magnus Gäfgen wegen der Folterdrohung vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte - und könnte Erfolg haben.
Überraschender Spruch aus Straßburg: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Deutschland im Fall Magnus Gäfgen nicht wegen Verletzung der Menschenrechte verurteilt. Es wurde im Verfahren gegen den Kindermörder Gäfgen weder gegen das Folterverbot noch gegen das Recht auf einen fairen Prozess verstoßen.
Er hat ein Kind entführt und getötet, von den Eltern versuchte er Lösegeld zu erpressen: Magnus Gäfgen. Weil sein Geständnis wohl unter Androhung von Gewalt zustande kam, will er das Land Hessen auf Schmerzensgeld verklagen. Nun bekommt er dafür wohl staatliche Unterstützung.
Es ist ein einzigartiger Fall: Magnus Gäfgen, der verurteilte Kindsmörder, verlangt vom Staat wegen Folterdrohung von Polizisten mehr als 10.000 Euro Entschädigung. Voraussichtlich kann er dafür Prozesskostenhilfe beanspruchen. Ein weiterer spektakulärer Prozess ist so gut wie sicher.
Der wegen Androhung von Folter angeklagte Vize-Polizeichef von Frankfurt, Wolfgang Daschner, ist zu einer "Geldstrafe auf Bewährung" verurteilt worden. Das heißt: Solange er sich im nächsten Jahr nichts zu Schulden kommen lässt, braucht er nichts zu zahlen.
Freiheit nach drei Jahren, danach Haftentschädigung. So skizzierte der Anwalt des Mörders von Jakob von Metzler die Zukunft seines Mandaten Magnus Gäfgens. Das Bundesverfassungsgericht hat anders entschieden.
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