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1. Juni 2010, 10:55 Uhr

Kindesmörder Gäfgen erringt Teilerfolg gegen Deutschland

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Kindesmörder Magnus Gäfgen bei seiner Folter-Klage Recht gegeben. Die Richter verurteilten Deutschland wegen Verstoßes gegen das Folterverbot. Für Gäfgen ist das dennoch nur ein halber Sieg.

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Keine Wiederaufnahme des Verfahrens: Magnus Gäfgen Ende Juli 2003 im Frankfurter Landgericht© Bernd Kammerer/AP

Der Kindesmörder Magnus Gäfgen hat bei seiner Folterbeschwerde gegen Deutschland teilweise recht bekommen. Mit der Gewaltandrohung gegen Gäfgen bei der Fahndung nach einem entführten Bankierssohn habe Deutschland gegen das Folterverbot der Menschenrechtskonvention verstoßen, befand der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) am Dienstag in Straßburg. Der Erfolg ist allerdings eher symbolisch: Gäfgen darf sich weiterhin als Folteropfer bezeichnen, eine Wiederaufnahme des Strafverfahrens in Deutschland schlossen die Richter aber aus. Der Prozess sei fair gewesen.

Gäfgen hatte vor fast acht Jahren den Frankfurter Bankierssohn Jakob von Metzler entführt und ermordet. Weil der damalige Jura-Student nach seiner Festnahme über den Verbleib des Jungen falsche Angaben machte, und die Polizei, die nicht wusste, dass der Elfjährige bereits tot war, um dessen Leben fürchtete, drohten Kripobeamte Gäfgen Misshandlungen an. Daraufhin verriet dieser das Versteck des Kindes. Der damalige Polizeivizepräsident Wolfgang Daschner und ein Hauptkommissar wurden Ende 2004 wegen der Folterandrohung verurteilt.

"Die Drohungen gegen den Täter waren schwerwiegend genug, um als unmenschliche Behandlung im Sinn von Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention zu gelten", begründete der EGMR sein Urteil. In der Hauptverhandlung habe Gäfgen seine Tat aber "freiwillig" gestanden, dies sei die Grundlage seiner Verurteilung gewesen. Das Verfahren müsse deshalb "im Ganzen als fair betrachtet werden".

"Die Familie ist erleichtert"

Gäfgens Anwalt Michael Heuchemer begrüßte den Richterspruch. "Dies ist ein Signal, dass derartige Methoden bei der Polizei nicht einzusetzen sind", sagte Heuchemer nach der Urteilsverkündung. Positiv äußerte sich auch der Anwalt der Familie des Mordopfers: "Die Familie ist erleichtert, dass es keinen neuen Prozess geben wird", sagte der Rechtsanwalt.

Die Straßburger Richter äußerten sich in ihrem Urteil nicht über ein Schmerzensgeld für Gäfgen, forderten Deutschland aber auf, das nationale Schmerzensgeldverfahren "zügig zu beenden". Dieser Forderung schloss sich Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) an. "Der Gerichtshof hat hervorgehoben, dass der Verstoß gegen das Verbot der unmenschlichen Behandlung nicht ausreichend wiedergutgemacht wurde. Es ist jetzt Sache des damit befassten Gerichts, das bereits seit mehr als drei Jahren anhängige Schadensersatzverfahren unter Beachtung dieses Urteils zu Ende zu bringen". Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) stellte klar: "Das Folterverbot gilt absolut. Die Menschenwürde ist das kostbarste Gut der Menschenrechte und Grundlage unseres gesamten Rechtssystems. Diese rote Linie darf niemals überschritten werden".

Gäfgen verbüßt im hessischen Schwalmstadt eine lebenslange Haftstrafe. Entführt hatte der 35-Jährige den kleinen Jakob aus Habgier und Geltungssucht. Er war pleite, wollte aber seiner Freundin und gut situierten Freunden vortäuschen, er arbeite bei einer Kanzlei. Kurz nachdem er das erpresste Lösegeld von einer Million Euro abgeholt hatte, war er von der Polizei festgenommen worden.

DPA/APN/AFP
 
 
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